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Filiale gründen ( ca. 300 km entfernt )

Dies ist ein Beitrag zum Thema Filiale gründen ( ca. 300 km entfernt ) im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich überlege ob ich neben meinem Sitz an der Stammbehörde ( wo ich nur wenige Fälle zu betreuen habe ...


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Alt 09.03.2026, 09:48   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 11
Standard Filiale gründen ( ca. 300 km entfernt )

Hallo,

ich überlege ob ich neben meinem Sitz an der Stammbehörde ( wo ich nur wenige Fälle zu betreuen habe ) noch in einem ca. 300 km entfernten Ort, (dort werden Betreuer gesucht) eine "Filiale" eröffne,ich möchte quasi an einem 2. Wohnsitz auch noch tätig werden.
Gibt es schon ähnliche Modelle, wer kann darüber berichten?
peter2222 ist offline  
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Alt 09.03.2026, 17:54   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,566
Standard

Mal anders gefragt, warum der 300 km entfernte Ort und warum kein Umzug?
Mächschen ist offline  
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Alt 09.03.2026, 18:09   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 11
Standard

Hallo Mäxchen, wie ich schon sagte ich möchte an 2 Standorten tätig sein,also die paar Fälle, die ich schon habe an Standort A ( + neue ) und dann die Filiale an Standort B ( da werde ich anfangs erst Fälle aufbauen müssen)- so daß ich 2 "Filialen " habe und entsprechend auch Einnahmen aus 2 Filialen bekomme.
peter2222 ist offline  
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Alt 09.03.2026, 19:21   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,412
Standard

Erfahrungen mit diesem Modell werden wohl nur Wenige bis niemand haben.
Wenn der zweite Wohnsitz dort vorhanden ist, und du gerne viel fährst, mag es Möglichkeiten geben, das zu bewältigen. Ich würde aber vorher den Vorrat an Herztabletten gut aufstocken. Ganz ohne Präsenztermine geht es nicht und nicht immer hat man deren Anfallen planerisch in der Hand.
Wenn es darum geht, mehr Fälle zu bekommen: Wie ist es mit umliegenden Kreisen und Städten?
Flafluff ist offline  
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Alt 09.03.2026, 19:38   #5
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Moin,

ich betreue in Niedersachsen und Bremen. Im Alter werde ich wegen dem Nahverkahr Richtung Bremen ziehen. Das Häuschen ist schon da.

Ob man von Filiale reden kann, weiss ich nicht, aber zwei behördlich getrennte Standorte aufzubauen, ist nicht das schlechteste.

Der Nachteil ist, bei dringenden Sachen auch ungeplant vor Ort zu sein, wie z.B. bei einer Unterbringung.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 09.03.2026, 21:19   #6
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,447
Standard

Kurz vor Inkrafttreten der Reform der Betreuung 2023 rief mich ein Berufsbetreuer an, der sogar 3 Filialen hatte, 2 in Baden-Württemberg und eine in Bayern, und zwar in München. Wenn man von da die Entfernung zur Landesgrenze BW sieht…. In allen 3 Standorten Beschäftigte, darunter auch Sozialarbeiter. Aber alle unter dem Namen des Betreuers. Der Delegationsbegriff wurde da schon sehr weit interpretiert, das klappe gut und mit Wohlwollen aller Amtsgerichte.

Jetzt gings darum, welches die zuständige Stammbehörde sein werde. In § 2 Abs. 4 BtOG gibts für sowas keine Regelung, war dem Gesetzgeber wohl nicht denkbar erschienen. Ich habe geraten, die Behörde auszusuchen, an deren Sitz die meisten Betreuungen geführt werden. So was ähnliches gilt, wenn der Betreuer aus dem Ausland heraus tätig wird. Und irgendwie hatte das schon was Unirdisches. Habe danach nix nehr von ihm gehört und weiß nicht, wie das letztlich geregelt wurde.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 10.03.2026, 18:43   #7
Routinier
 
Benutzerbild von Leuchtturm-H
 
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,306
Standard

Zitat:
Zitat von HorstD Beitrag anzeigen
Der Delegationsbegriff wurde da schon sehr weit interpretiert, das klappe gut und mit Wohlwollen aller Amtsgerichte.
Ich denke gerade an die Willensermittlung bezüglich einer Heilbehandlung, wenn der Betroffene in der Notaufnahme ist und das Leben auf dem Spiel steht, an Unterbringungen nach § 1831 BGB, Ladungen bei Gericht, etc.

Ich hab ja auch eine echt taffe Mitarbeiterin, aber persönliche Angelegenheiten werden nicht delegiert. Die mache ich selber.

Der Leuchtturm
Leuchtturm-H ist offline  
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Alt 15.03.2026, 09:38   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 961
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Da du mit einem ganz neuen Profil und von wenigen Fällen sprichst, würde ich dir erst empfehlen mal 20-30 Fälle an einem Ort zu führen und zu schauen, was du da an Fahrerei hast, ehe du jetzt bei zwei Standorten gleichzeitig aufbaust?

Aber man liest halt nicht raus, ob du nur aktuell wenig hast oder gerade erst angefangen hast.

Auch wenn sich natürlich im Alltag einiges am Schreibtisch regeln lässt, weißt du ja nie, was nach der Übernahme auf dich zukommt und wo es dann doch wieder Fahrerei gibt.

Allein einmal hinfahren ist ja rechnerisch mit der Fahrzeit und Stunden schon ziemlich Mau, was die Vergütung angeht….
__________________
Da man im Leben nie auslernt, dürfen Beiträge beliebig kommentiert, hinterfragt, berichtigt werden.
Mucki ist offline  
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Alt 15.03.2026, 09:44   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 24.11.2017
Ort: NRW
Beiträge: 961
Standard

Es kommt in der Praxis natürlich vor, dass man auch mal einen Betreuten hat, der Weit wegzieht und einen behalten möchte. Das geht dann manchmal gut und manchmal nicht. Das ist noch nicht direkt eine Filiale, aber damit hab ich haufenweise Erfahrung.

Geht es um eine Heimunterbringung, lässt sich vieles in Zusammenarbeit mit dem Heim regeln, aber da gibt es auch von bis. Selbst wenn man alles einmal fest geregelt hat, muss nur ein Mitarbeiter in der Kette wechseln und dann heißt es wieder Absprache Bedarf, oder Betreuer soll vor Ort sein.
__________________
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Mucki ist offline  
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Alt 15.03.2026, 10:03   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 11
Standard

Also Filiale bedeutet 2 Wochen an Standort A sein dann 2 Wochen an Standort B ( also 2 Wohnungen) - primäres Ziel ist ein gutes Einkommen zu erzielen!
peter2222 ist offline  
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