Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlicher Betreuer als Nebenverdienst im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo heinz,
Du findest aber immer etwas, wie?
Wie war das mit dem Haar in der Suppe?
Schönes Wochenende wünscht
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#11 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo heinz,
Du findest aber immer etwas, wie? ![]() Wie war das mit dem Haar in der Suppe? Schönes Wochenende wünscht ![]() Heiner |
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#12 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Heiner,
meins kanns nicht gewesen sein. Habe nur noch Stoppeln. Aber ich bin da nicht wählerisch. Nehme auch ein blondes Langes. Oder auch ein brünettes oder rotes. Egal. Hauptsache man kommt ins Gespräch. ![]() Heinz |
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#13 |
Gesperrt
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
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Also ich kann mir meine Teilzeit echt einteilen und verbringe doch die meiste Zeit mit meinen Betreuten, die kommen schon nicht zu kurz und als Verwaltung sehe ich meine Arbeit keineswegs.
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#14 |
Gesperrt
Registriert seit: 20.05.2008
Beiträge: 7
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Was verdient denn ein Betreuer so?
Macht es einen Unterschied, ob jemand hauptberuflich Betreuer ist oder zB ein Familienangehöriger die Betreuung übernimmt? |
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#15 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo kratzbaum,
schau einmal hier in die §§ 4,5 VBVG http://www.bundesrecht.juris.de/bund...bvg/gesamt.pdf Gesetzliche Betreuungen können ehrenamtlich oder in beruflicher Form geführt werden. Angehörige werden in den allermeisten Fällen ehrenamtlich tätig, es ist aber auch möglich, innerhalb der Familie als Berufsbetreuer tätig zu werden. Entscheident ist, daß der zuständige Richter in der Bestellungsurkunde die Berufsmäßigkeit vermerkt. Schöne Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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#16 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Für mich war das aber genauso selbstverständlich...Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen einen Cent damit zu verdienen, wenn ich einen Angehörigen betreue, obwohl ich Berufsbetreuerin bin. |
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#17 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Aus rechtlicher Sicht fällt mir spontan kein Hinderungsgrund ein. Aus sittlicher oder moralischer Sicht wäre das natürlich was anderes. Aber auch bei bestimmten Familienkonstellationen und/oder hohen Vermögen wäre es mglw. gar nicht schädlich, insbesondere mit der Überlegung, die Befreiung von der Rechnungslegung auszuhebeln. Mich würde aber auch mal interessieren, wie ein Richter, nicht nur bei einem mittellosen Betreuten, auf solch ein Ansinnen reagieren würde.
Bin mal auf andere Überlegungen gespannt. Gruß Kohlenklau
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#18 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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![]() Zitat:
Ich führe, trotz Befreiung von der Rechnungsbelegung, trotzdem ein Buchungsprotokoll und hefte alles schön ab. Ganz einfach weil ich das nachhalten möchte und da ich ohnehin ein entsprechendes Programm habe, ist das kein großer Aufwand. |
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#19 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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![]() Zitat:
am Ende der Betreuungszeit mußt Du auch als befreite Betreuerin ggflls. alles belegen. Daher tust Du wohl gut daran, die Sachen genauso wie im beruflichen Bereich zu handhaben. Gruß Kohlenklau
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#20 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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![]() Zitat:
käme bei mir - zumindest bei nahen Angehörigen - auch nicht in Frage. Wobei mich schon interessieren würde - wir hatten dieses Thema glaube ich schon mal - was denn hier (bei einem mittellosen Betreuten) Vorrang hätte: Der Wille des Betreuten, der einen verwandten Berufsbetreuer als Betreuer möchte, oder Kostengründe, da das Gericht deswegen wohl vordergründig einen Ehrenamtler bevorzugt. Wenn ich das BGB richtig interpretiere, dürfte der Wille d. Betreuten wohl vorrangig sein. mfg |
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