Dies ist ein Beitrag zum Thema Verband: BDB, BVfB, ... im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Ich hatte mir mal den Finanzbericht angeschaut und bin etwas nach hinten gekippt .... z.B. die Aufwandsentschädigungen waren schon ...
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#11 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,984
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Zitat:
Und das die Rücklagen aufgebraucht seien ergibt sich auch nicht aus dem Jahresbericht. Da sind doch immerhin noch Rücklagen in erheblicher Höhe vorhanden. Die Aufwandsentschädigungen werden ja nicht vom Vorstand selber bestimmt sondern werden durch die Mitglieder in der Delegiertenversammlung beschlossen. Wenn dir das nicht gefällt steht es dir doch frei dich entsprechend im Verband zu engagieren. @AndyS: Schau halt was am besten zu dir und deinen Bedürfnissen passt. Der BVfB ist eher ein kleinerer Berufsverband (laut seinen Angaben ca. 600 Mitglieder) . Der BdB vertritt hier eher eine größere Anzahl an Betreuern (rund 8000). Schau dir an welche Angebote du für dich sinnvoll nutzen kannst, insbesondere Rechtsberatung, Fortbildungen, Software und Versicherungsrabatte, etc. Und schau auch mal wer denn im Rahmen der politischen Einflussnahme aktiv ist.
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 83
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Ich selbst habe mich dazu entschieden ohne Berufsverband zu starten.
Am sympathischsten und auch am sinnvollsten erschien mir der Berufsverband der Freien Berufsbetreuer. Dieser vertritt am ehesten breitgefächert die Interessen der Berufsbetreuer. Bei dem BDB habe ich den Eindruck, dass alles mehr um Prestige und Außendarstellung geht, und dass diese eben ausschließlich die "Oberschicht" der Berufsbetreuer vertritt. So will der BDB laut einer Stellungnahme ausschließlich Hochschulabsolventen zulassen. Das wird denen, die jahrelang tätig sind, und über sehr viel Wissen und Erfahrung verfügen nicht gerecht. Stattdessen sollte sich ein Verband für eine hohe Qualität einsetzen bei guter Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen, betreffend alle (!) Berufsbetreuer. Denn alle leisten die gleiche Arbeit bei gleichbleibend hoher Verantwortung. Die Forderung ausschließlich Hochschulabsolventen zuzulassen, würde natürlich auch sämtliche Interessenten ausschließen, die aus welchen Gründen auch immer keine Möglichkeit haben zu studieren - aber anderweitige Kompetenzen mitbringen, die eine sehr gute Voraussetzung sein können. Meiner Beobachtung nach können sehr geeignete und engagierte Persönlichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen kommen. Und im Anschluss geht es darum Wissen und Fähigkeiten zu prüfen (und langjährig Tätige unabhängig ihrer sozialen Herkunft) zu honorieren. Wird dem BDB sehr zuwider laufen. Und ist deshalb auch nicht meine Wahl. Ich rate deshalb jedem selbst zu entscheiden, wer seine Interessen schwerpunktmäßig vertritt, und natürlich auch zu überprüfen, inwieweit der Verband überhaupt moralisch nachvollziehbar handelt (wenn dafür Interesse besteht). Die finanziellen Vorteile, die sich durch eine Mitgliedschaft ergeben, sind jedenfalls durch die Vergünstigungen nicht aufzuwiegen. Das wäre aus meiner Sicht in Ordnung, wenn der Verband anderweitig interessant ist. Wie gesagt, für mich ist er es leider nicht.... Geändert von Jungbrunhilde (10.06.2026 um 12:51 Uhr) |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 133
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Zitat:
Wo hast du das her? Der BdB fordert die Abschaffung der Unterscheidung zwischen Hochschulabsolventen und Betreuern ohne diese - unabhängig davon sollen alle die gleiche Bezahlung erhalten. Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, hätten alle Betreuer mehr Geld. Und die Betreuer ohne Hochschulabschluss würden eine noch größere Erhöhung erhalten. |
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#14 | |||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 17.12.2024
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 286
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Zitat:
Zitat:
Und das war auch ein ausschlagebender Punkt für mich, den BdB nicht zu unterstützen. Ich stehe der Forderung des BdB, dass der Berufsbetreuer nur für die offen sein soll, die auf Hochschulniveau ausgebildet sind, überaus kritisch gegenüber. Ich finde es sehr gut, dass dieser grundsätzlich allen Menschen nach entsprechender Sachkunde offen steht. Das die Sachkunde nicht ausreichend ist wie sie aktuell ist, ist denke ich klar, sehe ich auch so. Aber deswegen gleich ein Studium verlangen? Befremdlich. Zitat:
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#15 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 83
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Zitat:
Also ich weiß nicht ob es hier erlaubt ist Links zu posten. Ich selbst habe diese Haltung schon mehrfach gelesen. Zum Beispiel auch hier: (Homepage: Reform auf Sand gebaut, Forderungen) Punkt 5, und das ist eine Kampagne vom BDB. Zitat: "Weiterhin verfolgen wir das Ziel, dass die Qualifikation für Berufsbetreuer*innen auf Hochschulniveau (modularisiertes Hochschulstudium) erfolgen muss." Also nochmal. Da steht "muss". Das ist schon sehr eindeutig. Aus meiner Sicht sollten Berufsbetreuer vorrangig andere Qualitäten mitbringen und ausbauen. Und wenn ich mich so einseitig und niederträchtig äußern darf: Vergangenheitlich hat der BDB es auch nicht geschafft sehr sehr gute Bedingungen für die Berufsgruppen zu schaffen. Um solche Forderungen zu stellen muss man es sich als Berufsstand auch erstmal leisten können. Das meine ich mit absolut "dekadent". |
