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Vergütungsneuregelung schlägt nun zu

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Erfolg bei Einstufung TWG (Unionhilfswerk) – Anerkennung als ambulante Wohnform nach neuem Recht Liebe Kollegen, ich möchte euch ein kurzes ...


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Alt 09.05.2026, 01:53   #21
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.11.2019
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Beiträge: 39
Standard Erfolg bei Einstufung TWG- Anerkennung als ambulante Wohnform

Erfolg bei Einstufung TWG (Unionhilfswerk) – Anerkennung als ambulante Wohnform nach neuem Recht

Liebe Kollegen,

ich möchte euch ein kurzes Update zu meinem Fall geben, den ich hier kürzlich diskutiert habe. Das Amtsgericht Mitte (Berlin) hat soeben entschieden, dass die Unterbringung in einer therapeutischen Wohngemeinschaft (TWG) des Unionhilfswerks weiterhin als ambulant betreute Wohnform einzustufen ist. Der Vergütungsantrag wurde nach der ambulanten Pauschale festgesetzt.

Entscheidend für den Erfolg waren folgende Argumente:

Tatsächliche Lebensführung: Der Betreute geht einer geregelten Tätigkeit/Ausbildung nach, wenn es ihm gesundheitlich gut geht. In dieser Zeit findet keine Betreuung durch die Einrichtung statt, was gegen eine umfassende "Versorgungsgarantie" spricht.

Keine rechtliche Entlastung: Eine bloße sozialpädagogische Rufbereitschaft des Trägers für Krisenfälle entlastet den Betreuer nicht bei seinen rechtlichen Aufgaben (Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten).

Ich habe eine detaillierte Bestätigung des Trägers über die tatsächlichen Präsenzzeiten und die Struktur der Rufbereitschaft eingereicht. Obwohl von Expertenseite oft argumentiert wird, dass TWGs aufgrund der "Leistung aus einer Hand" als stationär-ähnlich gelten, zeigt dieser Beschluss, dass die individuelle Prüfung der Entlastungswirkung für uns Betreuer weiterhin der entscheidende Hebel ist.

Vielleicht hilft diese Information dem einen oder anderen bei ähnlichen Diskussionen mit der Rechtspflege.
Sel_Say ist offline  
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Alt 09.05.2026, 05:38   #22
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
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Beiträge: 7,638
Standard

Erstmal Glückwunsch. Die Entscheidung ist genau dss, was gebraucht wird. Nenne bitte noch Aktenzeichen und Beschlussdatum, sonst ist das nicht zitierfähig.

Dennoch etwas Wasser im Wein: wer hat entschieden: der Rechtspfleger (nach Abwägung der gegensätzlichen Elemente), der Betreuungsrichter (nach Einlegen einer Erinnerung) oder das Landgericht im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens? Der BGH kommt ja nur selten zum Zug (wenn vom Landgericht auadrücklich zugelassen).

Falls das bisher „nur“ der Rechtspfleger war, kann noch ein Rechtsmittel des Bezirksrevisors kommen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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HorstD ist gerade online  
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Alt 09.05.2026, 16:54   #23
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 39
Standard

Herzlichen Dank... Die Entscheidung ist in der Tat ein wichtiges Signal für die Praxis. Mir ist bewusst, dass dies eine Einzelfallentscheidung auf Ebene der Rechtspflege ist und kein generelles Votum darstellt. Auch die Beschwerdefrist für den Bezirksrevisor bleibt natürlich abzuwarten. Dennoch zeigt das Ergebnis, dass eine präzise Sachverhaltsdarstellung zur individuellen Entlastungswirkung auch unter der neuen Rechtslage zum Erfolg führen kann. Wir Betreuer sollten uns daher weniger auf pauschale Annahmen verlassen, sondern uns auf die individuelle Sachlage und die daraus resultierende Argumentation konzentrieren.

Es handelte sich hierbei um das reguläre Festsetzungsverfahren beim Amtsgericht; es gab keinen gesonderten Streitfall, der bereits unter einem eigenen Aktenzeichen beim Landgericht geführt wurde. Um den Datenschutz zu wahren, veröffentliche ich das Aktenzeichen hier nicht direkt im Thread. Ich stelle das (anonymisierte) Aktenzeichen sowie das Beschlussdatum (06.05.2026) aber gerne auf Anfrage per PN für Kollegen zur Verfügung, die aktuell vor ähnlichen Diskussionen stehen.

Beste Grüße, Selcuk Saydam
Sel_Say ist offline  
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Alt 09.05.2026, 19:02   #24
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
Standard

Hallo, gerichtliche Aktenzeichen unterliegen NICHT dem Datenschutz. Du kannst es hier und auch überall anders nennen. Vielleicht ist dir ja auch schon aufgefallen, dass andauernd Aktenzeichen genannt sind, auch in Fachzeitschriften. Die hat niemand „freigegeben“. Und ohne das gäbe es keine Rechtsentwicklung.

Zum Beschluss: da offenbar (bisher) keiner Rechtsmittel eingelegt hat, dürfte das eine Rechtspflegerentscheidung sein. Da kann noch was nachkommen.
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Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

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Alt 15.05.2026, 16:05   #25
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 16.11.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 111
Standard

Ein kleines Erfolgserlebnis hatte ich in einer kürzlich stattgefundenen Diskussion mit einer Rechtspflegerin in einem anderen Fall (als hier ursprünglich intendiertem) zu der Vergütungseinstufung bei einer Person, die in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft untergebracht ist.


