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Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich hatte vorher keine ehrenamtlichen Betreuungen, aber ich halte es für möglich, dass diese dann teilweise an Ehrenamtler abgegeben ...


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Alt 10.09.2009, 17:08   #11
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Hallo,

ich hatte vorher keine ehrenamtlichen Betreuungen, aber ich halte es für möglich, dass diese dann teilweise an Ehrenamtler abgegeben sollen, wenn sie nicht berufsmäßig geführt werden müssen und ehrenamtlich weitergeführt werden können.

Ein Berufsbetreuer kommt ja nur in Frage, wenn keine ehrenamtliche Person zur Übernahme der Betreuung zur Verfügung steht.
Tina L. ist offline  
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Alt 10.09.2009, 17:27   #12
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hatte vorher keine ehrenamtlichen Betreuungen, aber ich halte es für möglich, dass diese dann teilweise an Ehrenamtler abgegeben sollen, wenn sie nicht berufsmäßig geführt werden müssen und ehrenamtlich weitergeführt werden können.

Ein Berufsbetreuer kommt ja nur in Frage, wenn keine ehrenamtliche Person zur Übernahme der Betreuung zur Verfügung steht.
Stimmt, aber bisher hielt ich dies für blanke Theorie - und dem Betreuer gegenüber für ziemlich fies (ich fing auch sofort als Berufsbetreuer an).

Dies würde ja bedeuten, dass man dem Berufsanwärter vorschreibt, 11 Betreuungen zu führen, damit er den Job ausüben kann und dann - wenn die 11. kommt - ihm wieder 10 entzieht, so dass er - nun zum Broterwerb - wieder bei 1 anfängt?

Wenigstens hier sollte - wenn es sich bei den ehrenamtlichen ausschließlich um "leichte Fälle" handelt (was bezweifelt werden darf) - die sog. "Mischkalkulation" in Betracht kommen.

Im übrigen: Wie sollte ein Berufsbetreuer dann mit einem "Berufsfall" (+ 10 unentgeltliche!!!) seine Fixkosten begleichen (Versicherungen, IHK, Spesen u.a) geschweige denn allgemein existieren?

Klingt irgendwie paradox.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 10.09.2009, 18:41   #13
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Hallo,

ich zitiere diesbezüglich aus dem Handbuch für Betreuer, Böhm u.a., Regensburg 2009; Seite A 8.23:

Bei geführten 11 Betreuungen dürfte das Gericht wohl kaum drumrum kommen - (ggf. auf Antrag) die Feststellung zur (insgesamten) Berufsbetreuung zu treffen.

Hab' ich ehrlich gesagt noch nie gehört, dass vormals Ehrenamtliche bei Übergang in die berufliche Betreuung, ihre (womöglich 10) "Altfälle" dann "kostenlos" weiterführen oder diese abzugeben haben.

Steh ich mit dieser Aussage alleine?

mfg
carlos

Nein Carlos,
ich kenne das auch so obwohl ich noch nie Ehrenamtliche hatte und ich dachte immer, das wird umgewandelt, rein rechnerisch und dann tatsächlich "ausgetauscht". Von einem Berufsfall und 10 Mal Ehrenamt kann ja keiner leben- aber heute kann ich auch nicht mehr denken, möglich ist also alles

Gruss
Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 01:56   #14
nam
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bei startschwierigkeiten sei noch auf die stichworte

-aufstocken und SGB II

verwiesen....

ist ja nicht nur für erwerbslose.....


im übrigen finde ich es widersprüchlich, wenn berufsmäßige betreuungen damit begründet werden, man hätte eine professionelle berufliche vorbildung und dann aber argumentiert wird man müsse sich noch in das aufgabenfeld einarbeiten.....ja was denn nun?

beruf oder topfschlagen?
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 16.09.2009, 07:16   #15
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Hallo nam,

das hat nichts mit Topfschlagen zu tun. Bei einer zeitlich engen Übernahme von 10 Fällen stehen 10 Personen dahinter- keine stummen Akten usw.

Es braucht eine Menge an Zeit- weit über die Pauschale hinaus- um die nötigstens Dinge zu ermitteln und zu organisieren. Bei einem Berufsanfänger- wobei es kein Beruf sondern eine Tätigkeit ist- fehlt noch die nötige Routine, manchmal auch der Überblick was jetzt wirklich Dringend ist und was nach Hinten geschoben werden kann.

Egal um welche Tätigkeit es sich handelt, anzunehmen dass der Anfänger sofort mit Arbeit überfrachtet werden kann ist absurd und steht in keinem Zusammenhang zur grundsätzlichen Qualifikation.

