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Rechtschutzversicherung - Empfehlungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtschutzversicherung - Empfehlungen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Freed Welche hast du denn Imre? Ja, mag sein, dass das meiste vom passiven Rechtschutz abgedeckt ist ...


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Alt 27.03.2026, 11:28   #11
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
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Zitat:
Zitat von Freed Beitrag anzeigen
Welche hast du denn Imre?


Ja, mag sein, dass das meiste vom passiven Rechtschutz abgedeckt ist - aber wenn es preislich keinen riesen Unterschied zur privaten RSV macht, dann mach ich doch gleich beides mit.
Das sehe ich genauso, zumal es auch Fälle gibt, wo es strittig sein kann ob und wieviel die Haftpflichtversicherung zahlt - ungeachtet aller weiteren Rechtsfälle (Anschuldigungen von Betreuten oder Dritten, Institutionen) oder Auseinandersetzungen mit (sofern vorhanden) Angestellten bzw. Mitarbeitern im Betreuungsbüro.

In diesem Zusammenhang aber auch die Frage: Braucht man als Berufsbetreuer eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn man keine Angestellte hat?

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 27.03.2026, 16:51   #12
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
Standard

Die Berufshaftpflicht (die keine VS-Haftpflicht ist, das ist ja der Oberbegriff) versichert Personen- und Sachschäden, die der Betreuer verursacht. Dazu gehören auch die unechten Vermögensschäden (auch Vermögensfolgeschäden genannt). ZB Verdienstausfall als Folge eines vom Betreuer verursachten Unfalls). Ist nach § 23 BtOG nicht vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll. Die ehrenamtlichen Betreuer sind in allen Bundesländern auch dagegen versichert.
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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