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Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich betreue ein Ehepaar, beide leben im Heim. Auf den Konten sind nur ca. 2.500€. Das Haus (Wert ca. ...


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Alt 15.04.2026, 19:22   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 27.04.2021
Ort: 27474
Beiträge: 29
Standard Vergütung

Hallo,

ich betreue ein Ehepaar, beide leben im Heim. Auf den Konten sind nur ca. 2.500€. Das Haus (Wert ca. 200.000€) der beiden steht zum Verkauf und ist unbewohnt.
Wie rechne ich nun ab:
mittellos gegen die Staatskasse oder vermögend gegen die Staatskasse?

Das Gericht sagt "mittellos gegen Staatskasse", fordert aber im gleichen Zug die Gerichtskosten von den Betreuten an.
Was ist denn nun richtig?

Danke für eure Hilfe!
Tinky ist offline  
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Alt 15.04.2026, 20:56   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
Standard

Frag das doch mal das Gericht, den Widerspruch hast Du ja bereits erkannt
Mächschen ist offline  
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Alt 15.04.2026, 22:14   #3
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
Standard

Moin moin


Falls Du nur für ein Quartal abrechnen willst, es Dir nicht so unter den Nägeln brennen sollte, und der Verkauf des Hauses bald ansteht:
Dann überlege Dir doch einfach, ob Du mit der Vergütung nicht bis nach dem Verkauf warten kannst. Dann steht dem höheren Vergütungssatz nichts mehr entgegen.


Das Gericht kannst Du natürlich trotzdem fragen, so rein interessehalber


Mit freundlichen Grüßen
Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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