Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung Berufsbetreuer - im Heim, nicht im Heim im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich darf mich mal an die Forumsgemeinde wenden. Neuerlich stellt
sich das Amtsgericht hinsichtlich der Stundenzahl auf den Standpunkt, ...
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02.07.2009, 16:58 | #1 |
Gesperrt
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Ort: Donaueschingen, Baden-Württemberg
Beiträge: 1
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Abrechnung Berufsbetreuer - im Heim, nicht im Heim
Hallo,
ich darf mich mal an die Forumsgemeinde wenden. Neuerlich stellt sich das Amtsgericht hinsichtlich der Stundenzahl auf den Standpunkt, dass der Begriff Heim nach § 5 Abs. 3 VBVG eng auszulegen ist und schon die Integration einer Person mit eigener Wohnung als Betreutes Wohnen - innerhalb einer Seniorenanlage, die auch eine Pflegestation hat - als im Heim lebend anzusehen ist. Danach würde es kein Betreutes Wohnen mehr geben. Einzige Leistung, die mein Betreuter vom Haus in Anspruch nimmt ist teilweise das Essen. Hat jemand in dieser Thematik Erfahrung oder ein nützliches Gerichtsurteil ? Gibt es Erfahrungen, wie es einem ergeht, wenn man gegen den Entgeltbescheid des Gerichtes sich in der nächsten Instanz beschwert ? Herzliche Grüße vom Donauursprung Franz |
02.07.2009, 17:25 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
Urteile zu diesem Thema (anscheinend eine Wissenschaft für sich), findest Du u.a. auf dieser schlauen Seite: VBVG-Rechtsprechung ? Betreuungsrecht-Lexikon Demnach dürfte das "normale Betreute Wohnen" eher nicht als Heim gelten (aber wie bereits gesagt: eine Wissenschaft für sich). In dem Sammelsurium der betr. Urteile findest Du bestimmt auch ein passendes für Dich. Bisher habe ich mich diesbezüglich glücklicherweise noch nicht mit dem Gericht anlegen müssen. Von "bösen Zungen" (nicht von mir) hört man aber gelegentlich, dass es RechtspflegerInnen geben soll, die "not amused" seien, wenn man ihnen widerspricht. Vielleicht können andere User hierzu etwas mehr sagen. mfg Geändert von carlos (02.07.2009 um 17:32 Uhr) |
02.07.2009, 21:30 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Hallo,
laut Heimgesetz ist ein Heim ein Ort an dem 6 Personen oder mehr leben.... Gruß M.
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02.07.2009, 22:34 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
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Vorsicht mit den Begrifflichkeiten, ich werfe zum Heimbegriff nur mal "stationäre Einrichtung" oder "teilstationär" in den Ring. Ein Blick z.B. in den SGB-Bereich wird unterschiedlichste Definitionen oder Intentionen zu Tage fördern. Ich habe carlos Rechtssprechungslink nur überflogen, aber ich würde mich eher an den dort genannten Urteile orientieren, als an allgemeinen Aussagen in einzelnen Gesetzen.
Zum SGB gibt es einen sehr interessanten und lesenswerten Fachaufsatz von Johannes Münder (TU Berlin) zur Verwendung des Begriffs "stationär", der maßgeblich die JobCenter zu einer umfassenden Änderung der Rechtsauffassung im Umgang mit Menschen in stationären Einrichtungen gezwungen hat. Hier ist insbesondere der Punkt 2 auf den Seiten 4 bis 8 von Interesse. http://www.diakonie-portal.de/Member...ile_1154511128 Zeigt eigentlich schon, wie verwirrend dieses Thema ist.
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03.07.2009, 21:56 | #5 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 214
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Hallo Kohlenklau,
als juristischer Laie habe ich immer wieder die Erfahrung gemacht, dass sich Tatsachen als solche am Besten durch rechtskräftige Verträge belegen lassen. Was das Problem von Franz angeht, empfehle ich deshalb den Heimvertrag und die Leistungsvereinbarung mit dem Kostenträger mal dahingehend zu prüfen, wie die Leistungen dieses Wohnbereichs dort beschrieben werden, denke mal dann erübrigt sich hier die Frage... Einzige Frage wäre halt noch, warum...naja, kommste selbst drauf Gruß M.
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betreutes wohnen, betreuungsgebühr, heim, sgb2, stationäre einrichtung, vergütung |
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