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gesetzliche Betreuung

 

ISG Endbericht

Dies ist ein Beitrag zum Thema ISG Endbericht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Im Rahmen der Verabschiedung des 2.Betreuungsrechtsänderungsgesetzes ist auch die Evaluation der Folgen des Gesetzes beschlossen worden. In 2009 soll ...


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Alt 25.09.2008, 00:09   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
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Beiträge: 2,086
Standard ISG Endbericht

Hallo,

Im Rahmen der Verabschiedung des 2.Betreuungsrechtsänderungsgesetzes ist auch die Evaluation der Folgen des Gesetzes beschlossen worden. In 2009 soll der Projektbericht vorliegen.
Haben sich die Betreuer hier mit dieser Thematik befaßt? Was ist für die Zukunft zu erwarten? Wird es für die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine Veränderungen geben oder ist auch nach der Veröffentlichung und Diskussion des Berichts buisness as usual angesagt?

Betreuung mit Zukunft
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Geändert von Kohlenklau (25.09.2008 um 00:48 Uhr)
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Alt 30.09.2008, 09:41   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Kohlenklau,

die Resonanz ist überwältigend, aber verständlich. Wenn die 16 Justizminister unisono das Gesetz verabschiedet haben, das den Geist atmet wie die schwarzen Sheriffs auf der Kö in Düsseldorf, wo die Obdachlosen entfernt werden, weil sie das Kauferlebnis der Betuchten beeinträchtigen können, wundert es nicht, dass niemand einen Gedanken an irgendwelche Evaluation verschwendet. Ich würde liebend gerne einen Gedanken an die Evalutation der Politiker verschwenden, aber das ist auch verschwendete Liebesmüh. Ich sag ja, die Griechen waren uns in einem Punkt voraus - Ostrazismus - Scherbenurteil. Es wird nicht jedes Mal einen Sokrates treffen. Aber dass denen es in Zukunft gut gehen wird aufgrund ihrer Pensionen, sie aber entscheiden, dass es nicht nur den Bedürftigen schlechter geht, sondern auch denen, die ihnen helfen wollen.

Sie müssen sparen, sagen sie. Ich würde gerne an der Anzahl der Politiker sparen. Was das den Steuerzahler kostet? Und was leisten sie? Ein Gesetz nach dem anderen, wenn auch etwas übertrieben, wird vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Ist schon eigenartig, wie die Juristen der Justizministerien verfassungskonform arbeiten oder doch eher parteipolitisch?

Doch zurück zur Evaluation: Das Stundenkontigent im Verhältnis zur Zahl der Betreuungen schafft eine minimale Versorgung bei hohem Verwaltungsaufwand. Sicherlich nicht mehr bei den Abrechnungen. Das geht effizienter. Aber bei gleichzeitigem Abbau von Personal bei den Gerichten nicht umbedingt schneller. So wie das Asylrecht faktisch nicht mehr besteht, weil ausgehölt, so wird es kaum noch engagierte und kompetente Betreuung geben. Dem will man dann mit Qualitätsmanagment entgegenwirken. Also mehr Schein als Sein. Und hier noch ein Schein für irgendein überteuertes Seminar und dort noch selbst zweifach bezahlt, weil vom eigenen Geld bei gleichzeitigem Arbeitsausfall. Aber man kann es ja steuermindernd geltend machen.

Die Evaluation ist m.E. ebenso eine Farce, wie die Gesetzgebung im Betreuungsrecht schlechthin und im Grund nur zynisch. Und das sich die Justizminister darin einig waren, lässt tief blicken. Aber die wissen ja, was sie tun, glauben sie zumindest. Ich nicht.

Heinz
 
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Alt 13.01.2009, 16:57   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

ich lass mich nicht entmutigen und wärme das Thema noch mal auf.
Im Februar 2009, also im nächsten Monat, soll die Evaluation beendet sein. Hab ihr schon was gehört, seid ihr befragt worden, habt ihr euch mit anderen BetreuernInnen darüber ausgetauscht, sagen die Berufsverbände vorab schon etwas dazu, gibt es Infos im Netz? Fragen, Fragen, Fragen ...

http://www.isg-institut.de/download/...ung-2006_1.pdf

http://www.bmj.bund.de/files/-/2455/...richt%20BR.pdf

http://dokumente.linksfraktion.net/d...07_1606872.pdf

Veronika Bellmann - Aktuelles Anfragen (3. Absatz)

Betreuungsrechtsreform ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Alt 04.04.2009, 07:24   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard Erste ISG Ergebnisse

Guten Morgen liebe KollegInnen,

über zwei Ecken- genauer, über die RUB- war zu erfahren, dass die ersten Ergebnisse der Evaluation vorliegen sollen.
Ein Ergebnis wäre die Erkenntnis, dass die Vergütung für die (Berufs)betreuer als "auskömmlich" festgestellt wurde.

