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Bewerbung / Lehrgang als Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bewerbung / Lehrgang als Betreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und hab es endlich geschafft hier auch mal was zu schreiben...*uffz Hoffe das bleibt so ...


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Alt 18.07.2009, 21:48   #1
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Registriert seit: 14.06.2009
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 1
Standard Bewerbung / Lehrgang als Betreuer

Hallo,
ich bin neu hier und hab es endlich geschafft hier auch mal was zu schreiben...*uffz
Hoffe das bleibt so

Nun mal einer meiner vielen offenen Fragen:
Ich bin Heilerziehungspflegerin und suche nach neuen Möglichkeiten für mich, wie wahrscheinlich schon zig andere, die sich irgend wann überlegen, wie lange sie die körperliche Arbeit durchhalten? Bis zur Rente? Dann mit Rollator und den Einlagen im Körbchen??? :-)

Nein ernsthaft, ich würde gerne Betreuerin werden, vielleicht auch um es ein bischen besser zu machen, als die Betreuer, mit denen ich es zu tun habe.
1. Frage wäre: Brauche ich deb Lehrgang über Betreuungsrecht?
2. Frage: Wie bewerbe ich mich beim Amtsgericht???

Abendlichen Gruß
Tumetott



Tumetott ist offline  
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Alt 19.07.2009, 09:10   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Tumetott,

hier gibts schon vorhandene Threads (sind viele) zu diesem Thema. Vielleicht da auch noch mal gucken.
Zur Frage 1: wegen der evtl. Zulassung oder weil Du wissen willst was verlangt wird?

Frage 2: die Voraussetzungen sind in fast jedem Bundesland unterschiedliche. Oft geht es über die Betreuungsstellen, da würde ich als erstes nachfragen.

Ich will Dich nicht abschrecken aber überleg Dir ob Du wirklich aus einer Anstellung weg und freiberuflich tätig sein willst, rechne mit hohen Kosten und Ausgaben die Du erst mal vorlegen musst- und das ab dem ersten Tag und dann auch noch für einige - nicht wenige- Monate.

Das was man z.B. im Heim von der wirklichen Tätigkeit eines Betreuers mitkriegt sind nur Kleinigkeiten, also auf jeden Fall mindestens nochmal im Betreuungsrechtlexikon von Horst Deinert (auf Wikipedia) nachlesen wie umfassend Betreuungen sind und sein können.

Grüsse
Michaela Mohr
michaela mohr ist offline  
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berufsbetreuer, selbständigkeit

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