Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligungsvorbehalt somit keine EC Karte für Taschengeldkonto im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Abend,
ich habe eine neue Betreuung übernommen, für die Dame besteht Einwilligungsvorbehalt, sie hat ein Hauptgirokonto (für das es ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 26.10.2023
Ort: Bayern
Beiträge: 8
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Guten Abend,
ich habe eine neue Betreuung übernommen, für die Dame besteht Einwilligungsvorbehalt, sie hat ein Hauptgirokonto (für das es keine EC Karte gibt) und ein Taschengeldkonto. Für dieses TG Konto hatte sie bisher eine EC Karte. Nun war ich heute bei der Sparkasse um meine Betreuung zu hinterlegen und der Angestellte wunderte sich, weshalb sie bisher (in einer anderen Stadt) eine EC Karte für das TG Konto hat. Dies sei bei Einw.vorb. nicht möglich meinte er. Durch meine Hinterlegung musste er die Karte postwendend sperren. Hat jemand Erfahrung wie man dieses Problem lösen könnte. Meine Betreute kann schlecht selbst zur Bank und Abhebungen vom TG Konto zu machen. Eine EC Karte, auch zum Einkauf, würde ihr vieles erleichtern. Hatte jemand schon einmal diese Problem und wie wurde es gelöst? Vielen Dank für Euer feedback.. LG aus Bayern Biene |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
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Es gibt ein paar Sparkassen, die das kundenfreundlicher lösen, nämlich mit einem Taschengeldkonto, für das betreute Menschen auch bei einem Eiwi ins VM eine Karte nutzen können.
Relativ unkompliziert nach Erstidentifikaton des Betreuers geht es bei der Raiba Arnstorf. Eine Bank, die verstanden hat, dass nur die Betreuer die Betreuer sind und dass die Bank nur die Bank ist, bzw. nur eine Bank unter vielen. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 180
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Die Logik des Bankangestellten ist einfach falsch hier.
Einwilligungsvorbehalt ist, dass sie nur über ein Konto frei verfügen kann, wenn du es erlaubst. Ohne diesen kann sie immer darauf bestehen, mit dem Konto zu machen, was sie will. Wenn du also der Bank versicherst, dass du der Nutzung des Taschengeldkontos einwilligst, dann kann und muss die Bank deiner Betreuten ihr dafür auch eine EC-Karte aushändigen. |
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#4 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,433
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Es ist nur so, dass man das einer Bank -und insbesondere einer Sparkasse- die das nicht wissen will, niemals beibringen können wird.
Von daher: wechseln, bzw. das Taschengeldkonto irgendwo eröffnen, wo es geht, und den Rest mit Daueraufträgen regeln. |
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#5 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Hat doch vorher mit derselben Bank auch funktioniert, daher nach Vorgesetztem fragen oder an das Beschwerdemanagement wenden.
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 15.02.2022
Ort: in Baden-Württemberg
Beiträge: 163
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Hallo,
habe auch eine Klientin mit Einwilligungsvorbehalt. Es läuft ganz gut mit der Regelung, dass sie sich monatlich 50 € vom Konto am Bankschalter abholen kann, das ist in den Unterlagen so hinterlegt. Aber bis dahin war es ein weiter Weg. Einkäufe mit der EC-Karte bei Einwilligngsvorbehalt sind wahrscheinlich nicht möglich, es soll ja nur ein Taschengeld an die Klientin selbst zum Eigenbedarf sein. Wer kann dann kontrollieren, wie hoch die Einkäufe ausfallen?
__________________
Mimmi aus Baden-Württemberg |
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#7 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Es lassen sich entsprechende Limits einrichten...
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#8 | |
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Stammgast
Registriert seit: 05.03.2018
Ort: Nürnberg
Beiträge: 548
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Zitat:
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#9 |
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Gehört zum Inventar
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,704
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Dann ist aber der Händler selber schuld, falls er das Geld nicht bekommt, weil er vorher weiß, dass er das Geld nicht sicher hat.
Gäbe aber dafür auch eine Lösung - eine Karte ohne Girocard Funktion, also nur Visa oder Master, da geht dann mangels IBAN keine ELV... |
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