Dies ist ein Beitrag zum Thema Was wenn Betreuer arbeitsunfähig wird im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich werde für voraussichtl. 2 -3 Monate arbeitsunfähig sein, meine Frage : Ich bekomme ja erst ab der 7. ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
ich werde für voraussichtl. 2 -3 Monate arbeitsunfähig sein, meine Frage : Ich bekomme ja erst ab der 7. Woche Krankengeld, werde ich meine Vergütungen weiter bekommen? Wer hat schon mal längere Zeit krank gefeiert und kann über seine Erfahrungen berichten? |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,567
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Ist ein Verhinderungsbetreuer bereits bestellt?
Bist Du in der GKV oder PKV? |
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
Das sind Fragen, die auf ganz verschiedenen Ebenen bedacht werden müssen. - Krankengeld erst ab der 7.ten Woche? Dann ist es gut, wenn man sich eine Reserve anspart, mit der man diese Zeit locker überbrücken kann. Das ist schon mal eine Krise weniger. - Die Vertretungsregelung. Hast Du jemand, mit dem oder der Du Ausfallzeiten wie Urlaub oder z.B. auch mal Krankheit regeln kannst? Gemeinschaftsbüros sind dafür prima. Dann ist schon mal die Vertretung geregelt. Die Bezahlung dafür aber noch nicht. Wenn es auf gegenseitigkeit läuft, dann wird es im Prinzip ein Null-Summen-Spiel oder vielleicht mal etwas mehr für den einen oder die andere. Das kann man mal nach einem, zwei oderoder drei Jahren ver- und ausgleichen. Voraussetzung jede=r schreibt die Zeiten auf, die für die Vertretung notwendig waren. Bei Bedarf - also wenn tatsächlich Entscheidungen getroffen werden müssen, für die eine Verhinderungsbetreuung notwendig wird - dann wird eben eine eingerichtet. Die Abrechnung dafür sollte nach aufgewendeter Zeit laufen - also wie bei den anderen Betreuungen. Die Vergütung läuft dann die ganze Zeit weiter auf Dein Konto, weshalb dur die geleiste Arbeit auch nach Leistung bezahlen kannst. Die Gerichte sind sicherlich mit dieser Vorgehensweise einverstanden, weil Verhinderungsbetreuungen wirklich nur im Bedarfsfall eingerichtet werden müssen und die Abrechnungsmodalitäten keine Mehrarbeit mehr erfordern. Den VertreterInnen gegenüber ist die Bezahlung nach geleisteter Arbeit auch fairer. Für 10 Stunden Ackerei bei einer Verhinderungsdauer von 2 Wochen und vielleicht 100,00 € nach VBVG würde ich keine Verhinderungsarbeit annehmen. Für die BetreuerInnen, die vertreten werden müssen ist es auch angemessener, da sie auch bei den Betreuten vertreten werden, für die keine Arbeit ansteht. Wenn diese dann korrekterweise auch als Verhinderungsbetreute abgerechnet werden müßten, würde der Haussegen gerantiert schief hängen. Dann lieber alle nach realer Leistung und intern abrechnen. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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also ich bin selbständig und freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse mit Krankengeld ab dem 42. Tag ( ist so üblich ), ich habe einen befreundeten Kollegen, der im Notfall für meine Klienten da ist.
Ich werde also weiterhin die Vergütungsabrechnungen stellen, ein Rechtspfleger wollte tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, hab dem aber gesagt das er die nicht bekommt , weil ich ja selbständig bin. Ich werde den Rechtspflegern dann mitteilen, wenn ich wieder einsatzfähig bin. |
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#5 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,452
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Was genau meinst du mit längerem krankheitsbedingten Ausfall? So, dass du auch nicht (mit Hilfe einer Bürokraft) am Krankenbett Unterschriften leisten kannst? Wenn man einen längeren Krhs.aufenthalt evtl sogar mit Narkose und längerem Ausfall oder mehrwöchiger Kur jwd hat, sollte zumindest für die Fälle, bei denen jederzeit ernsthaft was passieren kann, ein Verhinderungsbetreuer bestellt werden. Am besten jemand, den du schon kennst.
