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Übergabe und Digitalisierung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Übergabe und Digitalisierung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich würde die Akten annehmen und das Wichtigste digitalisieren. Dann würde ich die Papiere der betreuten Person aushändigen. Ich biete ...


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Alt 25.08.2026, 10:49   #11
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
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Beiträge: 168
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Ich würde die Akten annehmen und das Wichtigste digitalisieren. Dann würde ich die Papiere der betreuten Person aushändigen. Ich biete aber auch eine Entsorgung an.

Mit geschäftsunfähigen Personen funktioniert dieses Vorgehen so nicht, aber mit allen anderen schon.
KKS ist offline  
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Alt 03.09.2026, 14:59   #12
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
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Zitat:
Zitat von Flippoxx93 Beitrag anzeigen
Es ist für mich einfach unverständlich, dass man diese Dinge nicht digitalisiert. Vieles davon ist aus den 2020ern, da sollte das doch möglich sein

Also da hast Du aber doch ein erhöhtes Anspruchsdenken .... :-)


Wenn ich leider mal wieder ja gesagt habe zu einer Betreuungsübernahme ("ist alles geregelt" -> ein scheiss!), sieht es häufig so aus, dass ich nichts bekomme, Wochen hinterherrenne, den Betreuer nicht habhaft werde .... Digitalisiertes habe ich noch nie übergeben bekommen.


Wenn der nachfolgende Betreuer freundlich fragt, brenne ich eine CD und er bekommt diese mit den Papierunterlagen, die er sich abholt. Wenn ich jedoch auf einen Kollegen treffe, der gleich lospoltert "sie bringen mir die Unterlagen vorbei, sonst ...; schicken Sie mir dies, schicken sie mir das per Fax, E-Mail, haben sie dies und das gemacht, usw" werde ich bockig und er soll sich die Unterlagen abholen.


Wie hier schon gesagt, habe auch ich keine Lust Scans zu verschicken, um dann auf den Papierstapel sitzen zu bleiben. Alles was als Papier eingeht, wird zwar gescannt, aber nicht geschreddert, so dass der B. auch alles ausgehändigt bekommt, das zu seinem Betreuungsfall zählt.
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ufzeer ist offline  
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Alt 07.09.2026, 10:42   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 98
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Ich hätte dazu auch nochmal eine Frage.
Kann der Neubetreuer auch die Annahme teilweise verweigern?
Bzw. was ist der sinnvollste und korrekteste Weg um von Anfang an auch bei Übernahme von Altbetreuungen nicht so viel auf einmal zu übernehmen?


Wenn ich als Neubetreuer fünfzehn Altfälle übernehme, natürlich zur reduzierten Fallpauschale, dann kann ich definitiv nicht 90 Ordner annehmen und verwalten, nur weil jeder der Betreuten jeweils fünf bis sieben Ordner hat. Wo soll....nein wo will ich das lagern?
Und dann wird es schnell unübersichtlicher als bei manch einer Eilbestellung.


Ich selbst gehe dazu über NUR anzunehmen was ich wirklich brauche. Ich bin ja nicht die Schredderei von den Vorbetreuern oder die Aufbewahrungsstelle von Betreuten die selbst Platz hätten was zu sich zu nehmen (und auch nicht alles verlieren).


Wie macht ihr das?
Sagt ihr der Vorbetreuer soll den Betreuten manches übergeben?
Oder nehmt ihr einfach alles an, lasst euch vom Betreuten sofort unterschreiben was ihr schreddern dürft, und den Rest gebt ihr zum Betreuten?


Bei Betreuten die schon sehr lange betreut werden ist das ja total verrückt. Zwanzig Ordner und keine Ahnungs wie viel GB auf Sticks.


Nachdem was ich mitbekommen habe, wie viele Vorbetreuer gar nicht erreichbar sind, bin ich ja sehr froh über jeden, der an einer Übergabe interessiert ist. Aber aus meiner Sicht sollten die Übergaben so laufen, dass am Ende des Procederes alle zufrieden sind und alles rechtskonform ist...
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 07.09.2026, 10:57   #14
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 168
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Es handelt sich doch um eine Holschuld.

1. Lösung: vergessen abzuholen?
2. Lösung: dem ehemaligen Betreuer mitteilen, er möge alles bei der betreuten Person abgeben?

