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elli 26.08.2009 20:31

Verzeichnis über das Vermögen
 
Einen schönen Abend,

ich habe vor kurzem meine erste Betreuung übernommen und fülle gerade das Verzeichnis über das Vermögen (Vordruck VS 10) aus . Bin mir aber nicht sicher, was ich bei B. Verbindlichkeiten ((Punkt 5. Sonstige Verbindlichkeiten, auch laufende Zahlungsverpflichtungen (z. B. im Zusammenhang mit einem Erwerbsgeschäft, einer Gemeinschaft oder Gesellschaft) ) eintragen muss.
Gehören zu diesem Punkt auch die monatlichen Abbuchungen für Essen auf Räder oder die tägliche Zeitung?

Liebe Grüße elli

Kohlenklau 26.08.2009 20:49

Hallo elli,

meinst Du dieses Formular?
http://www.justiz.nrw.de/BS/formular...chaft/vs10.pdf

Dort finde ich Deine Formulierungen nicht.

Verbindlichkeiten sind Schulden, Essen auf Räder oder die Tageszeitung gehören zu den lfd. Lebenshaltungskosten. In dem von mir eingestellten Formular unter IV.7 einzutragen.

Gruß
Kohlenklau

elli 26.08.2009 21:34

Hallo Kohlenklau,
vielen Dank für deine Antwort. Mein Formular scheint älteren Jahrgangs (2002) zu sein. Es ist anders aufgebaut.
Nach laufenden Lebenshaltungskosten wird hier aber gar nicht gefragt. Ich habe aber beschlossen, hier nicht Essen auf Rädern einzutragen, da die Rechnungen ja pünktlich bezahlt worden sind und somit keine Schulden vorliegen.
Step bei Step hangel ich mich vorwärts. Macht aber auch viel spass sich in neue Themen einzuarbeiten.
Einen entspannten Abend elli

michaela mohr 26.08.2009 22:25

Hallo elli,

redest Du von dem Vermögensverzeichnis welches bei Beginn einer Betreuung abgegeben werden muss?

Unter Verbindlichkeiten versteht man nicht die Tageszeitung, die könnte man ja auch abestellen, sondern Dinge bei denen man (vertraglich) verpflichtet ist Zahlungen zu leisten, Schulden, Hypothekenzahlungen, Raten usw.

Das Vermögensverzeichnis ist die Grundlage für die Rechnungslegung nach einem Jahr. Da wird gesehen, hat sich was vermehrt, ist was dauerhaft weniger geworden, haben sich Schulden aufgebaut oder wurden diese abgetragen?
Lebenhaltungskosten einzutragen würde das ziemlich unmöglich machen. Die einzelnen Buchungen des Girokonto werden ja gesondert aufgelistet.

Lebensmittel und Esen auf Rädern haben im Vermögensverzeichnis direkt nichts zu suchen. Das Formular von kohlenklau, hier besonders der Teil: Lebenshaltungskosten sind mir im Vermögensverzeichnis völlig unbekannt, das muss bei uns nicht angegeben werden und auch im Programm at work z.B. existiert dieser Teil nicht.

Gruss Michaela

Tina L. 26.08.2009 23:06

Huhu Michaela,

Zitat:

Das Formular von kohlenklau, hier besonders der Teil: Lebenshaltungskosten sind mir im Vermögensverzeichnis völlig unbekannt, das muss bei uns nicht angegeben werden und auch im Programm at work z.B. existiert dieser Teil nicht.
Der Teil existiert auch im at work, auch unter IV Punkt 7 :winke:(die können ja nicht einfach ein eigenes VVZ kreieren *g*)

Unter IV 1-7 sind u.a. die Sozialversicherungsbeiträge, Miete, private Versicherungen, Heimkosten und auch der Punkt Lebenshaltungskosten aufgeführt.

Ich nutze dafür aber auch immer das Haushaltsbuch, was ich als Beiblatt dazulege. Das führe ich eh immer auf dem aktuellsten Stand mit...

Kohlenklau 26.08.2009 23:48

Hallo,

immer wiederkehrende Leistungen können dort schon aufgeführt und entsprechend belegt werden. Entscheident am Vermögensverzeichnis ist doch der Saldo am Ende. Sind Bestand, Ein- und Ausgaben belegt bzw. glaubhaft nachvollziehbar, kann im Hinblick auf die spätere Rechnungslegung eine erste Prüfung unternommen werden. Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, ist nach einem Jahr mit einem Vermögenszuwachs zu rechnen, umgekehrt verringert sich das Vermögen.
Die Lebenshaltungskosten wie Lebensmittel, Kleidung, hauswirtschaftlicher Bedarf, etc. können geschätzt werden. Allzu ausführlich würde ich in diesem Bereich auch nicht werden. Trotzdem sollte dort eine Summe eingetragen werden, da diese Auswirkungen auf das Gesamtergebnis hat.

Das Formular wird übrigens von den Amtsgerichten in NRW genutzt und auch in's Netz gestellt. Ob in anderen Bundesländern andere Versionen genutzt werden, ist mir nicht bekannt.
Wenn at work es eingebaut hat, dann müßte es aber doch deutschlandweit im Einsatz sein!?

Gruß
Kohlenklau

Frauke 27.08.2009 08:02

Zitat:

Zitat von Tina L. (Beitrag 26675)
Der Teil existiert auch im at work, auch unter IV Punkt 7 :winke:(die können ja nicht einfach ein eigenes VVZ kreieren *g*)

Unter IV 1-7 sind u.a. die Sozialversicherungsbeiträge, Miete, private Versicherungen, Heimkosten und auch der Punkt Lebenshaltungskosten aufgeführt.

Das Vermögensverzeichnis in "meinem" at work geht nur bis III: Einnahmen *verwirrtguck*. Lebenshaltungskosten tauchen da nicht auf, die habe ich im VZ auch noch nie angegeben :nein:

michaela mohr 27.08.2009 08:59

Guten Morgen zusammen,

puh Frauke, da bin ich aber beruhigt. :winke:
Ich habe eben auch noch mal nachgesehen und finde die Sachen von Tina und Kohlenklau nicht. Bei mir im at work gibt es ein Vermögensverzeichnis mit Punkten von I1. (Grundstücke) bis III 4. (Krankengeld). Ende.
Sehr verwirrend das Ganze, reden wir wirklich vom Vermögensverzeichnis?

Gruss Michaela

agw 27.08.2009 10:58

Zitat:

Zitat von michaela mohr (Beitrag 26684)
Bei mir im at work gibt es ein Vermögensverzeichnis mit Punkten von I1. (Grundstücke) bis III 4. (Krankengeld). Ende.

Hallo Michaela und Frauke,
das Vermögensverzeichnis im At Work ist einstellbar (Einstellung/Vermögensverzeichnis). Vielleicht liegt es daran das ihr verschiedene Punkte habt.

Unser Vermögensverzeichnis vom Gericht sieht auch etwas anders aus wie das aus NRW. :wink3:


Gruß
Andreas

Kohlenklau 27.08.2009 11:21

Hallo,

das sind ja interessante Aussagen. Vielleicht könnt ihr aus den verschiedenen Bundesländern oder AG-Bezirken ja mal die genutzten Verzeichnisse hier hereinstellen.

Gruß
Kohlenklau


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