Dies ist ein Beitrag zum Thema Urlaubsvertretung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Schwester ist als Betreuerin für unsere Mutter eingesetzt, u. a. für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge.
Jetzt fliegt meine Schwester nächste ...
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08.07.2009, 14:46 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Urlaubsvertretung
Meine Schwester ist als Betreuerin für unsere Mutter eingesetzt, u. a. für den Aufgabenkreis Gesundheitssorge.
Jetzt fliegt meine Schwester nächste Woche für 10 Tage in den Urlaub ins Ausland. Ausgerechenet jetzt geht es unserer Mutter mal wieder schlecht und gerade heute ist sie wieder ml ins Krankenhaus gekommen und meine Schwester soll heute auch noch unterschreiben für eine kleine Narkose. Soweit okay. Wir stellen uns gerade die Frage, was wir tun, wenn nächste Woche etwas anstehen sollte. Wir haben in der letzten Zeit die Erfahrung gemacht, dass sich der Gesundheitszustand unserer Nutter sehr plötzlich verschlechtern kann. Ich selber bin leider durch meine eigene Behinderung nicht so mobil, dass ich mal eben von jetzt auf gleich in das auch noch etwas ausserhalb und total am anderen Ende der Stadt liegende Krankenhaus zu fahren wegen einer Unterschrift. Zudem fehlt mir dafür die Zeit, da ich beruflich stark eingespannt bin. Normal telefoniere ich fast täglich mit unserer Mutter und fahre dann einmel in der Woche hin mit frischer Wäsche usw. Uns schwebt jetzt folgende Lösung vor: Meine Schweter spricht mit dem Karnkenhaus ab, dass während Ihres Urlaubs ich an ihrer Stelle informiert werde. Telefonisch sollte das meiste ja auch machbar sein. Sollte noch irgendwas zu unterschreiben sein wegen spezieller Untersuchungen oder so, halten die Ärzte erst rücksprache mit mir und meune Mutter kann dann, wenn ich mein okay gegeben habe, selber unterschreiben. Geht sowas? Oder habt ihr eine bessere Idee? Müssen wir da noch eine Information ans Gericht eben oder so? Unser Problem ist, dass das Krankenhaus echt total weg vom Schuss liegt und mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur sehr eigeschränkt zu erreichen ist. |
08.07.2009, 14:57 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Kerstin,
lass dir von deiner Schwester eine Untervollmacht erteilen. Vorsorglich kann sie das ja auch mit den Ärzten besprechen. Diese Untervollmacht kann auch deine Mutter vorsorglich unterschreiben. solange sie selbst noch in der lage ist zu entscheiden, geht ihr Wille eh vor. Und dann würde deine Schwester entscheiden und da sie nicht da ist, dann du. Wo ist das Problem? Heinz |
08.07.2009, 15:59 | #3 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Danke Heinz,
dass mit der Untervolmacht ist eine gute Lösung. Ist eine solche Vollmacht an eine bestimmte Form gebunden? Muss das Gericht informiert werden? wußt Du, wir müssen auf jeden Fall sicherstellen, dass die Ärzte uns informieren. Bei Mutter ist es so, dass man ihr die Demenz nicht gleich anmerkt. Sie kann da ganz gut schauspielern und sagt zu allem ja und Amen. Im Nachhineien stellt sich dann heraus, das sie die Hälfte nicht verstanden hat. Aber wenn ein Arzt das sagt, wird das schon okay sein. Nachfragen traut sie sich auch nicht wirklich und irgendwie geht das alles heute im Karankenhaus viel zu schnell für sie. Bevor sie Luft geholt hat, um eine Frage zu stellen, sind die schon wieder draussen. Genau das sind einige der Gründe, weshalb die Betreuung eingerichtet wurde. Natürlich geht der Wille unserer Mutter vor, aber vieles muss man ihr erstmal richtig erklären, damit sie überhaupt selber entscheiden kann. Oder sie lehnt eine Behandlung ab, weil sie Angst davor hat oder mal von irgenwem etwas darüber gehört hat oder irgenwo was gelesen ud davon aich noch die Hälfte falsch verstanden. Im Extremfall mussten wir auch schonmal einfach gegen ihren Willen entscheiden, weil dieser eigene Will nur auf Starrsinn fusste, weil ihr igendwas nicht gefiel oder auch einfach nur, weil sie mal die Grenzen austesten wollte. Zu allem was sie nicht kennt, sagt Mutter nämlich aus Prinzip erstmal nein. "Bisher habe ich morgens 3 Tabletten bekommen, jetzt soll ich mittags auch noch eine nehmen? Nö, mache ich nicht, Tabletten sind grundsätzlich schlecht." "Die haben einen Termin beim HNO-Arzt gemacht, um mein Gehör prüfen zu lassen? Ich will kein Hörgerät. Fürs Fernsehen habe ich nen