Dies ist ein Beitrag zum Thema Stiftung "Anerkennung und Leid" bzw. "Anerkennung und Hilfe" im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
vor etlichen Jahren wurde ja die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ins Leben gerufen, inzwischen firmiert das wohl unter "Anerkennung ...
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#1 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,836
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Hallo,
vor etlichen Jahren wurde ja die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ins Leben gerufen, inzwischen firmiert das wohl unter "Anerkennung und Leid". Bei einigen Betreuten hat sich dadurch einiges an nicht verbrauchten Geldern angesammelt. Bei den Betreuten, die Grundsicherung bzw. Wohngeld beziehen wurden diese Gelder bisher -manchmal erst nach längeren Erklärungen an das Sozialamt- nicht als anrechenbares Vermögen gewertet. Ich hatte mich jetzt aus gegebener Veranlassung an die hiesige Betreuungsbehörde gewendet, die Antwort darf ich zitieren: [Die Sachbearbeiterin im Sozialamt hat] "grundsätzlich mittgeteilt, dass es wichtig sei und auch der Sinn des Geldes, dieses regelmäßig für die Betroffene einzusetzen (z.B. Ausflüge, Massagen oder irgendwas was der Betroffenen gut tue und nur ihr zugutekomme). Es sei nicht angedacht dieses Geld nur anzulegen auf einem Konto, es müsse nach und nach verbraucht werden." Es kann ja durchaus sein, dass das Geld lange nicht benötigt wird. Irgendwann tritt dann eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein, und dann wird z. B. ein Pflegestuhl benötigt, den die Krankenkasse nicht bezahlt, da sind dann schnell 4.000 Euro weg. Muss jetzt mit einer Rückforderung gerechnet werden? Hat das schon jemand erlebt? Viele Grüße Andreas |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,638
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Ist wie bei Schmerzensgeld, Opferentschädigung usw: auf einem separaten Sparkonto anlegen! Danach gibts keine feste Frist. Der Schutz nach § 90 Abs. 3 SGB XII endet also nicht automatisch. Das gilt auch für die Betreuervergütung. Allerdings sollte man tatsächlich eine Idee haben, was damit perspektivisch zu machen ist.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 106
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Die einstigen Missstände in Einrichtungen der Behindertenhilfe wurden erst relativ spät wissenschaftlich erforscht. Erst mit der 2017 eingerichteten Stiftung "Anerkennung und Hilfe" hatten Betroffene, die in diesen Einrichtungen gewesen waren, die Möglichkeit, finanzielle Anerkennungsleistungen zu bekommen.
Das baden-württembergische "Dokumentationsprojekt Zwangsunterbringung" ist hier archiviert: https://www.landesarchiv-bw.de/de/la...ktarchiv/64847 |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 106
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Viele ehemalige Heimkinder haben als Erwachsene außer mit den psychischen und physischen Spätfolgen der Gewalt, die sie in Einrichtungen der Behindertenhilfe erlitten haben, auch noch mit Schamgefühlen zu kämpfen. Deshalb melden sich nur wenige bei der Stiftung "Anerkennung und Leid" zur Aufarbeitung des Unrechts. Daher könnte es auch eine Betreueraufgabe sein, die mögliche finanzielle Leistung für Betreute einzufordern.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 106
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Das Forschungsprojekt "Versorgungsmöglichkeiten und -gefahren ehemaliger Heimkinder im Alter" lief vom 01.08.2024 bis 31.07.2026.
Die Aufarbeitung dieses Unrechts in "totalen Institutionen" ist noch lange nicht abgeschlossen. Hier ist der Link: https://www.aufarbeitungskommission....er-heimkinder/ |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.05.2026
Ort: Stuttgart in Baden-Württemberg
Beiträge: 106
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Das Landeskundliche Informationssystem Baden-Württemberg veröffentlichte die Forschungsergebnisse zu ehemaligen Heimkindheiten in einem Themenmodul:
https://www.leo-bw.de/themenmodul/he...n/aufarbeitung |
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