Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich betreue ein Ehepaar, beide leben im Heim. Auf den Konten sind nur ca. 2.500€. Das Haus (Wert ca. ...
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#1 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 27.04.2021
Ort: 27474
Beiträge: 29
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Hallo,
ich betreue ein Ehepaar, beide leben im Heim. Auf den Konten sind nur ca. 2.500€. Das Haus (Wert ca. 200.000€) der beiden steht zum Verkauf und ist unbewohnt. Wie rechne ich nun ab: mittellos gegen die Staatskasse oder vermögend gegen die Staatskasse? Das Gericht sagt "mittellos gegen Staatskasse", fordert aber im gleichen Zug die Gerichtskosten von den Betreuten an. Was ist denn nun richtig? Danke für eure Hilfe! |
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#2 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
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Frag das doch mal das Gericht, den Widerspruch hast Du ja bereits erkannt
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#3 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Moin moin
Falls Du nur für ein Quartal abrechnen willst, es Dir nicht so unter den Nägeln brennen sollte, und der Verkauf des Hauses bald ansteht: Dann überlege Dir doch einfach, ob Du mit der Vergütung nicht bis nach dem Verkauf warten kannst. Dann steht dem höheren Vergütungssatz nichts mehr entgegen. Das Gericht kannst Du natürlich trotzdem fragen, so rein interessehalber ![]() Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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