Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtschutzversicherung - Empfehlungen im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Freed
Welche hast du denn Imre?
Ja, mag sein, dass das meiste vom passiven Rechtschutz abgedeckt ist ...
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#11 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,865
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Zitat:
In diesem Zusammenhang aber auch die Frage: Braucht man als Berufsbetreuer eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn man keine Angestellte hat? mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information (Heiner Müller)
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#12 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Die Berufshaftpflicht (die keine VS-Haftpflicht ist, das ist ja der Oberbegriff) versichert Personen- und Sachschäden, die der Betreuer verursacht. Dazu gehören auch die unechten Vermögensschäden (auch Vermögensfolgeschäden genannt). ZB Verdienstausfall als Folge eines vom Betreuer verursachten Unfalls). Ist nach § 23 BtOG nicht vorgeschrieben, aber durchaus sinnvoll. Die ehrenamtlichen Betreuer sind in allen Bundesländern auch dagegen versichert.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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