Könnte man so vorgehen?
KKS ist offline  
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Alt 07.09.2026, 11:02   #15
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 98
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Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
Es handelt sich doch um eine Holschuld.

1. Lösung: vergessen abzuholen?
2. Lösung: dem ehemaligen Betreuer mitteilen, er möge alles bei der betreuten Person abgeben?

Könnte man so vorgehen?



Lösung 1: Ahaha. Sehr gut! Aber die ist wahrscheinlich nicht ganz rechtskonform, und auch nicht ganz gewollt. Ich weiß auch nicht, wie ich es hinbekommen soll "nur" was ich nicht will zu vergessen, natürlich vom Vorbetreuer unbemerkt. Wenn ich schon mal da bin...=)


Lösung 2: Hat da jemand Erfahrungen mit ob manch ein Vorbetreuer sich darauf einlässt? Ich habe den Eindruck die sind oft froh wenn sie "den Schei*" von der Backe haben.


Welche Lösungen nehmt ihr? =)
Jungbrunhilde ist offline  
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Alt 07.09.2026, 14:04   #16
Stammgastanwärter
 
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Ort: Bürostandort Oldenburg/Niedersachsen
Beiträge: 494
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Zitat:
Zitat von KKS Beitrag anzeigen
2. Lösung: dem ehemaligen Betreuer mitteilen, er möge alles bei der betreuten Person abgeben?

Könnte man so vorgehen?
Kann man machen, wird aber nicht erfolgreich sein.

Das Amt - und die Bezahlung! - endet mit dem Wechselbeschluss. Ich werde bestimmt NICHT in meiner Freizeit kartonweise Akten (sofern vorhanden) durch die Gegend kutschieren, in der Hoffnung, dass mir jemand die Tür aufmacht, ggf. von einem Menschen, den ich aus Gründen nicht mehr betreuen möchte oder der mich aus Gründen nicht mehr sehen will, sofern der überhaupt noch in der Nähe wohnt und nicht nach St.Irgendwas in Irgendwo verzogen ist.

Ebenso würde ich in meiner Freizeit bestimmt NICHT Stunden mit dem Digitalisieren von Unterlagen verbringen (tatsächlich habe ich alles digital).

Die Diskussion finde ich skurril.

Als neuer Betreuer brauche ich Daten und habe eine Holschuld.
Als ehemaliger Betreuer will ich den Kram datenschutzkonform und mit wenig Aufwand loswerden.
Auf der Grundlage gabs bisher eigentlich immer eine Lösung, und sei es das Hermes-Paket gegen Kostenersatz.

Zitat:
Ich würde eine derartige Übergabe demnächst gerne ablehnen, habe ich da eine Handhabe?
Klar kannst Du ablehnen. Aber dann gib mir das OK zur Entsorgung und lebe mit den Folgen.

Munter bleiben
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--> Das Leben bleibt spannend
K.Wagner ist offline  
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Alt 08.09.2026, 09:36   #17
Routinier
 
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
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@jungbrunhilde @kks


Genau ihr zwei seid solche Kanidaten .....


Wenn ihr keinen Bock habt, Betreuungen zu führen (und dazu gehört halt auch die Aufbewahrungspflicht!), dann lasst es doch einfach. Insbesondere Betreuungsübernahmen.


Erst sind es 5-7 Ordner, dann schon 20 Ordner. Na freut euch doch, dass der Vorbetreuer euch alles schön gesammelt und abgeheftet hat.


Und sich zu beschweren, das man dann ja was schreddern müsste: herzlichen Glückwunsch! "Sie sind der Betreuer, es ist nun ihre Aufgabe!".


Und Vorschlag 2.: spätestens da wäre ich verstimmt. Es gibt auch Punkt 3.: Frist 2 Wochen, dann fallen als Schadensersatz Lagerkosten an ....
Alternativ unterschreibt ihr halt einen Verzicht mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass die Unterlagen ungeschreddert in den Altpapiercontainer wandern ....
Wenn dann halt ein Bescheid, Urkunde oder sonstwas wichtiges fehlt, ist es euer Problem .... :-)
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung!
ufzeer ist offline  
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Alt 08.09.2026, 12:49   #18
Berufsbetreuer
 
