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gesetzliche Betreuung

 

Gesetzlicher Betreuer als Nebenverdienst

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlicher Betreuer als Nebenverdienst im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo heinz, Du findest aber immer etwas, wie? Wie war das mit dem Haar in der Suppe? Schönes Wochenende wünscht ...


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Alt 04.07.2009, 19:11   #11
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Hallo heinz,

Du findest aber immer etwas, wie?

Wie war das mit dem Haar in der Suppe?

Schönes Wochenende wünscht
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 04.07.2009, 19:41   #12
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Heiner,

meins kanns nicht gewesen sein. Habe nur noch Stoppeln. Aber ich bin da nicht wählerisch. Nehme auch ein blondes Langes. Oder auch ein brünettes oder rotes. Egal. Hauptsache man kommt ins Gespräch.

Heinz
 
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Alt 08.07.2009, 11:57   #13
Gesperrt
 
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
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Also ich kann mir meine Teilzeit echt einteilen und verbringe doch die meiste Zeit mit meinen Betreuten, die kommen schon nicht zu kurz und als Verwaltung sehe ich meine Arbeit keineswegs.
Funny ist offline  
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Alt 12.07.2009, 17:06   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
Standard

Was verdient denn ein Betreuer so?
Macht es einen Unterschied, ob jemand hauptberuflich Betreuer ist oder zB ein Familienangehöriger die Betreuung übernimmt?
kratzbaum ist offline  
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Alt 12.07.2009, 17:25   #15
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo kratzbaum,

schau einmal hier in die §§ 4,5 VBVG
http://www.bundesrecht.juris.de/bund...bvg/gesamt.pdf

Gesetzliche Betreuungen können ehrenamtlich oder in beruflicher Form geführt werden. Angehörige werden in den allermeisten Fällen ehrenamtlich tätig, es ist aber auch möglich, innerhalb der Familie als Berufsbetreuer tätig zu werden.
Entscheident ist, daß der zuständige Richter in der Bestellungsurkunde die Berufsmäßigkeit vermerkt.

Schöne Grüße
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 12.07.2009, 23:42   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
es ist aber auch möglich, innerhalb der Familie als Berufsbetreuer tätig zu werden.
Das wußte ich noch gar nicht. Bei meiner Mutter war es selbstverständlich, dass ich die Betreuung ehrenamtlich übernehme, da gab es gar kein Reden.

Für mich war das aber genauso selbstverständlich...Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen einen Cent damit zu verdienen, wenn ich einen Angehörigen betreue, obwohl ich Berufsbetreuerin bin.
Tina L. ist offline  
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Alt 13.07.2009, 00:41   #17
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Das wußte ich noch gar nicht.
Aus rechtlicher Sicht fällt mir spontan kein Hinderungsgrund ein. Aus sittlicher oder moralischer Sicht wäre das natürlich was anderes. Aber auch bei bestimmten Familienkonstellationen und/oder hohen Vermögen wäre es mglw. gar nicht schädlich, insbesondere mit der Überlegung, die Befreiung von der Rechnungslegung auszuhebeln. Mich würde aber auch mal interessieren, wie ein Richter, nicht nur bei einem mittellosen Betreuten, auf solch ein Ansinnen reagieren würde.

Bin mal auf andere Überlegungen gespannt.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 13.07.2009, 08:32   #18
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Mich würde aber auch mal interessieren, wie ein Richter, nicht nur bei einem mittellosen Betreuten, auf solch ein Ansinnen reagieren würde.
Wahrscheinlich nicht so gut? Bei mir wurde vorausgesetzt, dass ich diese Betreuung ehrenamtlich führe. Der Staatskasse wären keine Kosten entstanden. Auf eine andere Idee wäre ich aber auch gar nicht gekommen.

Ich führe, trotz Befreiung von der Rechnungsbelegung, trotzdem ein Buchungsprotokoll und hefte alles schön ab. Ganz einfach weil ich das nachhalten möchte und da ich ohnehin ein entsprechendes Programm habe, ist das kein großer Aufwand.
Tina L. ist offline  
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Alt 13.07.2009, 09:07   #19
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Ich führe, trotz Befreiung von der Rechnungsbelegung, trotzdem ein Buchungsprotokoll und hefte alles schön ab. Ganz einfach weil ich das nachhalten möchte und da ich ohnehin ein entsprechendes Programm habe, ist das kein großer Aufwand.
Hallo Tina,

am Ende der Betreuungszeit mußt Du auch als befreite Betreuerin ggflls. alles belegen. Daher tust Du wohl gut daran, die Sachen genauso wie im beruflichen Bereich zu handhaben.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 13.07.2009, 15:22   #20
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Das wußte ich noch gar nicht. Bei meiner Mutter war es selbstverständlich, dass ich die Betreuung ehrenamtlich übernehme, da gab es gar kein Reden.

Für mich war das aber genauso selbstverständlich...Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen einen Cent damit zu verdienen, wenn ich einen Angehörigen betreue, obwohl ich Berufsbetreuerin bin.
Hallo,

käme bei mir - zumindest bei nahen Angehörigen - auch nicht in Frage.

Wobei mich schon interessieren würde - wir hatten dieses Thema glaube ich schon mal - was denn hier (bei einem mittellosen Betreuten) Vorrang hätte:
Der Wille des Betreuten, der einen verwandten Berufsbetreuer als Betreuer möchte, oder Kostengründe, da das Gericht deswegen wohl vordergründig einen Ehrenamtler bevorzugt.

Wenn ich das BGB richtig interpretiere, dürfte der Wille d. Betreuten wohl vorrangig sein.

mfg
carlos ist offline  
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