Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Vermögensverzeichnis

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
ich habe einen Altfall mit hohen Schulden übernommen und muß zügig das Vermögensverzeichnis erstellen. Da sind einige Gläubiger, die der ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Situation der Betreuer/innen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.03.2009, 21:43   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard Vermögensverzeichnis

ich habe einen Altfall mit hohen Schulden übernommen und muß zügig
das Vermögensverzeichnis erstellen. Da sind einige Gläubiger, die der Vorbetreuer nett aufgelistet hat.
Muß ich die alle anschreiben und um Sachstand bitten ?

Viele GRüße Dora
dora88 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.03.2009, 23:01   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Hallo Dora

Wenn der Vorbetreuer die Gläubiger aufgelistet hat, dann hat er sie wahrscheinlich auch schon angeschrieben. In diesem Fall ist es besser, wenn Du die Gläubiger natürlich auch anschreibst und den Betreuerwechsel mitteilst.
Hier ist es aber sinnvoll in den Unterlagen nachzusehen, ob die Gläubiger schon ihre Forderungen belegt haben - und wann sie zuletzt geschrieben haben.
Gibt es einen Titel? - Dann eine Kopie des Titels einfordern.
Wenn kein Titel da ist: Prüfen, ob die Forderung schon älter als 3 Jahre alt ist - wg. der Verfallsfristen.
Wenn du die Gläubiger anschreibst: Verlange ein die Forderung begründendes Dokument (zumindest in Kopie - das ist die ursprüngliche Rechnung).
darauf hinweisen, dass das Anschreiben keine Anerkennung von Forderungen oder Zinsforderungen darstellt und gleichzeitig auf eventuelle Verjährungen hinweisen.

Dei Vorgänger wird es Dir danken, wenn er oder sie nicht mehr angeschrieben wird.

Immer schön daran denken: Nicht Du willst was von den Gläubigern, sondern umgekehrt - also sollen die auch ordentlich Butter bei die Fische tun...
Die meißten Gläubiger - insbesondere die Inkassos - benehmen sichwie Ganoven. Da macht es dann kein schlechtes Gewissen sich diese Spezies auf Abstand zu halten.

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreueraufgaben, betreuerwechsel, gläubiger, schulden, vermögensverzeichnis

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39