Dies ist ein Beitrag zum Thema Der Grund der Überalterung bei Berufsbetreuern im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich war kürzlich bei unserem Betreuer-Stammtisch und habe da süffisant angemerkt das ich mit meinen 62 Jahren ja den Altersschnitt ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2026
Ort: Thüringen
Beiträge: 40
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Ich war kürzlich bei unserem Betreuer-Stammtisch und habe da süffisant angemerkt das ich mit meinen 62 Jahren ja den Altersschnitt senke - einer meiner Kollegen sagte er hat nur noch 12 Betreuungen, die reichen ihm um seine karge Rente aufzubessern ( O-Ton : "Besser als Flaschensammeln").
Das ist ein Argument , wenn man für seine Betreuten alles gut organisiert hat kann man auch mit 75 den Job noch ausüben. Die uralten Hasen werden wohl keine neuen Fälle mehr bekommen, aber die bestehenden Betreuungen dürfen sie weiterführen, was im Umkehrschluß dazu führt das "Neulinge" nicht so schnell 30-40 Betreuungen haben werden. |
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#2 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
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Der Hauptgrund der "Überalterung" dürfte wohl das jeweilige Geburtsdatum sein.
Mit deinen 62 Jahren wärst du unter gegebenen Umständen übrigens wohl auch schon ein eher "alter Hase". Bei mir im Sprengel sind die Behörden froh, wenn die Altgedienten weitermachen, solange es noch klappt. Es herrscht immer noch (sich allmählich abschwächender) Betreuermangel. Und auf so einige Fälle werden eher ungern wenig erfahrene KollegInnen angesetzt. |
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 10.07.2021
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 64
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Guten Morgen,
ich habe doch tatsächlich erstmal googeln müssen was ein Sprengel ist:-). In meinem/unserem Sprengel scheint die Not immer noch groß zu sein, denn ich bin jetzt 63 und werde immer noch angefragt. Nehme aber nur noch Fälle an, wenn ein anderer Fall sich erledigt hat. Ich habe etwas über 20 Klienten, die kann ich neben meiner halben Stelle gut bewältigen und ich plane auch noch einige Jahre dabei zu bleiben. Das bezahlt unseren Urlaub und das Studium des Kindes. Und macht ganz nebenbei auch Freude. Ich wünsche Euch allen einen schönen Sonntag Gerald |
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#4 |
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Club 300
Registriert seit: 29.07.2019
Ort: Nähe Weißwurstäquator
Beiträge: 363
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Ich habe mal spaßhalber das Durchschnittsalter "unserer" Berufsbetreuer berechnet. Es liegt bei 54 Jahren, wobei 1/3 zwischen 26 und 49 Jahren ist, 1/3 zwischen 50-60 J., und 1/3 älter als 60 J. (hier gehts bis 87J, denn die älteste BB führt noch zwei).
54 Jahre finde ich sehr gesund und angemessen, da man Betreuung nicht als Azubi lernt und nur wenige das studieren. Die meisten entscheiden sich erst nach reichlich Berufs- und Lebenserfahrung für diese Tätigkeit. Betreuermangel haben wir übrigens keinen mehr, im Gegenteil, die schlechte wirtschaftliche Situation führt zu einem regen Interesse: immerhin muss man bei dieser Selbständigkeit weder Werkzeug noch Fahrzeug anschaffen, kann auch als Quereinstieger ganz gut verdienen, muss keine Werbung machen und erhält relativ sicher sein Geld (wenn auch leider vielerorts mit viel zu viel Verzögerung). Aber immerhin... |
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#5 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin moin
Zitat:
Bei gleichzeitigem Betreuermangel wurde hier zwischen 2020 und 2023 nicht auf die Qualität der BewerberInnen gesehen, sondern umgehend zu BBs gemach, was auf allen Vieren in der Behörde vorgesprochen hat. Dadurch entstand einerseits das Problem, das erbärmliche Nieten irgendwann wieder aus Amt und Würden geholt werden ussten (und immer noch müssen) und andererseits gute BetreuerInnen wieder abgesprungen sind, weil sie nicht schnell genug an eine ausreichende Anzahl von Betreuungen gekommen sind. D.h. es war auch eine gewisser Mangel an Professionalität bei der Behörde festzustellen. Ganz langsam bessert sich das allerdings wieder. Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Nordhorn,Niedersachsen
Beiträge: 172
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Mal ne kurze Frage dazu:
Sofern ein Bewerber die formalen Voraussetzungen (Sachkundelehrgang, Berufshaftpflicht, kein Führungseintrag, keine Insolvenz, ...) erfüllt, kann doch die BB gar nicht nein sagen, oder? Es gibt ja höchstens noch den Grund, dass die "persönliche Eignung und Zuverlässigkeit" nicht gegeben ist, aber wie will die BB das rechtssicher darlegen? |
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#7 |
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Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 7,666
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Auf die Registrierung hat man einen Rechtsanspruch, aber bei den konkreten Vorschlägen zur Betreuerbestellung kann es natürlich haken.
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 03.12.2017
Ort: Nordhorn,Niedersachsen
Beiträge: 172
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Verstehe, danke Horst
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 29.11.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 1,349
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#10 | |
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Routinier
Registriert seit: 25.01.2016
Ort: Niederrhein
Beiträge: 1,210
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Zitat:
Die Qualität ist meiner Wahrnehmung massiv gesunken. Die, die vielleicht was drauf gehabt hätten, hauen im Sack nachdem sie merken, dass man erstmal alles andere als auf einen grünen Zweig kommt. Der Start ist auch alles andere als leicht. Ersten drei Monate gibt es kein Geld, die ersten Monate hat man zudem nicht genug Fälle (oder man steuert in einem Burn-Out wenn man soviele Fälle annimmt wie nur geht) um davon zu leben, Krankenkasse und Steuern kommen dann auch noch ....
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Auslaufmodell Rechtliche Betreuung! |
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