Na Klasse, jetzt wird es wohl endgültig so sein das wir alle angefallen Mehrkosten wie IHk Beiträge, MWST Erhöhung, Gewerbesteuer usw. dauerhaft auch noch tragen müssen.

Ich bin so sauer, gerade auch auf die Berufsverbände mit ihrem Qualitätsgedöns. Offensichtlicher wie "unsere" Verbände kann man sich ja kaum noch um die Erhaltung der eigenen Pfründe kümmmern.

Wie seht ihr das mit der "Auskömmlichkeit"?

Grüsse und schöens Wochenende.
Michaela (Mohr)
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.04.2009, 14:02   #5
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo,

die Themen habe ich mal zusammengeführt. Vielleicht gibt es ja doch noch eine lebhafte Diskussion.

Als Ehrenamtler berührt mich das Thema nur insoweit, dass ich den Gedanken, mich selbständig zu machen, unterdrücke. Bei einem Stundensatz von 44 € incl. MwSt und den ganzen Nebengeräuschen kann man schlecht verantwortungsbewußt arbeiten und gleichzeitig eine Familie ernähren.

Ich empfinde alleine die Frage im Rahmen der Evaluation nach einem "auskömmlichen Einkommen" als unwissenschaftlich und tendenziös. Man muß aber auch am Geisteszustand von Berufsbetreuern verzweifeln, die auf solch eine Frage mit "mein Einkommen ist auskömmlich" antworten. Gehaltsverhandlungen oder Einkommensfragen sind Verteilungsfragen innerhalb einer Gesellschaft. Ein "gerechtes" oder "auskömmliches" Einkommen gibt es nicht. Die Höhe eines Einkommens drückt niemals nur die Möglichkeit aus, sich Miete, Nahrung und gesellschaftliche/soziale Teilhabe leisten zu können. Mit der Höhe des Einkommens drückt die Gesellschaft auch die Wertschätzung an einer Tätigkeit aus und die Tätigen bilden daran ihr berufliches/persönliches Selbstbewußtsein und Selbstwertgefühl aus.

Ich halte für Berufsbetreuer einen Stundensatz von 80-120 € zzgl. MwSt für notwendig. Damit einher gehen müßte aber auch eine Veränderung der Rahmenbedingungen. Die Berufsausübung darf nur noch akademisch ausgebildeten Fachkräften (Soz.Arb, Soz.Päd., Dipl. Päd, Rechtsanwälten) vorbehalten sein. Um diese Tätigkeit auszuführen, ist aber auch ein gewisses Maß an Berufs- und Lebenserfahrung notwendig, so dass sich erst nach einigen Jahren der Berufstätigkeit und einer entsprechenden Zusatz- oder Weiterqualifizierung eine Beschäftigungsmöglichkeit ergeben sollte. Für bereits tätige, nicht entsprechend ausgebildete Betreuer müssen in einer angemessenen Übergangsfrist Möglichkeiten zur Nachqualifikation angeboten werden. Damit könnte man auch die unsinnige Staffelung der Vergütungsstufen abschaffen.
Es müssen für Gerichtsbezirke seriöse Bedarfsberechnungen angestellt werden (auf 100.000 Einwohner X Betreuer) und Zulassungsbeschränkungen eingeführt werden. Die Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit müssen so formuliert werden, dass sich eine inhärente Obergrenze von zu führenden Betreuungen daraus ergibt und dies auch kontrollierbar wird. Wer allerdings bereit ist, 60 oder 100 Stunden in der Woche zu arbeiten, der soll auch entsprechend verdienen. Die Tätigkeit wird freiberuflich ausgeführt und jeder ist seines Glückes Schmid, im positiven wie negativen Sinne.

