Dies ist ein Beitrag zum Thema Ziele und Wünsche in der Betreuung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bekomme die Begriffe Wünsche und Ziele im Kontext Betrauung nicht ordentlich getrennt.
Die Wünsche sind von der ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 155
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Hallo zusammen,
ich bekomme die Begriffe Wünsche und Ziele im Kontext Betrauung nicht ordentlich getrennt. Die Wünsche sind von der betreuten Person zu formulieren. Soweit, so klar. Übersetze ich die Wünsche in Ziele? Ist der Wunsch das Ziel? Oder formuliere ich als Betreuer abstrakte übergeordnete Ziele? Danke + Gruß |
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Club 300
Registriert seit: 27.06.2024
Ort: Sachsen-Anhalt
Beiträge: 300
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Zumindestens in den Formularen unserer Gerichte sind Wünsche und Ziele in einem gemeinsamen Abschnitt abgefragt. ("Betreuungsziel/-wunsch des Betreuten")
An sich: die Ziele leiten sich aus den Wünschen ab. Zitat:
Wenn ich jemanden habe, mit dem ich den Bericht Schritt für Schritt besprechen kann, oder zur Eigenabsicherung besprechen sollte, sind das die Stellen in denen ich genau das wertungsfrei notiere, was mir gesagt wird. Genau so kommuniziere ich es auch gegenüber dem Betreuten. Und ja, auch flapsiges "Na dann wünsch ich mir einen Ferrari". Ich sehe das so, der Rechtspfleger soll sich einen Eindruck verschaffen, ohne den Menschen zu sehen und das sagt ja auch etwas aus. Ich erdreiste mir dann in der nachfolgenden Rubrik "Bemerkungen/Begründungen" eine Einordnung, wie realistisch das Gewünschte ist. Anekdotisch: wir hatten dazumal in einer Tagung jemanden zu Besuch, die am Gesetzesentwurf beteiligt war. Auf die Kritik der anwesenden Betreuerschaft die Wunschumsetzung betreffend erwiderte sie: "Wir haben das Gesetz geschaffen, jetzt liegt es an Ihnen es mit Leben zu füllen." Also fülle ich auch den Bericht mit Leben
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 191
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Aus meiner Sicht sind Wünsche eher kleinteilig, typischerweise relativ konkret und können auch kurzfristig ausgelegt sein.
Das Ziel ist mittel- bis langfristig zu sehen und kann auch etwas abstrakter und allgemeiner sein. Natürlich sollte sinnvollerweise auch vom Betreuten der Wunsch bestehen, die Ziele zu verfolgen und zu erreichen. Manche Wünsche dienen auch der Erfüllung des Ziels. Daher gibt es immer eine gewisse Überlappung. Aber ein konkretes Beispiel: Ein Ziel kann sein, dass der Betreute in Zukunft unabhängiger mit seinem Geld umgehen kann. Ein Wunsch kann sein, dass der Betreute seine eigene Bankkarte und ein eigenverfügtes Bankkonto haben möchte. Hier kann also die Wunscherfüllung bei der Zielerreichung helfen. |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 155
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Wenn Betreute keine Wünsche mehr äußern können oder wollen oder die Betreuung gegen den natürlichen Willen ist, gibt es dann aus eigener Sicht Betreuungsziele zu setzen?
