Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsbeginn im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallochen,
ich war heute zu einer Anhörung (auf Wunsch der Richterin) in der Wohnung des in Zukunft zu Betreuenden.
Ich ...
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26.03.2009, 15:19 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Vergütungsbeginn
Hallochen,
ich war heute zu einer Anhörung (auf Wunsch der Richterin) in der Wohnung des in Zukunft zu Betreuenden. Ich fand es auch gut dabei gewesen zu sein.Die Richterin sagte, das ich bestellt werde, sie gäbe die Akte jetzt ins Geschäfzszimmer. Ich meine mich ganz düster zu erinnern,das einen Tag ab Bekanntgabe der Bestellung die Vergütung beginnt,es würde auch ein Telefonat genügen. Aber vielleicht ist das auch Wunschdenken. Vielleicht weiß jemand etwas genaueres. Liebe Grüße, und etwas Frühling und Sonne ! Quilterin |
26.03.2009, 16:34 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Quilterin,
es kommt darauf an ob die sofortig Wirkung angeordnet wurde, das sieht man im Beschluss. Gruss. M.Mohr |
27.03.2009, 10:19 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
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Vergütung
Vielen Dank, wie immer ist das Forum sehr hilfreich.
Schönes Wochenende. Quilterin |
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beginn der betreuung, vergütung |
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