Es muß endlich Schluß damit sein, dass jeder, der schon einmal einer alten Dame über die Straße geholfen hat, sich als pädagogische Fachkraft titulieren kann und für sich in Anspruch nehmen kann, hochwertige, personenbezogene soziale Dienstleistungen zu erbringen. Dies sollte entsprechend ausgebildeten Personen vorbehalten bleiben. Ansonsten können wir uns auch fragen, warum man überhaupt noch eine Ausbildung braucht. Die auch hier oftmals formulierten Mängel im Betreuungsrecht können als Einzelfälle abgetan und im Kern auf persönliches Fehlverhalten zurückgeführt werden, aber ein strukturelles Moment kann nicht abgesprochen und so manche Geschichte und die dahinter stehende Kritik kann und muß man akzeptieren. Das das Handeln und Verhalten mancher Betreuer keinen fachlichen Standards entspricht ist u.a. auch aus den o.g. Gründen nicht weg zu diskutieren.
Es ist ein Armutszeugnis der Politik und ein Desinteresse an den Lebensrealitäten der unter Betreuung stehenden Menschen, keine anspruchsvollen Standards in der Arbeit einzurichten und die Realitäten mit Worten wie "jeder der sein eigenes Leben halbwegs im Griff hat, kann auch die Angelegenheiten anderer Menschen regeln" zu ignorieren. Die immer weiter um sich greifende Bürokratisierung, Verrechtlichung und Unübersichtlichkeit der Lebensbezüge macht es gerade vielen Menschen unmöglich, für sich noch den Überblick zu wahren, geschweige denn für andere sachgerecht zu handeln.

Problematisch ist sicherlich auch die starke Stellung der Richter im Betreuungsrecht. Warum demokratisiert man das Verfahren nicht und instaliert z.B. sozial erfahrene Ombudsmänner oder "Runde Tische" in einem Gemeinwesen, denen für Betreuerbestellungen und Beschwerdeverfahren ein Mitspracherecht eingeräumt wird. In diesem Bereich kann der Staat sich zurückziehen und die Betreuungsbehörden können sich auf Kernaufgaben, wie z.B. gutachterliche Sozialanamnesen zurückziehen. Transparenz und Kontrolle, auch der Kontrolleure, hat noch nie geschadet.

Auf die "Auskömmlichkeit" oder die Einkommenssituation zu schauen, halte ich für zu kurzsichtig. Erst im Zusammenspiel mit anderen Faktoren, dazu gehört auch die "Qualitätsfrage" (oder wie Imre einmal sehr schön und pointiert gemeint hat "die Quantitätsfrage"), kann man überhaupt auf eine positive Wendung für Betreuer hoffen.

Zitat:
Ich bin so sauer, gerade auch auf die Berufsverbände mit ihrem Qualitätsgedöns. Offensichtlicher wie "unsere" Verbände kann man sich ja kaum noch um die Erhaltung der eigenen Pfründe kümmmern.
Dazu empfehle ich Robert Michels, Soziologie des Parteiwesens, Stuttgart, 1989 [1911] und sein "ehernes Gesetz der Oligarchie". Danach bilden Organisationen ab einer bestimmten Größe eine Führungselite aus, die sich mehr und mehr von der Basis abschottet und ein Eigenleben führt.
"Die Partei als äußeres Gebilde, als Mechanismus, ist nicht ohne weiteres mit der Parteigenossenschaft oder gar der Klasse identisch. Die Partei soll nur Mittel zum höheren Zweck sein. Wird sie Selbstzweck, mit eigenen, selbständigen Zielen und Interessen, so trennt sie sich teleologisch von der Klasse, die sie vertritt, ab. In einer Partei brauchen die Interessen der in ihr organisierten Massen mit denen des Parteiorganismus vertretenen Beamtenkörpers keineswegs zusammenfallen. Das - konservative - Interesse des Beamtenkörpers kann in bestimmten politischen Situationen eine defensive oder gar regressive Politik erfordern, während die Interessen der Arbeiterklasse eine mutige, draufgängerische Politik erheischen würden, oder, wenn auch weit seltener, umgekehrt. Es ist ein unabänderliches Sozialgesetz, daß in jedem durch Arbeitsteilung entstandenen Organ der Gesamtheit, sobald es sich konsolidiert hat, ein Eigeninteresse, ein Interesse an sich selbst und für sich selbst, entsteht." (S. 366)
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 04.04.2009, 14:56   #6
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Situation der Berufsbetreuer

