Dies ist ein Beitrag zum Thema Wiehert hier der Amtschimmel des Betreuungsgerichtes? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo alle Zusammen,
musste heute ganz schön blöd kucken. Wir haben, mein Mann und ich,
getrennt Post bekommen vom Betreuungsgericht ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 44
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Hallo alle Zusammen,
musste heute ganz schön blöd kucken. Wir haben, mein Mann und ich, getrennt Post bekommen vom Betreuungsgericht und zwar den Betreuerbericht. Wir sollen jeder von uns getrennt den Betreuerbericht ausfüllen. Kann von Glück sagen, dass es nicht der ganz ausführliche ist. So etwas kenne ich nicht. Mein Mann und ich hatten die ganzen Jahre immer einen Bericht zusammen bekommen, den wir beide zusammen unterschreiben mussten. Ist irgendetwas neu? Haben wir etwas verpasst? Oder wiehert hier der Amtsschimmel? Ist ja alles doppelt gemoppelt. Vielleicht ist es auch ein Versehen. Kennt ihr so etwas? ![]() LG Jedi |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 68
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Seid ihr beide zusammen Betreuer der selben Person?
Ich habe die selbe Situation mit meiner Schwester für unsere Mutter. Auch dort geben wir nur einen Bericht zusammen ab. Manchmal kann es vorkommen, dass wir beide ein Schreiben bekommen. Da kann dann ein Automatismus in der EDV zuschlagen. Aber auch dann reicht es dem Gericht normalerweise, wenn es nur eine Antwort gibt. Im Zweifelsfall frag direkt beim Gericht nach, ob es nach wie vor OK ist, dass ihr einen Bericht zusammen abgibt. |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
WArum laßt ihr euch davon beeindrucken? Ihr habt bisher die Berichte gemeinsam ge- und unterschrieben - und damit war es gut. Es gibt bei den Berichten keine Form, an die ihr euch halten müßt. Dazu gibt es m.W. kein Gesetz, dass das vorschreibt. Also verfasst die Berichte weiter gemeinsam und wartet in Ruhe ab, was die RechtspflegerIn dazu meint. Es kann sehr gut sein, dass diese gar nicht weiß, dass ihr getrennt aufgefordert worden seid, weil die Post automatisiert von der Gechäftsstelle rausgegangen ist - und sich freut, dass nur ein Bericht zu lesen ist. Wer prüfen will, ob die Berichte auch gelesen werden, kann ja den Bericht kopieren oder zwei mal ausdrucken und dann getrennt unterschreiben. Und dann mal abwarten, ob das bemerkt wird... ![]() Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Die „doppelte“ Anforderung ist einfach ein Irrtum der überforderten Mitarbeiter der Geschäftsstelle.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.01.2022
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 44
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Vielen Dank für eure Antworten!!
![]() LG Jedi |
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#6 | |
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Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 30.01.2023
Ort: Sachsen
Beiträge: 57
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Zitat:
Grundsätzlich ist jeder Betreuer verpflichtet, einen Bericht abzugeben. Das kann ein gemeinsamer und von beiden unterschriebener Bericht sein (wenn ihr inhaltlich der selben Meinung seid) oder eben zwei getrennte Berichte, weil halt jeder was anderes zu berichten hat oder weil z.B. Eltern getrennt leben und trotzdem Betreuer sind. Bei Zweifeln einfach mal nachfragen. |
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