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#16 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 83
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Zitat:
Das wusste ich zum Beispiel nicht, und ist an Dekadenz nicht zu überbieten. Was hilft die "wissenschaftlich fundierte" Ausbildung im Umgang mit "durchdrehend Altbrunhilde"? Wenn man ihr wissenschaftlich fundiert nahe legt, selbstverständlich unter Einbeziehung der Fachstelle für " Unterstützte Entscheidungsfindung" dass und wie genau sie erkrankt ist, hat man eventuell allein auf Grund der begrifflichen Terminologie und die anschließend erfolgende Eskalation selbstredend für die nächste Unterbringung gesorgt. Also ehrlich mal! Da ist der langjährige Pfleger wohl doch eher geeignet. Auch ohne Einbeziehung der Fachstelle. Ich verstehe die Idee. Aber das meine ich mit "verkopft, unsensibel, sehr überzeugt von der eigenen Allwissenheit und deshalb "stets dekadent". =) Ansonsten sehe ich es exakt wie Suprarenin. Du musst alles können, und dies nachweisen. Was du nicht kannst, muss du lernen. Immer. Der Weg dahin bleibt dir selbst überlassen. Und natürlich ist der Sachkundenachweis nicht ausreichend, ganz zu Schweigen davon, dass die "Mindestkenntnisse" meiner Erfahrung nach leider nicht immer vermittelt werden. |
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#17 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,570
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Moin moin
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann läuft als Voraussetzung für die Anerkennung als BerufsbetreuerIn der Sachkundenachweis und die Prüfung über die auch hier so oft diskutierten Anbieter. Wenn diese Ausbildung im Prinzip mit dem Hochschulniveau gleichgesetzt wird bzw. werden kann, dann erübrigt sich doch die obige Debatte: Wer diesen Job beruflich machen möchte, hat mit der Ausbildung über die anerkannten Träger die Anerkennung und gut ist's. Ein passendes Hochschulstudium geht auch - und damit muss eine weitere Debatte nicht mehr geführt werden. Um als BerufsbetreuerIn arbeiten zu können ist ein breit gefächertes Wissen und die Bereitschaft weiter dazuzulernen unabdingbar. Ich weiß nicht, ob ich bei der immer diffiziler werdenden Aufgaben BetreuerInnen wünsche, die bestenfalls auf Halbwissen zurückgreifen können. Hier im Forum wird schon genug über Flachpfeifen geklagt, deren in die Grütze gerittenen Betreuungen zum Billigpreis aufgearbeitet werden müssen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#18 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 133
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Bezüglich der Formulierung "Qualifizierung auf Hochschulniveau": Hier geht es natürlich nicht darum, dass man bereits einen anderen Hochschulabschluss hat. Sondern dass die Qualifikation für den Betreuerberuf auf einem Niveau stattfinden muss, dass einem Hochschulabschluss nahe kommt. Was bei der Vielfalt und potentielle Komplexität der Themen aus meiner Sicht durchaus sinnvoll ist.
Die Sachkundenachweise waren schon mal hilfreich für den Start, aber ich bin schon mehrfach in meiner noch sehr kurzen Betreuerkarriere ins Schwimmen gekommen, weil ich mich mit Themen auseindersetzen musste, wo der Teufel im Detail liegt und die Tiefe der Ausbildung der Sachkundenachweise einfach nicht ausreichend war. Außerdem ist diese Forderung konsequent, wenn man die Forderung für die Vergütungsänderung ansieht. Wenn alle Betreuer nun als Hochschulabsolventen bezahlt werden sollen, dann müssen logischerweise alle auch die passende Qualifikation mitbringen - durch Ausbildung oder u.U. durch genug Berufserfahrung. Für Neuanfänger bedeutet das damit, dass die Qualifikation nur über die Ausbildung kommen kann. Auch die Forderung der Bundesstelle für unterstützte Entscheidungsfindung hat durchaus seinen Sinn: Der Gesetzgeber hat den Betreuern diese Aufgabe aufgedrückt, aber nicht wirklich berücksichtigt, dass dafür Zeit notwendig ist. Und grundsätzlich ist unterstützte Entscheidungsfindung nicht nur für Betreuer wichtig. Ärzte müssten diese theoretisch heute schon anwenden (auch wenn es in der Praxis oft anders aussieht), und auch in vielen anderen Bereichen (z.B. Pflegeheimen) wäre sie angebracht. Aber wenn man nun allen möglichen Berufen zusätzliche Aufgaben aufbürdet, ohne sich damit zu beschäftigen, was dies konkret bedeutet und dafür oft keine Zeit gibt, und auch dies nicht wirklich kontrolliert, wird daraus eine leere Phrase. Wenn der Gesetzgeber dies nicht nur pro forma reingeschrieben hat, um die UN Behindertenrechtekonvention zu erfüllen, dann muss er halt etwas mehr tun und konkret die Umsetzung begleiten und überwachen. |
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#19 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,838
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Hallo,
eine Überlegung könnte hier auch sein, dass Betreuer in der Vergütungs-Grundstufe, die nicht die verlangten Voraussetzungen für die Vergütungs-Qualifikationsstufe mitbringen, nach einer gewissen Zeit und beruflicher Bewährung auch ohne entsprechenden akademischen Abschluss in die Vergütungs-Qualifikationsstufe aufsteigen können. Ein ähnliches Modell gibt es ja im öffentlichen Dienst bzw. im Beamtenbereich, was die sog. Laufbahnen anbelangt. mfg |
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