aus meiner Sicht hat sich mit der Pauschalierung nicht nur die wirtschaftliche Situation, sondern auch das Klima an den Vormundschaftsgerichten geändert. Seit die Evaluation zum Ergebnis gekommen ist, dass die Besuche in Heimen und bei Betreuten insgesamt weniger geworden sind, fordert man uns auf,"unaufgefordert" im Bericht mitzuteilen, wie oft die Betreuten im Berichtszeitraum besucht worden sind. In den Heimen höre ich oft ich sei eine der wenigen Betreuer, die überhaupt vorbeikämen, aber wenn man ehrliche Angaben macht, ist man den schwarzen Schafen gegenüber, die früher durch unstimmige Abrechnungen aufgeflogen sind, klar im Nachteil. Und ich kann mich auch nicht erinnern, dass sich früher mal jemand beschwert hat, dass aus den Berichten zu seltene Besuche hervorgehen. ich stelle fest, dass Rechtspfleger sich immer wieder an irgendwelchen Begriffen festklammern und die Berichte nicht ganz lesen, so dass man mehrmals erklären muss, was man gesagt und gemeint hat. In einer Betreuung, in der ich über ein Jahr vergeblich darum gekämpft habe, die Konten mit dem damals noch unbetreuten Ehemann zu trennen, werde ich nach Rechtspflegerwechsel aufgefordert, für diese Zeit Rechnung zu legen, obwohl ich Anfangs- und Endsalden mitgeteilt hatte und lang und breit über die Schwierigkeiten berichtet hatte Die Banken hatten sogar die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ignoriert. Obwohl ich die Schwierigkeiten immer wieder erläutert hatte,wurde mir dann sogar wegen der angeblich überfälligen Rechnungslegung für das erste Betreuungsjahr ein Zwangsgeld angedroht. Inzwischen betreue ich auch den Ehemann, so dass die Banken etwas kooperativer wurden und mir endlich auch Kontenabschriften überließen. Immer mal wieder ist den Rechtspflegern auch mein Rechtsanwaltsanderkonto ein Dorn im Auge. Jetzt haben sie mal wieder einen 10 Jahre alten Beschluss ausgegraben, nach dem Sammelkonten für Betreutengelder nicht zulässig sind. Dabei haben sie allerdings übersehen, dass es sich in der Entscheidung gerade nicht um ein geschütztes Anderkonto handelte sondern um ein auf den Namen des Betreuers laufendes Konto auf dem er Betreutengelder sammelte und das vor Gläubigern des Kontoinhabers nicht sicher ist. Mehr als alles andere sind diese Querelen, dieser Verlust von Anerkennung und Wertschätzung, der Grund, weshalb die Arbeit immer weniger Spaß macht.
ronja ist offline  
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Alt 04.04.2009, 18:30   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

den ausführlichen Beiträgen von Ronja und Kohlenklau kann ich mich nur anschließen.

Berufsbetreuer, die die aktuellen Stundensätze (zumal die Stunden ja begrenzt sind) in dem genannten Kontext als "auskömmlich" bewerten, leiden dabei offensichtlich nicht nur unter Realitätsverlust bzw. betreiben ihr Gewerbe als Hobby (da sie über weitere "auskömmliche" Einkommensquellen verfügen) sondern erweisen ihrem Berufsstand einen Bärendienst.

Wie bereits angemerkt, äußert sich die Wertschätzung in unserer am Kapital orientierten Gesellschaft (leider) vordergründig in der Bezahlung; sprich: Was ist der Gesellschaft die professionelle Betreuungsarbeit - aber auch z.B. die Tätigkeit von Alten- und Krankenpflegern oder KindergärtnerInnen - wert?

Während alle anderen Branchen - auch der öffentliche Dienst - in letzter Zeit mit einigermaßen vernünftigen tariflichen Einkommenserhöhungen bedacht wurden, bleiben die Betreuer - da ohne Lobby - außen vor.

Während z.B. (aktuell) die Autoindustrie oder sogar die Ärzteschaft medienwirksam ihre Ansprüche publizieren können, fehlt der Randgruppe der Betreuer diese Plattform.
Im Gegenteil: Wenn mal über was berichtet wird, dann nur über das Fehlverhalten von Wenigen.

