Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzlicher Betreuer als Nebenverdienst im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich arbeite Vollzeit als Heilerziehungspfleger. Zur Zeit habe ich 3 ehrenamtliche Betreuungen. Ich bin am überlegen ob ich ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 09.04.2009
Beiträge: 180
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Hallo zusammen,
ich arbeite Vollzeit als Heilerziehungspfleger. Zur Zeit habe ich 3 ehrenamtliche Betreuungen. Ich bin am überlegen ob ich gesetzliche Betreuungen als Nebenerwerb machen soll. Hat jemand Erfahrungen damit? Was sollte man unbedingt beachten? Welche Versicherungen benötigt man? Muss man den Verdienst versteuern, wenn ja wie am besten? Lohnt es sich wohl? Und so weiter. Für Tipps wäre ich sehr dankbar! ![]() |
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#2 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
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Hallo,
als Heph im Mutterschutz hätte ich diese Option vor 3 Jahren auch in Erwägung gezogen. Habe meine kompletten Bewerbungsunterlagen bei der Betreuungsstelle abgegeben u. einen Termin bekommen, in dem ich dann erfahren durfte, dass zum Jahresbeginn so und soviele Berufsbetreuer stellen ausgeschrieben sind und diese höchstwahrscheinlich an Sozpäds und Anwälte gehen. Ich solle mit ehrenamtlichen Betreuungen beginnen und wenn ich genügend führe, könnte ich mich dann umschreiben lassen, was dann nicht mehr so schwierig wäre. Da ich meinen Mutterschutz weiter ausgebaut habe, hat sich meine Situation etwas verändert, ziehe diese Möglichkeit, ein paar Jahre später, durchaus in die engere Auswahl. Meines Wissens, was ja schon ein paar Jahre alt ist, kann sich durchaus was geändert haben, benötigst Du aus Berufsbetreuer eine private Vermögenshaftpflicht- Versicherung. Außerdem mußt Du eine tadellose Schufa- Auskunft nachweissen. Und die Abrechnung erfolgt Quatalsweise und ist um einiges aufwändiger. So, vielleicht konnte ich ein bisschen weiter helfen. Gruß, Carola |
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#3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Hallo,
meine unverbindliche Meinung hierzu: ob haupt- oder nebenberuflich; für Berufsbetreuer gelten dieselben Richtlinien; siehe: Berufsbetreuer ? Betreuungsrecht-Lexikon Liegt der Umsatz unter 17.500,- Euro pro Jahr, dürfte dann die sog. Kleinunternehmerregelung greifen, d.h. eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht; siehe: Kleinunternehmerregelung Ansonsten unterliegt der Gewinn dieser Tätigkeit ganz normal der Einkommenssteuer. Bei einem Ertrag über 24.500,- Euro wird auch noch Gewerbesteuer fällig; siehe hierzu: BMWi Existenzgründungsportal | Gewerbesteuer Und dann natürlich das übliche: Berufshaftpflicht bzw. Vermögenshaftpflicht für Betreuer (sehr wichtig), evt. Rechtsschutzversicherung (empfohlen) Gewerbeanmeldung mit Zwangsmitliedschaft in der IHK, Zwangsmitlgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, evt. (freiwillig) Mitgliedschaft bei einem Berufsverband. Evt. Steuerberatungskosten, Kosten für Weiterbildung (empfohlen). Vorteil bei Nebenberuflern: Keine zusätzliche Krankenversicherungkosten, da über den Hauptberuf krankenversichert. mfg Geändert von carlos (14.04.2009 um 08:44 Uhr) |
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#4 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Ich hatte ebenfalls 3 ehrenamtliche Betreuungen und bin nun seit 3 Monaten nebenberuflich als Berufsbetreuerin tätig. Die Behörde verlangt mind. 10 - 14 ( wenn nicht sogar mehr ) Betreuungen als Bedingung für eine Teilzeittätigkeit.
Zur Zeit habe ich mit den ehrenamtl Betreuungen 7 Fälle. Alle Post- und Verwaltungskosten habe ich bisher vorfinanziert. Hinzu kommen Versicherungskosten von mind. 450,00€, ein Faxgerät und viel Zeit und Sprit für die persönliche Betreuung der Klienten. Die erste Abrechnung an das AG ist raus, aber ich warte seit 4 Wochen auf die Überweisung. Hinzu kommt, dass die Berufsbetreuungen inhaltlich sehr umfangreich sind und mit den ehrenamtl. nicht zu vergleichen. Es dauert schon ein paar Monate, bis man das benötigte Fachwissen und ausreichend praktische Erfahrung so beieinander hat, dass die Arbeitsabläufe nicht mehr so aufwendig sind. In dieser Zeit merkt man nicht viel von dem Nebenberuf. Es ist ein Balanceakt beide Berufe unter Dach und Fach zu halten. Deswegen empfehle ich Ihnen vorher genau zu recherchieren, worauf Sie sich einlassen. Bekanntschaften mit erfahrenen BerufsbetreuerInnen sind dabei sehr hilfreich. Viel Erfolg Dora |
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#5 |
Gast
Beiträge: n/a
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oh ha, Berufsbetreuer im Nebenjob - das geht?