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 2,860
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Fakt und unstrittig dürfte sein: Der neuer Betreuer hat die Akten beim Vorbetreuer abzuholen. Ggf. auch 20 Akten und mehr. Wenn er sich weigert, kann man dies rechtlich austragen oder (besser) unbürokratisch/ kollegial regeln.
Digitalisierung von Akten ist keine Verpflichtung, aber hilfreich.
Es ist aber auch verständlich, wenn d. Folgebetreuer den alten Käse nicht vollständig annehmen möchte, da ca. 80 bis 90 % des Altakten-Inhalts eh kein Mensch mehr interessiert. Ungeachtet dessen liegen evtl. versehentlich vernichtete Unterlagen (z.B. Berichte an das Gericht, Versicherungspolicen, amtliche Bescheide u.a.) bei anderen Institutionen weiterhin vor und man könnte diese notfalls anfordern.
Daher erscheint es sinnvoll, regelmäßig nicht mehr relevante Schriftstücke zu schreddern oder (noch besser) bei dem Betreuten gg. Empfangsbestätigung abzuliefern. So verhindert man, dass erst gar kein großer Papier-Aktenbestand beim Betreuer entsteht.

mfg
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Optimismus ist nur ein Mangel an Information
(Heiner Müller)
carlos ist offline  
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Alt 10.09.2026, 19:25   #19
KKS
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 18.09.2023
Ort: Hessen
Beiträge: 168
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[QUOTE=ufzeer;173154]@jungbrunhilde @kks


Genau ihr zwei seid solche Kanidaten .....


Wenn ihr keinen Bock habt, Betreuungen zu führen (und dazu gehört halt auch die Aufbewahrungspflicht!), dann lasst es doch einfach. Insbesondere Betreuungsübernahmen.


Ein bisschen übertrieben deine Reaktion. Verwechsle doch nicht eine Diskussion über Papierakten mit der Motivation Betreuungen zu führen. Ziemlich unsachlich von dir einen Rückschluss auf persönlicher Ebene zu ziehen.
KKS ist offline  
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Alt 11.09.2026, 17:31   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.09.2025
Beiträge: 98
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Also ich selbst würde tatsächlich auch nicht auf die Idee kommen, jemand will keine Betreuungen führen, weil er von vornherein überlegt, wo und wie viele Akten er lagern kann.
Das sind zwei ganz unterschiedliche Paar Schuhe.
Ich selbst freue mich sehr über Altbetreuer die überhaupt erreichbar sind, und anhand derer Akten ich sehen kann, dass sie vergangenheitlich sehr akribisch gesammelt und auch gearbeitet haben. Noch mehr freue ich mich natürlich wenn ein persönliches Gespräch zustande kommt, wo man sich sogar austauscht und wichtige Hinweise über den Verlauf der Betreuung erhält.
Das ist wirklich klasse.
Nur... Wie gesagt, man stelle sich vor, wie die meisten Neulinge arbeiten. Das läuft oft vom Home Office aus, mit gar nicht mal so viel Platz. Je mehr Akten durch einen Fall gelagert werden müssen, umso mehr merkt man das.
Das ist einfach was anderes als Berge von Akten, die sich über sehr lange Zeit ansammeln.


Normalerweise wächst das Büro mit den Bergen an Akten die sich über die Jahre ansammeln mit.
Übernimmt man Altbetreuungen, so hat man plötzlich die Berge, aber ist noch gar nicht gewachsen.


Die Vorschläge die sich hier sammeln sind aber gar nicht verkehrt.
Zum Beispiel der Hinweis generell auf Aktensparsamkeit zu achten. Also nicht erst bei einer Übergabe oder Annahme. Sondern ruhig und gerne auch laufend zu schauen, was man schreddern, den Betreuten übergeben, oder oder kann.
Danke für den Hinweis.


@ufzeer:
Naja, aber du schreibst ja selbst, du wärest geneigt dem ein oder anderen Neubetreuer der auch noch Ansprüche stellt, gerne Lagerkosten bei Nichtabholung in Rechnung stellen zu wollen.
Damit sagst du selbst: Aktenlagerung kostet Platz. Platz der vorhanden sein muss, oder ggf. auch bezahlt.
Und wenn du dich in die gegenüberliegende Seite versetzt, hast du vielleicht auch etwas mehr Verständnis für die "Weitsicht bezüglich der Aktenlagerung bei Übergabe".
Das ändert natürlich nichts an den Aufbewahrungspflichten....


Ich wünsche euch allen einen guten Start ins Wochenende!
Jungbrunhilde ist offline  
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