„Nur“ eine Bürohilfskraft kann sicher einiges abfangen, muss aber dann auch in der Lage sein, wirklich eilige Sachen (zB wegen Widerspruchs- und Klagefristen) zu erkennen und sich mit dem Gericht/der Betreuungsbehörde in Verbindung setzen zu können.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#6 | |
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Berufsbetreuerin
Registriert seit: 29.03.2010
Beiträge: 1,595
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Zitat:
Ja, die Vergütung läuft weiter, wie Imre schon schrieb. Ich wurde zu Beginn meiner Betreuerkarriere, als ich bei einem Betreuungsverein angestellt war, einmal ernsthaft krank. Der Vertrag war befristet, der Job weg. Glücklicherweise konnte ich im Anschluss auf selbstständiger Basis weitermachen. Damals war es hier im Sprengel üblich, dass für alle Fälle Verhinderungsbetreuer bestellt wurden, die man selbst angeben musste. Ich konnte mich mit einer Kollegin zusammentun, die ebenfalls Neueinsteigerin war. Wir hatten dann auch ein Büro zusammen und haben uns im Urlaub und bei - allerdings nur kurzen - Krankheitsausfällen gegenseitig vertreten. Das lief eine Weile ganz gut. Ärger gab es aber, als ich meiner Kollegin vorschlug, eine Regelung für mögliche längere Ausfälle zu treffen. Sie wollte das nicht mit dem Argument "passiert schon nichts". Recht bald kam in dieser Phase übrigens das Betreuungsgericht von regelmäßigen Verhinderungsbetreuerbestellungen ab. Sie erlebten wohl dort oft, dass sich Betreuergemeinschaften trennten und mussten dann für ganze Fallbestände neue Betreuungsbeschlüsse und Bestellungsurkunden ausfertigen. War dann 'ne Menge Arbeit und nicht so praktisch wie gedacht. Nach Jahren war es dann meine Kollegin, die ausfiel. Es war sofort absehbar, dass die Krankheitszeit, wenn überhaupt eine Rückkehr möglich wäre, viele Monate oder gar Jahre dauern würde. Ich hatte von jetzt auf gleich den ganzen Fallbestand am Hals ohne Aussicht auf ein Ende dieses Zustandes. Ich konnte das auf die Dauer nicht leisten. Gericht und Betreuungsbehörde war es egal. Ich hatte das Glück, dass in einer größeren Stadt lebe, in der es viele Betreuer gibt, die zum Teil bis zu einem gewissen Grad Verbindungen untereinander pflegen und dass ich wusste, dass Kollegen vor meiner Zeit schon mal den Versuch unternommen hatten, in der Gemeinschaft solchen Situationen vorzubeugen. Das kam nie zustande, aber ich konnte mich an den Gedanken orientieren, die sie damals entwickelt hatten. Langer Rede kurzer Sinn, eine Mehrzahl von Kollegen übernahm schließlich jeweils einige Fälle der Kollegin und waren bereit, diese für den Fall von deren Gesundung auch wieder zurückzugeben. Zum Glück spiele das Betreuungsgericht insoweit mit. Natürlich dauerte es einige Monate, bis das alles umgesetzt war. Am Ende war ich völlig fertig. Aus dieser Erfahrung heraus würde ich mich nie wieder für einen kompletten Fallbestand als Verhinderungsbetreuerin zur Verfügung stellen, sondern höchstens im Einzelfall. Geholfen haben hier die Kollegen, nicht Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht. Danach habe ich mich einem Team aus Betreuern angeschlossen, das sich gegenseitig vertritt. Niemand ist Verhinderungsbetreuer für den anderen. Wenn jemand in den Urlaub fahren will oder krank wird, wird untereinander geschaut, wer wann wie lange vertreten kann. Diese Lösung ist sehr viel flexibler und weniger belastend für alle Mitglieder. Wenn es einmal unumgänglich sein sollte, muss dann eben ad hoc eine Bestellung als Verhinderungebetreuer erfolgen. So etwas kommt aber nur ganz selten vor. Und wenn es so ist, muss neben dem bereiten Verhinderungsbetreuer dann eben auch das Betreuungsgericht mal kurzfristig ran. Gute Besserung für dich! |
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#7 |
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Einsteiger
Registriert seit: 03.09.2014
Ort: Berlin
Beiträge: 12
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Ich habe eine Zusatzversicherung zu meiner GKV (TK) abgeschlossen, dass ich bereits ab dem 22. Tag Krankengeld erhalte - für nur 15 Euro/Monat
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#8 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Moin moin
In einem Gemeinschaftsbüro kann eine mehrere Monate dauernde Erkrankung gut aufgefanen werden. Das gehr aber auch genauso gut, wenn man sich mit KollegInnen ausserhalb eines Büros für die Vertretungsregelungen verständigt. Garfield hat es beschrieben. Vor ein paar Jahren bin ich selber für mehrere Monate gesundheitlich ausgefallen. Vorher schon eine Bürokollegin. Das war nie ein Problem. Unterstützung durch die Betreuungsbehörde oder das Gericht war in keinem Fall notwendig. Und für die wenigen Fälle, in denen z. B. wegen einer Unterbringung eine Verhinderungsbetreuung anstand, waren innerhalb weniger Stunden die Bestellungen da, weil diese Möglichkeit schon vorher mitgeteilt und eventuelle Anträge angekündigt wurden. D.h. das Gericht wußte, dass alles so weit wie möglich im Betreuerkreis selber geregelt wird und dass das Gericht nur im Notfall etwas zu tun bekommt. Damit waren alle zufrieden und alle Verzögerungen vermieden. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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