Argumente für "andere Wohnform" waren:
- Anderer Anbieter für die Vermietung.
- schriftliche Bestätigung, dass Pflegedienst frei wählbar ist.


Oft bestätigen Pflegedienstes diesen Sachverhalt! Manchmal steht es sogar explizit in den Vertragsunterlagen, dass der PD frei wählbar ist.


Zu den Bedenken einzelner Antwortenden zur Verwenung von KI Bots (Chat GPT oder Grok oder weiterer) möchte ich zu bedenken geben, dass dort eine ständige Weiterentwicklung erfolgt. Vor 25 Jahren hat uns das Internet gezeigt, wie groß die Welt ist, jetzt erklärt uns KI die Welt in ihren Zusammenhängen und darüber hinaus.


Wer diese Entwicklung nicht versteht oder verstehen möchte. Good bye.


werde berichten über Neuigkeiten bei der Entscheidungsfinung zum Topic.


Sarasvati
Sarasvati ist offline  
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Alt 17.05.2026, 14:22   #26
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 23.11.2019
Ort: Berlin- Wedding
Beiträge: 39
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Zitat:
Zitat von Sarasvati Beitrag anzeigen
Wer diese Entwicklung nicht versteht oder verstehen möchte. Good bye. Sarasvati
Sel_Say ist offline  
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Alt 18.05.2026, 07:14   #27
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 17.12.2025
Ort: Sachsen
Beiträge: 91
Standard

Zitat:
Zitat von Sarasvati Beitrag anzeigen
Zu den Bedenken einzelner Antwortenden zur Verwenung von KI Bots (Chat GPT oder Grok oder weiterer) möchte ich zu bedenken geben, dass dort eine ständige Weiterentwicklung erfolgt. Vor 25 Jahren hat uns das Internet gezeigt, wie groß die Welt ist, jetzt erklärt uns KI die Welt in ihren Zusammenhängen und darüber hinaus.


Wer diese Entwicklung nicht versteht oder verstehen möchte. Good bye.
Erinnert mich an den naiven Fortschrittsglauben der Belle Époque, also der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. Sagen wir mal so: Das ist auch nicht gut ausgegangen.

All diese Begriffe wie "lernen", "denken", "verstehen" oder Dein "erklären" sind im Zusammenhang mit sog. Künstlicher Intelligenz vollkommen irreführend. KI kann nichts von alledem. Weder lernen oder denken, noch verstehen oder erklären. KI ist nicht intelligent. Sog. KI erkennt syntaktische Muster aufgrund von statistischen Häufigkeiten. Ob die Muster semantisch falsch sind oder richtig, ist der KI völlig egal.

Um ein Beispiel zu geben:

Im Internet ist 50 Millionen Mal zu lesen: Habakuk Tibatong ist ein besserwisserischer Idiot, und zehn Mal zu lesen: Habakuk Tibatong ist ein eigentlich freundlicher, manchmal vorlauter und im Umgang nicht immer einfacher, aber grundsätzlich den Menschen zugewandter, gutwilliger und hoffentlich lernfähiger älterer Herr mit einer verwickelten Biographie. Dann gibst Du bei irgendeinem textgenerativen Bot die Frage ein: Wer ist Habakuk Tibatong? Wie wird die Antwort lauten? Richtig. Der Bot wird antworten: Habakuk Tibatong ist ein besserwisserischer Idiot. Nicht weil der Bot Habakuk Tibatong so gut kennen würde und der Welt erklären könnte, wer er ist. Sondern allein weil aufgrund statistischer Häufigkeit im Internet die Aussage überwiegt, Habakuk Tibatong sei ein besserwisserischer Idiot.

Jetzt kannst Du natürlich denken: "Wieso, der Bot hätte doch recht! Habakuk Tibatong ist ein besserwisserischer Idiot!"

Nun, das würde dann meinen Punkt beweisen.
Habakuk Tibatong ist offline  
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Alt 18.05.2026, 12:33   #28
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 95
Standard

Das ist eigentlich gut erklärt.
Die KI gibt keine Antworten die auf einen eigenen komplexen Denkprozess schließen lassen. Sondern die, welche am häufigsten gegeben werden. Das ist wie bei Google. Die ersten Seiten sind jene, die am besten ranken. Nicht unbedingt jene mit den besten Antworten.
Die KI arbeitet oft mit den Antworten von solchen Websites.


Manchmal können diese Antworten auch ganz falsch sein. Und dann ist auch die Frage in welchem Kontext die Antworten stehen, und wie man sie selber gebrauchen kann....


Wenn es dann darum geht juristisch korrekt zu arbeiten, ist das meines Erachtens nach wirklich mit Vorsicht zu genießen.
Die KI haftet nicht. Ich selber schon....


Mit:
"Ja aber aber, Herr Richter! Haben Sie noch nicht verstanden, dass doch die KI die Welt erklärt.", rechne ich mir, ganz egal welches Szenario ich mir gerade vorstelle, die denkbar schlechtesten Chancen aus. =)
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 18.05.2026, 13:21   #29
Einsteiger
 
Registriert seit: 21.05.2025
Ort: Eisenach
Beiträge: 23
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Es ist wie mit allem technischen Fortschritt. Die Klugen werden klüger und die Dummen dümmer.
NickySantoro ist offline  
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