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Abrechnung Vergütung Vermögend gegen den Staat

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Betreuter besitz zusammen mit seiner Exfrau zwei Immobilien eine bewohnt er selbst die zweite ist abgängig und werder bewohnbar noch ...


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Alt 31.08.2026, 18:04   #1
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Registriert seit: 14.01.2021
Beiträge: 3
Standard Abrechnung Vergütung Vermögend gegen den Staat

Betreuter besitz zusammen mit seiner Exfrau zwei Immobilien eine bewohnt er selbst die zweite ist abgängig und werder bewohnbar noch kurzfristig verwertbar. Rechtspfleger lehnt Vergütung vermögend gegen den Staat ab mit der Begründung es sei mein unternehmerisches Risiko wenn ich die Beschlüsse nicht verwerten kann da kein weiteres Vermögen vorhanden ist. Betreuter hat ein P-Konto und kein weiteres Vermögen.
Gibt es hierzu Gerichtsurteile oder weitere Vorschriften damit ich an mein Geld komme es sind inzwischen gut 4300€!
DerLotseBfSM ist offline  
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Alt 31.08.2026, 18:48   #2
Gehört zum Inventar
 
Registriert seit: 25.06.2021
Ort: Balkonien
Beiträge: 2,715
Standard

Also die Vergütung ist jeweils gegen den Betroffenen festgesetzt worden und gegen die Landeskasse zurückgewiesen worden oder wie lief das Verfahren?
Mächschen ist offline  
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Alt 31.08.2026, 19:05   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 14.01.2021
Beiträge: 3
Standard

Erster Antrag Mittellos wurde abgelehnt danach Antrag Vermögend gegen die Staatskasse Beschluss Zahlung Vergütung aus der Staatskasse Geld kam nicht Mahnung geschickt Antwort BEschluss sei ein Versehen daher Abänderung wieder aus dem Vermögen des Betreuten welches ja nicht verwertbar vorhanden.
DerLotseBfSM ist offline  
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Alt 31.08.2026, 23:49   #4
Routinier
 
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 1,229
Standard

Hast du die Beschlüsse gegen das Vermögen schon rechtskräftig werden lassen? Ich hoffe mal nicht.


Einzusetzen ist gem. § 90 Abs. 1 SGB XII nur das verwertbare Vermögen. Also Beschwerde gegen den Beschluss einreichen und gegen die Staatskasse abrechnen.
Michael77 ist offline  
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Alt 01.09.2026, 08:58   #5
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,636
Standard

Ist denn überhaupt schon versucht worden, das Grundstück zu verkaufen? Wenn nein, wo ist das eigentliche Problem?
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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