Dies ist ein Beitrag zum Thema Ein neuer Betreuter - der Erste nicht mittellose im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich kenne das nur so, dass für bereits vergangene Zeiträume konkrete Beträge beantragt werden müssen, bei einem Dauerbeschluss muss das ...
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#11 |
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Ich kenne das nur so, dass für bereits vergangene Zeiträume konkrete Beträge beantragt werden müssen, bei einem Dauerbeschluss muss das Gericht diesen z.B. auch anpassen, wenn sich das Recht geändert hat oder auch nach spätestens zwei Jahren überprüfen...
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