Dies ist ein Beitrag zum Thema Schlussvermögensübersicht, endlich bürokratisiert im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Bisherige Schlussvermögensübersicht seit 01.01.2026:
Vermögensübersicht zum Stichtag aus dem Programm ausgedruckt, Nachweise beigefügt, auf der Vermögensübersicht regelmäßige Einnahmen und Ausgaben ...
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#1 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
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Bisherige Schlussvermögensübersicht seit 01.01.2026:
Vermögensübersicht zum Stichtag aus dem Programm ausgedruckt, Nachweise beigefügt, auf der Vermögensübersicht regelmäßige Einnahmen und Ausgaben ergänzt, Belege beigefügt, Richtigkeit und Vollständigkeit versichert und gut. Nun kommt das Gericht mit einem Formular. Auf geschlagenen 9 Seiten müssen Angaben auch dazu gemacht werden, was die ehemalige Betreute alles nicht hat. Aktuell hatte die Betreute im letzten Jahr zwei Konten selbst aufgelöst. Folglich tauchten die nun auf der Schlussvermögensübersicht nicht auf. Gericht schreibt mich nun an, verlangt Angaben ob, ggf. wann und durch wen die Konten aufgelöst wurden. Hello hello, Schlussrechnungslegung is back. Meines Erachtens hat das Gericht aber keinen Prüfungsanspruch mehr gegen mich und soll die ehemalige Betreute fragen, was es wissen will. Meiner Auffassung nach können die sich auch ihr Formular an den Hut stecken, bzw. bei der ehemaligen Betreuten nachfragen, wenn sie Negativauskünfte brauchen. Unauslöschlich bleibt jedoch der gerichtliche Drang, Erleichterungen für Betreuer jedenfalls zunichte zu machen und hierbei auch keinen Aufwand zu scheuen. *sorry Admins, der Beitrag sollte eigentlich in "Situation der BetreuerInnen landen* |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin moin
Ich weiß ja nicht, wie die RechtspflegerInnen in Deiner Gegend sind. Den hiesigen habe ich nach dem ersten und einzigen Bericht nach dem nds. Justizformular mitgeteilt, dass ich sie damit nicht weiter quälen will, weil es völl sinnbefreite Platz- und Zeitverschwendung ist. Das wurde durchaus positiv aufgenommen. Da es keinen Formularzwang gibt (zumindest bisher) kann man mit den 9 Seiten auch Toiletten tapezieren oder die Rückseiten für Sudokus (also jedenfalls einigermaßen sinnvoll) verwenden. Wenn Betreute zwischenzeitlich ihre Konten selber auflösen, dann mache ich zeitnah eine Mitteilung dazu an das Gericht und würde bei späterer Nachfrage darauf verweisen. Spart insgesamt Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,439
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Da hast du Recht.
Bleibt noch die Frage, woher der Drang der Justiz rührt, jegliche Vereinfachung größtmöglich rebürokratisieren zu müssen, zur Not auch ohne jegliche Rechtsgrundlage. Er ist mir nicht unbekannt, bleibt aber befremdlich. Man schneidet sich damit doch ins eigene Fleisch und stöhnt dann über Überlastung. |
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#4 | |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.10.2025
Ort: Steinbach(Taunus), Hessen
Beiträge: 195
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Zitat:
Ich glaube, die Frage ist etwas falsch formuliert. Es ist nicht "die Justiz", es ist in diesem Fall eine spezifische Rechtspflegerin. Wenn man sich in diese hereinversetzt, kommt man zu durchaus logischen Erklärungen. Klar ist - die Rechtspflegerin ist auf eine Inkonsistenz gestoßen, welche nun geklärt werden muss. Diese zu ignorieren wäre potentiell grobe Fahrlässigkeit von ihrer Seite, also brauch sie auf jeden Fall eine klare Erklärung. Und zwar eine, die sicher stellt, dass am Ende nichts bei ihr hängen bleibt. Und da ist ein Formular eine großartige Möglichkeit für sie. Einmal vorbereitet, ist es vergleichsweise wenig Arbeit, so ein Formular rauszuschicken anstatt gezielt alle notwendigen Details abzufragen. Und ein Formular ist ein klares Zeichen, dass hier methodisch vorgegangen wird, so dass man ihr auch nicht schlampiges Arbeiten vorwerfen kann. Der Arbeitsaufwand auf der anderen Seite ist ihr dagegen erstmal nicht so wichtig. Die beste Variante ist natürlich, diese Nachfrage zu vermeiden, zum Beispiel durch entweder vorab Meldung machen wie Imre vorgeschlagen hat, oder zumindest im Bericht auf die Auflösung explizit hinzuweisen. Dann hat die Rechtspflegerin noch weniger Arbeit, weil keine Notwendigkeit zur Nachfrage besteht. Wenn doch solche Nachfragen kommen und nicht vermieden werden können, dann kann man versuchen Alternativen vorzuschlagen die einerseits die Rechtspflegerin immer noch gut genug absichern und andererseits ihr auch nicht mehr Arbeit machen. Dann wird diese sich damit wahrscheinlich zufrieden geben. |
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