Kopfhörer und der Rest ist egal. Geht schon irgendwie. Und wenn sie den Termin nicht absagen, dann halte ich mich auch nicht daran, dass ich bestimmte Sachen nicht essen soll." So geht das oft bei uns zu und da sehe ich schon, dass ein Betreuer auch mal einfach entscheiden muss, sonst kann man es gleich ganz bleiben lassen. Ausserdem haben wir speziell in diesem Krankenaus die Erfahrung gemacht, dass das mit dem Informationsaustausch so eine Sache ist. So wurde meine Mutter z. B. in ein anderes Krankenhaus verlegt wegen Bettenknappheit und wir wurden angeblich telefonisch informiert. Nur, dass uns kein Anruf erreicht hat. Ein Blick in die Unterlagen offenbahrte dann, dass dort eine uns völlig fremde Telefonnummer stand. Keine Ahnung, wo die herkam. |
08.07.2009, 16:08 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo ihr Beiden,
Vorsicht! Meines Wissens und auch nach Auskunft des Gericht, darf eine Vollmacht seitens des Betreuers nur für Bagatellangelegenheiten erstellt werde. (z.B. Taschengeldauszahlung) Ein medizinischer Eingriff gehört da sicherlich nicht dazu. Normalarweise geht dies nur über die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers. Eine einfachere Lösung wäre aber, dass beim Krankenaus die Erreichbarkeit über FAX sichergestellt wird. Eine ärztl. Belehrung und Unterschriften sind auch per Fax rechtsgültig. Es grüßt Heiner |
08.07.2009, 16:25 | #5 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Hallo Heiner,
genial! Fax ist die Lösung. Und wenn ich nicht unterschreiben dar, könnte man meier Schwester in dringenden Fällen sicher was ins Hotel faxen. Wenn eir Glück haben, ist ja auch nichts, und was voraussehbar ist, unterschreibt meine Schwester auch vorher (Harnleiterschiene kann raus, sofern der Nierenbefund okay ist. Das muss unter einer kurzen Narkose gemacht werden, aber erst in den nächten Tagen, wenn die Untersuchung der Niere abgeschlossen ist und wen sich zusätzlich der Allgemeinzustand etwas gebessert hat, da sie derzeit durch Durchfälle als Reaktion auf Antibiotika ziemlich geschwächt ist. Das ist auch nicht so eilig, so eine Schiene kann man auch mehrere Monate drin lassen, wenn sie gut liegt.). |
08.07.2009, 16:34 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Heiner,
das mit den Bagatellangelegenheiten ist richtig und doch nicht so ganz. Mit dem BetreuungsrechtsänderungsG ist die Urlaubsvertretung noch komplizierter geworden, als sie schon war. Die Praxis mit dem Verhinderungsbetreuer ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Manche legen da viel Wert drauf, dass die Vertretung im Beschluss vermerkt ist, manche ignorieren den Verhinderungsbetreuer ganz. Bei medizinischen Eingriffen die nicht erheblich sind und somit auch nicht der Genehmigung des Gerichts bedürfen, können als Routine eingestuft werden. Eine notwendige Behandlung bedarf eh keiner Zustimmung des Betreuers, sondern wird eigenständig von der Klinik vorgenommen, wie auch Reanimation, künstliche Beatmung bishin zur künstlichen Ernährung. Ein Eingriff in die Behandlung ohne Patientenverfügung ist eh äußerst schwierig. Somit reduziert sich die Zuständigkeit des Betreuers wie auch des Unterbevollmächtigten eher auf die Begleitung der Behandlung. Sollte ein erheblicher Eingriff erforderlich sein, so kann der oder hier die Unterbevollmächtigte das Gericht kontaktieren und den Richter, die Richterin fragen oder die Betreuungsstelle. Es gibt auch KollegInnen, die fahren einfach in Urlaub, ohne dass sie irgendwem Bescheid sagen, und dennoch funktioniert das System perfekt, wie ohne Betreuer allein durch das Zusammenspiel von Klinik, Betreuungsstelle und Gericht. Insofern ist der Verweis auf die Bagatelltätigkeiten zwar richtig, aber auch nicht so ganz ausreichend. Gruß Heinz |
08.07.2009, 17:42 | #7 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 18.03.2009
Beiträge: 27
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Ich denek, ich werde mir trotzdem sicherheitshalber eine Vollmacht von meiner Schwester ausstellen lassen und wir werden die Urlaubsvertretung auch mit der Klinik absprechen. Schaden kann das sicher nicht. Und dann bin ich wenigstens auf der sicheren Seite, was Schweigepflicht betrifft. Manchmal erzählt meine Mutter, ein Arzt hätte irgenwas gesagt und dann muss man erstmal nachfragen, weil sie alles durcheinanderbring. NIcht das mir dann das Krankenhaus sagt, ich bekomme keine Auskünfte.