Die betr. Berufsverbände, die ich grundsätzlich für notwendig halte und deren Bemühungen ich durchaus schätze, sollten ihren Schwerpunkt in erster Linie - wie es sich für eine "Gewerkschaft" gehört - der Einkommenssicherung bzw. angemessenen Einkommensanpassung setzen.
Erst wenn diese berufliche Rahmenbedingung einigermaßen im Lot ist, kann man sich verstärkt der "Qualitätssicherung" widmen, zumal eine gute Grundqualität doch wohl schon vorhanden ist.

Ansonsten darf man sich nicht wundern, wenn sich die Betreuer ihre "Gehaltsanpassungen" mit der Annahme von mehr Betreuungen, die dann (fast) ausschließlich vom Schreibtisch aus geführt werden, holen.
Dies wäre weder im Sinne einer Qualitätssicherung und vor allem nicht im Sinne der Betreuten - ist aber vom Gesetzgeber anscheinend so gewollt.

mfg
carlos

Geändert von carlos (04.04.2009 um 18:37 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 05.04.2009, 13:11   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

Carlos schreibt:
Ansonsten darf man sich nicht wundern, wenn sich die Betreuer ihre "Gehaltsanpassungen" mit der Annahme von mehr Betreuungen, die dann (fast) ausschließlich vom Schreibtisch aus geführt werden, holen.
Dies wäre weder im Sinne einer Qualitätssicherung und vor allem nicht im Sinne der Betreuten - ist aber vom Gesetzgeber anscheinend so gewollt.

So würde ich das zwar nicht formulieren aber ich musss zugeben dass ich auch "aufgestockt" habe. Widerwillig zwar aber mir blieb nichts anderes übrig, ich habe ein Büro welches gezahlt werden will usw. Früher konnte ich mir für die schwierigen Fälle die ich überwiegend bekomme weil ich effektiv und gut arbeite, die Zeit nehmen die ich brauchte. Heute muss ich mit der Zeit knapsen und sparen und hab doch immer das Gefühl: es reicht nicht.

Aber was machen wir jetzt mit der Unzufriedenheit an der Situation? Mir graut wirklich vor der Umsetzung der neuesten Evaluationsergebnisse, ich befürchte dass diese einen Grund liefern werden uns noch mehr Arbeiten für dasselbe- und damit immer weniger- Geld abzuverlangen. Von der persönlichen Beanspruchung gar nicht zu reden, ich hab ja heute schon fast das Gefühl mich entschuldigen zu müssen für eine Woche Urlaub.

weiterhin noch schönen Sonntag, Grüsse
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 05.04.2009, 20:13   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

hat eigentlich jemand noch etwas von der Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens gehört ? Nur, damit ich rechtzeitig auf eine kugelsichere Weste und eine Pumpgun sparen kann .

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 08.04.2009, 12:53   #10
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ich bin so sauer, gerade auch auf die Berufsverbände mit ihrem Qualitätsgedöns. Offensichtlicher wie "unsere" Verbände kann man sich ja kaum noch um die Erhaltung der eigenen Pfründe kümmmern.

Das geht mir genauso. Ich sehe bei meinem Verband wenig Initiative, für die Belange der Berufsbetreuer einzustehen. Gut, neulich wurde wohl mal mit einem Boot die Spree entlanggeschipppert und irgendjemand hat noch einen Zettel dabei hochgehalten.....aber das sah selbst in der glanzvollen Aufmachung der Verbandszeitschrift noch recht alibimäßig aus.

Es gäbe doch viele Baustellen: Anpassung der Vergütung, resp. Erhöhung des Stundenkontingents pro Fall, erneutes/weiteres Eintreten für den freiberuflichen Status, Aushandlung vernünftiger Dokumentations und Aktenführungsstandards mit der Gerichtsbarkeit (ich denke hier z. B. an Berlin) und noch vieles mehr. Edit: zum Beispiel monatliche automatische Überweisung der Vergütung.

Aber, mir geht es da wie Michaela: ich fühle mich von meinem Berufsverband sehr gut und regelmäßig über das Qualitäts- und Fortbildungsprogramm und die damit verbundenen finanziellen Zusatzaufwendungen informiert. Und das war's dann aber auch.

Grüße,
Flafluff.

Geändert von Flafluff (08.04.2009 um 12:56 Uhr)
Flafluff ist offline  
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berufsbetreuer, betreuungsrecht, einkommen, evaluation, selbständigkeit


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