Dies ist ein Beitrag zum Thema Ziele und Wünsche in der Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Danke Imre, du hast meine Andeutungen wunderbar weiter ausgeführt. Genauso sehe ich es auch.
Und richtig, das ist überhaupt nichts ...
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#11 | |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 309
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Danke Imre, du hast meine Andeutungen wunderbar weiter ausgeführt. Genauso sehe ich es auch.
Und richtig, das ist überhaupt nichts neues. In meinem Studium wurden wir durch Empowerment mit olle Herriger, klientenzentriertes Arbeiten etc. durchgepeitscht. Insofern war es schon ein wenig putzig, wie das die Juristerei als etwas Neues, Jahrzehnte später für sich entdeckt hat... Ich habe gerade spaßeshalber geschaut, Empowerment begann in den 70ern und war in Deutschland in den 90ern etabliert ![]() Zitat:
Wer seine Arbeit richtig macht, muss auch nichts verstecken oder beschönigen. Wenn gesagt wird "mir egal" (sehr oft) oder "können Sie nicht so aus dem Hintergrund managen?" schreibe ich das auch genauso rein. Wie gesagt, ich plädiere sehr dafür dass in der Gerichtsakte das wahre Leben von da draußen landet. |
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#12 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.09.2014
Ort: NRW
Beiträge: 88
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Da ich kein Freund ausufernder Berichte bin und Standartfloskeln ja auch von allen möglichen Institutionen gerne genutzt werden, schreibe ich unter jeden Bericht etwa folgendes:
"Ziel der Betreuung ist die Regelung der rechtlichen Angelegenheiten der Betreuten, dies entspricht auch dem Wunsch von Frau XY" Bisher ist das bon keinem Gericht negativ bemerkt worden.
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https://btdirekt.de/archiv/kolumne-frau-eff/ |
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#13 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Zitat:
Diese Zielformulierung würde ich vorerst auch mit meinen Betreuten absprechen und mich weiter nur an die selbstformulierten Wünsche halten. Bin auch die Drucksache 19/24445 zu diesem Thema durchgegangen. Ich werde meine Berichtsvorlage überarbeiten. Werde auch kennzeichnen, wenn ich etwas aus meiner Sicht formuliert habe. Insgesamt werde ich versuchen eher gar nichts selbst zu formulieren, das eher nur bei hilflosen Personen. Hilflose Personen die keine Wünsche mehr formulieren, bei denen würde ich eine mutmaßliche Zielsetzung aufstellen. |
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#14 | |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 424
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Hallo,
mit dieser Formulierung: Zitat:
VG der_andre |
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#15 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 159
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Wie gehst du denn da vor insgesamt? Erfragst du seine Wünsche? Leitest du dann Ziele ab, formulierst die selbst, oder wie gehst vor?
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#16 |
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Held der Arbeit
Registriert seit: 31.07.2012
Ort: Sachsen
Beiträge: 424
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Hallo KKS,
die Wünsche des Klienten innerhalb der rechtl. Betreuung erfrage ich direkt. Bspw. habe ich kürzlich eine Neubetreuung erhalten. Der Mann war fast 10 Jahre im SGB II Bezug. Ich fragte ihn ob sein Wunsch sei zu arbeiten. Er verneinte dies und teilte mit er fühle sich vom JC überrannt. Ich fragte ihn ob es sein Wunsch sei nicht mehr arbeiten zu müssen. Hierzu kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgen durch das JC. Kommt raus er kann arbeiten, dann muss versucht werden ihn zu rehabilitieren. Kommt raus er kann nicht arbeiten dann SGB XII. Somit war sein Wunsch formuliert, Prüfung der Arbeitsfähigkeit und je nach Ergebnis langfristig entsprechende Maßnahmen um die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Somit habe ich was womit ich arbeiten kann und sehr genau meine Arbeit zeitlich bündeln kann um das noch teils vorhandene Hilfesystem zu aktivieren. Wünsche vom bspw. psych. Erkrankten Astronaut oder Gott o.ä. zu werden verbuche ich unter §1821 Abs.3 S. 2 und verschriftliche dennoch seinen Wunsch. Somit kann ich auch dem Gericht ggü. erklären was ich übers Jahr so gemacht habe wenn es notwendig war den Klienten zu vertreten. VG der_andre |
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