Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaubsvertretung- wo melden im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe meinen Sommerurlaub gebucht, ich werde dann ja schon als Betreuer tätig sein, daher folgende Frage:
Ich muß ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich habe meinen Sommerurlaub gebucht, ich werde dann ja schon als Betreuer tätig sein, daher folgende Frage: Ich muß einen Vertreter haben, bekommt der dann die Vergütung zB für 4 Wochen oder bekomme ich die trotzdem? Muß ich auch dem Rechtspfleger den Urlaub melden? Gruss |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Bei dem Melden des Urlaubs gibt es ein "kann" aber kein "muss". Das Gericht freut sich wenn zumindest mal eine Meldung eingeht, dass man im Urlaub ist. Zum Thema Urlaubs-Vertretung und Verhinderungsbetreuung gibt es schon eine ganze Reihe von Beiträgen, die Du über die Suchfunktion finden kannst. Da wird auch viel über die Vergütungmöglichkeiten dazu geschrieben. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Hier läuft es so, dass sich im Regelfall mehrere Betreuer gegenseitig vertreten und als Verhinderungsbetreuer jeweils bestellt sind.
Über Abwesenheit stimmen diese sich ab, dass am besten immer nur einer weg ist, Betreuungsbehörde und Gericht bekommen die Abwesenheit mitgeteilt. Vergütung rechnet immer der Hauptbetreuer jeweils ab, ausgenommen ist z.B. längere Krankheit. Frag am besten mal dein Gericht und/oder deine Behörde wie bei euch normalerweise verfahren wird. Falls es mal keinen Verhinderungsbetreuer gibt, muss sich zumindest jemand um deine Post kümmern wegen Fristen. Vier Wochen Urlaub am Stück ist als Selbstständiger ungünstig, auch als Berufsbetreuer. |
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