Ich mache den Job schon lange aber 10 neue Fälle in kurzen Abständen würde ich nicht wuppen können und ganz sicher auch nicht annehmen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 13:14   #16
nam
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dann bist du mit deinen ansichten aber eine von den wenigen.....

also erstmal RESPEKT.....

um das einfach mal zu quantifizieren:

ich habe eine bekannte (richterin am olg), die eben auch mal an einem ag tätig war.....

sie fasst zusammen: von zehn beruflichen betreuern befand sie acht in menschlicher und fachlicher hinsicht eher bemängelnswert und zwar in gravierender weise.

sie sagte auch sinngemäß: "wenn ich davon ausgehen muss, dass ich auch eine betreuung (aufgrund was auch immer...verkehrunfall,schlaganfall,etc) bekommen würde....

mir würde angst und bange werden."

ich denke wenn das eine richterin so äußert hat das ja auch einen gewissen hintergrund an erfahrungen......zumal sich die qualität der beruflichen betreuung ja nicht verbessert haben dürfte seit 2002 und der ganzen pauschalisierung.....

frohes, konfliktfreies schaffen und lg

nam
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nam ist offline  
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Alt 16.09.2009, 15:52   #17
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen

ich habe eine bekannte (richterin am olg), die eben auch mal an einem ag tätig war.....

sie fasst zusammen: von zehn beruflichen betreuern befand sie acht in menschlicher und fachlicher hinsicht eher bemängelnswert und zwar in gravierender weise.

sie sagte auch sinngemäß: "wenn ich davon ausgehen muss, dass ich auch eine betreuung (aufgrund was auch immer...verkehrunfall,schlaganfall,etc) bekommen würde....

mir würde angst und bange werden."

ich denke wenn das eine richterin so äußert hat das ja auch einen gewissen hintergrund an erfahrungen......zumal sich die qualität der beruflichen betreuung ja nicht verbessert haben dürfte seit 2002 und der ganzen pauschalisierung.....

Hallo,

das Umsetzen von Betreuerentscheidungen bzw. deren Mitwirkung stößt vielmals an dieselben Grenzen, wie sie auch nicht betreute Bürger erfahren (Gesundheitssorge, Heimangelegenheiten, Umgang mit (Sozial)Behörden, Schulden u.a.)

Laut Aussage der besagten Richterin würden 80% der Betreuungen mangelhaft bzw. unzureichend geführt.

Trotz berufsständischer Befangenheit erscheint mir diese Zahl - was die eigentliche Betreuertätigkeit angeht - zu hoch gegriffen.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 16.09.2009, 16:24   #18
nam
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anmerkung:

die richterin hat nicht die betreuung an sich bemängelt sondern die menschliche und eben auch fachliche qualifikation.....

wenn die betreuten mit dem angebotenen leistungsniveau "zufrieden" sind.....wer sollte sich dann beklagen (wobei hier auch bezweifelt wird, dass das die meisten betreuten überhaupt können)

wenn man die einwendungen von Dr. Rolf Coeppicus (relativ bekannter Vormundschaftsrichter a.D.) zu der notwendigkeit der einrichtungen der betreuungen , als auch die von Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen (Fall Thea Schädlich/Hamburg) berücksichtigt
(hier war die rede von 30 bis 50 % unnötiger betreuungen), kommt man als logisch denkender mensch zu ganz anderen schlüssen...

ebenso ist beispielsweise die regelung in anderen europäischen ländern interessant......zumindest habe ich gerade die zahlen für das jahr 1997 griffbereit.....


ca. angaben:

dänemark:

4,16 mio einwohner und 680 erwachsene personen unter betreuung

deutschland:
80 mio einwohner und 741.000 erwachsene personen unter betreuung

kann man schonmal kritisch hinterfragen......ich meine selbst wenn man bummelig 25 % berufsbetreuungen annimmt immer noch große differenzen in den zahlen....

angesichts leerer kassen tun sich hier noch potentiale auf...vor allem einsparpotentiale
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nam ist offline  
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Alt 16.09.2009, 17:09   #19
Berufsbetreuer
 
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
wenn man die einwendungen von Dr. Rolf Coeppicus (relativ bekannter Vormundschaftsrichter a.D.) zu der notwendigkeit der einrichtungen der betreuungen , als auch die von Prof. Bernd-Rüdeger Sonnen (Fall Thea Schädlich/Hamburg) berücksichtigt
(hier war die rede von 30 bis 50 % unnötiger betreuungen), kommt man als logisch denkender mensch zu ganz anderen schlüssen...
Hallo,

sollten tatsächlich so viele Betreuungen unnötig sein, dann läge hier keine Minderqualifikation der Betreuer sondern eine der RichterInnen vor; diese entscheiden hierüber.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 16.09.2009, 18:22   #20
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.....und sorry bei Dr. Rolf Coeppicus schweigt des Sängers Höflichkeit, auf jeden Fall von meiner Seite aus.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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berufsbetreuer, betreuungsbehörde, haftpflicht, haftpflichtversicherung, haftung, selbständigkeit, verpflichtungsgespräch

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