Mögliche Ziele: - Wohnraum halten - Verschuldung vermeiden ??? Wenn ich einen Betreuten nach seinen Wünschen frage und im Anschluss nach den Zielen, dann erhalte ich die Antwort, wo denn da der unterschied ist
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#5 | ||
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 191
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Zitat:
In dem Fall muss man selber sinnvolle Ziele setzen. Es hat durchaus einen Nutzen, diese zu formulieren - und dann werden das eben solche eher allgemeine Ziele sein wie du sie beschrieben hast. Zitat:
Ich würde nicht so direkt nach "Wunsch" und "Ziel" fragen. Sondern eher: Was soll akut geregelt werden? Das sind Wünsche. Und was wollen sie langfristig erreichen? Das sind dann die Ziele. Und ja, häufig werden die Ziele ziemlich banal sein, wie eben etwas wie Finanzen zu regeln oder den Verbleib in der Wohnung zu sichern. Das ist ja erst mal auch nichts schlechtes. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin moin
Ich finde es sehr erfreulich, wenn ich mich mit meinen Betreuten über deren Wünsche oder Ziele unterhalten kann. Das geht ja nicht unbedingt immer. Zur Unterscheidung: Ein Wunsch ist meistens etwas, was sich die Betreuten von anderen Personen wünschen. Sei es, dass sie den wunsch erfüllen, oder wenigstens bei der Erfüllung unterstützen. Ein Ziel ist eher das, was sich die Betreuten von (und für) sich selber wünschen. Mit so einer Differenzierung lässt es sich leichter arbeiten. Ansonsten habe oich den Verdacht, dass die Wunsch- und Ziel-Orgie ein Ausfluss der UN-BRK auf die Gesetzgebung für das Betreuungsrecht und SGB IX ist. Irgendwelche Gesetzestheoretiker haben sich etwas aus den Fingern gesaugt, damit Gesetze schön, freundlich, zugewandt und ganz toll klingen. Die Gesetze dann mit Leben zu füllen, wird gerne anderen überlassen (siehe #2 von Tschak). Engagierte BetreuerInnen, die ihre Arbeit nach den Betreuten und deren Vorstellungen zu leben ausrichten, hat es von Anfang an gegeben. (Es waren zugegebenermaßen leider bei weitem nicht alle BetreuerInnen) Die Ideen des Betreuungsrechtes von 2023 sind also nicht neu - aber schön, dass sie es auch ins Gesetz geschafft haben. Wir können froh sein, dass die Idee im BGB, sich nach den Wünschen der Betreuten zu richten, recht allgemein formuliert ist und daher tatsächlich Spielräume ermöglicht. Im SGB IX gibt es in Niedersachsen den BENI-Bogen (Besonders-Effiziente-Nonsense-Infusion für Behördenakten) einen dicken Posten in dem Ziele zu allem möglichen Einzelkram benannt werden sollen. Das ist so bescheuert, dass die SachbearbeiterInnen da auch manchmal irgendetwas reichschreiben - nur damit die Spalte gefüllt ist (Beispiel für einen Diabetiker - Zielsetzung: Er kauft sich einmal in der Woche etwas, was ihm wegen seiner Diabetes nicht schadet...) Es vermindert den Verwaltungsaufwand nicht, wenn wir gebetsmühlenartig alle Formulare von vorn bis hinten durchackern und zig Seiten Berichte abgeben, wenn schon ein Bruchteil davon reicht, der die wichtigen Inhalte rüber bringt und vielleicht auch die menschliche Seite des Betreuten und der Betreuung wiedergibt. RechtspflegerInnen sind auch Menschen, die so etwas verstehen können und sogar dankbar für Menschlichkeit sind. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. Geändert von Imre Holocher (12.06.2026 um 13:48 Uhr) |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 90
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Ein Ziel muss ja nicht immer eine "Verbesserung" darstellen.
Theoretisch kannst du die Ziele auch ein Stück weit aus den Aufgabenkreisen ableiten. Also Beispiel: - Vermögenssorge (Sicherstellung der Regelung finanzieller Angelegenheiten) - Schulden (Abbau von Schulden oder Vermeidung der Gefährdung des Lebensunterhaltes) - Gesundheit (Verbesserung des Gesundheitszustandes, oder Vermeidung von weiterer Verschlechterung, falls das realistisch ist u.s.w.) Wünsche können auch solche sein, die nicht oder nur indirekt relevant sind, aber festgehalten werden sollten. Ein Betreuer bei dem ich hospitiert habe, hat zum Beispiel bei Wünschen in den Bericht "Partnerin finden, Führerschein machen"rein geschrieben. Ersteres eingeschränkt möglich und interessant für den Erhalt von ABW, bzw. um die weiterbestehende Notwendigkeit von Hilfen zur sozialen Teilhabe zu verdeutlichen. Aus Sicht des Betreuten sind das nachdrücklich und konstant geäußerte Wünsche. Ziele eher in Richtung: Erhalt und Ausbau der Selbstständigkeit etc.... Die Ziele werden ja oft indirekt als Wünsche geäußert. Und wie bereits von jemandem erwähnt soll es wirklich nicht zu sehr um die subjektive Zielsetzung aus Betreuersicht gehen... |
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#8 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 155
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Zitat:
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 155
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Wenn man an unbetreubare Menschen denkt, also Leute die nicht mitmachen und nicht greifbar sind. Bei denen kann Betreuung immer noch Sinn machen, wenn Verbesserungen erzielt werden können. Wenn keine Verbesserungen - oder Status quo halten - erzielt werden kann soll / muss die Betreuung aufgehoben werden.
In dieser Konstellation sind die Begriffe Ziel und Wunsch wieder sehr relevant. Sind die Ziele dann mutmaßlich. Ich finde man muss Wunsch und Ziel mit wenigen Worten erklären können, auch Menschen die fachfremd sind. Wenn das nicht geht ist es - sagen wir mal - suboptimal. Steht der Begriff Ziel überhaupt im Gesetz oder nur in den Berichtsvordrucken? |
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