Schon im Angestelltenverhältnis ist eine Teilzeitbeschäftigung problematisch, sei es wegen Finanzamt und Rente und nicht zuletzt wegen der Überstunden. Also ich habe es erlebt, dass Teilzeitbeschäftige dann doch wieder vollzeit gearbeitet haben, weil sie ihre Überstunden gar nicht mehr vergütet bekommen haben. Und als Berufsbetreuerin? Fakt ist, Berufsbetreuer braucht min. 11 Betreuungen oder muss die Betreuungen in dem Umfang einer Vollzeittätigkeit ausführen. Ehrenamtlich sind tätig, die weniger als 11 Betreuungen haben oder aber von der Betreuungsstelle bescheinigt wurde, dass ihr Arbeitsaufwand mit den wenigeren Betreuungen einer Vollzeit entspricht. Und dazwischen Teilzeit? Also nicht mehr Ehrenamt aber noch nicht Vollzeit? Nun, ich habe es nicht probiert, aber stelle es mir ziemlich schwierig vor, da die Betreuungen sich mitunter eben nicht auf eine 38,5 Stunden Woche oder im Teilzeit auf 19,25 Stunden in der Woche reduzieren und begrenzen lassen. Und dann die Vergütung: nehmen wir an, 11 Betreuungen und wenn diese neu sind kommen schon einige Stunden zusammen. Vergütet werden max. 8 im ersten Quartal. Einige werden schon etwas älter sein, also vielleicht ein Durchschnitt von 5 Stunden, also 55 Stunden im Monat x 44 Euro wären etwas 2.420 Euro. Tatsächlich wird man/frau aber wohl eher mehr, vielleicht sogar doppelt so viele Stunden leisten, als bewilligt wird. Dann lägen wir mal bei ca. 100-110 Stunden Stunden im Monat, das wären dann ca. 16-18 Stunden in der Woche bei 30 Tagen im Monat und 5 Tagen die Woche. Heißt also bei um die 11-12 Betreuungen würde man/frau bis 20 Stunden in der Woche arbeiten für ca. 2500 Euro. Rein rechnerisch plausibel. Lässt sich das auch realisieren? Heinz |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.04.2009
Beiträge: 6
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Hallo,
ich will für mich auch prüfen, ob man teilzeit (neben Vollzeit-Job in stationärer Suchtkrankenhilfe) 11 Betreuungen erstens leisten und zweitens die Zuweisung der Fälle so steuern kann, das das Jahreseinkommen unterhalb der Umsatzsteuerpflicht also <17.500,- € bleibt und damit auch unterhalb der Gewerbesteuerpflicht (<24.500,-€). In meinem Hauptberuf habe ich eine relativ großzügige Gleitzeitregelung und kann Überstundenausgleich unkompliziert in Anspruch nehmen. Für die Krankenversicherung wäre dann ja auch durch den Hauptjob gesorgt und Rentenversicherungstechnisch dürfte das auch kein Problem werden. Wie hoch schätzt ihr denn, den tatsächlichen Arbeitsaufwand für eine einem Berufsbetreuer überantwortete Betreuung bei einem Neufall ein? Gruß, christoph |
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#7 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,730
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Nebenbei bemerkt:
11 Betreuungen sind kein Muss; theoretisch kann man auch mit nur einer Betreuung Berufsbetreuer sein. mfg carlos |
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#8 |
Gesperrt
Registriert seit: 03.07.2009
Beiträge: 8
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Hallo,
ich führe auch Berufsbetreuungen im Nebenerwerb, habe noch die alten ehrenamtlichen Fälle und bin in Teilzeit bei freier Zeiteinteilung beschäftigt, daher kann ich es gut organisieren. Um selbständig von Berufsbetreuungen leben zu können, braucht man einen langen Atem, zumal bei uns die Gerichte ewig nicht die Vergütung zahlen ( ich rechne im Quartal ab). |
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#9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo,
ich gönne jedem den Shop, aber habe so meine Bedenken. Meiner ganz persönlichen Meinung nach, sollte ein Berufsbetreuer nie als "Nebenshop" zugelassen werden. Wenn man ihn gewissenhaft durchführt ist es ein Fulltimeshop. Wie oft muss man schnell einen Termin wahrnehmen. Zu Ämtern, Behörden oder Gespräche mit dem Arzt. Das kann man nicht nur nach Feierabend erledigen. Schnell wird dann aus einer Betreuung eine Verwaltung. Finanziell lohnt es sich, meines Erachten eh nur, wenn man genügend Betreuungen hat. Dann hat man, über die sog. Mischkalkulation, auch einen Ausgleich zu den "unbezahlten" Stunden. Wie gesagt. Eine ganz persönliche Meinung. Freundlichst ![]() Heiner |
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#10 |
Gast
Beiträge: n/a
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