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Vergütungsbeginn

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsbeginn im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallochen, ich war heute zu einer Anhörung (auf Wunsch der Richterin) in der Wohnung des in Zukunft zu Betreuenden. Ich ...


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Alt 26.03.2009, 15:19   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
Standard Vergütungsbeginn

Hallochen,
ich war heute zu einer Anhörung (auf Wunsch der Richterin) in der Wohnung des in Zukunft zu Betreuenden.
Ich fand es auch gut dabei gewesen zu sein.Die Richterin sagte, das ich bestellt werde, sie gäbe die Akte jetzt ins Geschäfzszimmer.
Ich meine mich ganz düster zu erinnern,das einen Tag ab Bekanntgabe der Bestellung die Vergütung beginnt,es würde auch ein Telefonat genügen.
Aber vielleicht ist das auch Wunschdenken.
Vielleicht weiß jemand etwas genaueres.
Liebe Grüße, und etwas Frühling und Sonne !
Quilterin
Quilterin ist offline  
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Alt 26.03.2009, 16:34   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Quilterin,

es kommt darauf an ob die sofortig Wirkung angeordnet wurde, das sieht man im Beschluss.

Gruss.
M.Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.03.2009, 10:19   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 33
Standard Vergütung

Vielen Dank, wie immer ist das Forum sehr hilfreich.
Schönes Wochenende.
Quilterin
Quilterin ist offline  
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Stichworte
beginn der betreuung, vergütung


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