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08.07.2009, 17:54 | #8 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
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Ort: Berlin
Beiträge: 236
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eine Vollmacht ist auf jeden Fall sinnvoll; damit ist für das Krankenhaus immerhin klar, wer die Ansprechpartnerin während der Abwesenheit der eigentlichen Betreuerin ist.
Im Notfall (wenn es z.B. um die Entscheidung über größere OPs geht und die Vollmacht der Klinik nicht ausreichen sollte) kannst Du die Vollmacht ans Gericht faxen, die Situation schildern und beantragen, daß Du zur Ersatzbetreuerin für den Zeitraum der Abwesenheit Deiner Schwester bestellt wirst. Das geht (zumindest hier) in der Regel schnell und problemlos. |
04.08.2009, 07:46 | #9 |
Gesperrt
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 4
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Hallo!
Ich habe auch mal eine Frage zu dem Thema: ich bin ehrenamtliche Betreuerin und mit meinen Betreuten nicht verwandt (über den Betreuungsverein habe ich die Betreuungen übernommen). Wenn ich in den Urlaub fahre, besuche ich vorher noch meine Betreuten, melde mich ab und frage, ob es akut noch was zu erledigen gibt. So weit, so einfach... Im letzten Urlaub wurde es allerdings etwas komplizierter. Einer meiner Betreuten musste ins Krankenhaus und es war noch nicht klar, ob er evtl. operiert werden muss oder gar gegen seinen Willen dableiben muss... Die Ärzte hätten es am liebsten gesehen, hätte ich den Urlaub abgesagt... Aber das ist ja nu´ auch schlecht, bei ner Fernreise. Handy anlassen ging auch nicht - war ´ne Schiffsreise ich hatte tagelang keinen Empfang... Dann schlug die Ärztin vor, ich könnte ja schonmal pauschal zu freiheitsentziehenden Maßnahmen oder operativen Eingriffen zustimmen. Habe ich nicht gemacht - das ist ja auch irgendwie nicht Sinn einer Betreuung, oder? Zweiter Vorschlag war, einen Brief ans Gericht zu schicken, die Situation zu schildern und dem Gericht gegenüber meine Zustimmung zu freiheutsentziehenden Maßnahmen und operativen Eingriffen im Vornherein zu erklären. Auch irgendwie hmmmnaja, oder? Wie macht Ihr das? Ich kenne das aus dem PsychKG, dass unter den gegebenen Voraussetzung (akute Eigen- oder Fremdgefährdung) auch ausnahmsweise eine Einweisung nach PsychKG erfolgen kann, wenn der Betreuer nicht greifbar ist. Da wollte das Krankenhaus gar nicht drauf los - hätten die noch nie was von gehört. Zum Glück ging alles gut und mein Betreuter war wieder quietschfidel, als ich aus dem Urlaub zurück kam. Aber das war schon ein echt blödes Gefühl und hat den ganzen Urlaub doch schon etwas vermiest... Mich würden Eure Erfahrungen diesbezüglich echt interessieren! LG, Moonie |
04.08.2009, 09:27 | #10 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
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Ort: Berlin
Beiträge: 236
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Hi Moonie,
ist über den Betreuungsverein keine Vertretung geregelt? Ich habe keine Erfahrung mit Betreuungsvereinen, bin aber immer davon ausgegangen, daß die gerade auch in solchen Situationen unterstützen... An Deiner Stelle würde ich das mal mit dem Verein abklären. Im Voraus und pauschal irgendwelchen Maßnahmen zuzustimmen halte ich für ungesetzlich und fatal. Bei anstehenden OPs ist ggfs. die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich, bei freiheitsentziehenden Maßnahmen ist das grundsätzlich so, das darf eine Betreuerin ohne Segen des Vormundschaftsgerichts gar nicht. Daher muß notfalls eine Esatzbetreuerin bestellt werden, und es wäre natürlich nicht schlecht, wenn in einem solchen Fall schon jemand als Vertretung (möglicherweise eben aus dem Betreuungsverein) über den Fall informiert ist, als Ansprechpartner dem Krankenhaus bekannt ist und dem Gericht als Ersatzbetreuer vorgeschlagen werden kann. |
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abwesenheitspflegschaft, ersatzbetreuer, untervollmacht, urlaub, verhinderungsbetreuer, vollmacht |
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