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Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@carlos: da gebe ich dir recht, denn mit sicherheit liegt hier auch eine große verantwortung der richterInnen vor und es ...


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Alt 16.09.2009, 18:35   #21
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@carlos: da gebe ich dir recht, denn mit sicherheit liegt hier auch eine große verantwortung der richterInnen vor und es ist anscheinend so, dass es leichter ist eine betreuung durchzuwinken anstatt sie begründet abzulehnen...lösung wäre eine budgetierung der mittel bei den amtsgerichten, ob nun staatskasse oder die anderen quellen.....

bevor es aber thematisch zu weit abschweift ziehe ich mich hier mal diplomatisch aus dem thread, es ging ja um das problem berufsbetreuung unter zehn fällen.....soweit dürfte das ja geklärt sein.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 16.09.2009, 19:45   #22
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
@lösung wäre eine budgetierung der mittel bei den amtsgerichten, ob nun staatskasse oder die anderen quellen.....

.
Super Idee, ganz toll!

Und natürlich wieder mal auf Kosten der Menschen, die wirklich Hilfe benötigen.

Wir leben halt in einer "feinen" Gesellschaft, nur Kosten- und Leistungsorietiert.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 16.09.2009, 21:57   #23
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Hallo nam
und natürlich alle anderen auch

Du hast von einer Richterin berichtet, der Angst und Bang wird bei Betreuungen? Waren die beruflich geführt? Das ist mir nicht so ganz klar geworden.

Egal wie, ob Betreuungen gut geführt werden oder nicht, das hängt nicht nur von der Qualität der BetreuerInnen ab (jetzt bitte keine Definitionsdebatte...). Die Zusammenarbeit mit und das Engagement von RichterInnen und RechtspflegerInnen sowie den MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörde spielt mindestens eine ebenso große Rolle.

Ich kann doch nur gute Arbeit leisten, wenn ich Rückmeldungen von den anderen Professionalitäten im Betreuungswesen erhalte und wenn die anderen auch engagiert sind.
Wenn Richter kein Interesse an der eigenen Arbeit zeigen und nur auf die Pension warten kann einfach nixgutes bei rum kommen. Das gilt genauso für die anderen Berufsgruppen. Wie soll dann meine Arbeit gut werden, wenn mir keiner sagen will, ob meine Arbeit ok ist oder nicht?

Meine Kritik an der Richterin lautet in dem Fall: Was ist ihr Beitrag zu einem Umfeld, in dem die Beteiligten gut und konstruktiv zusammenarbeiten können - damit sie keine Angst mehr vor dem Betreut werden haben muss?

Mit freundlichen Grüßen

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.09.2009, 22:12   #24
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

ich wil ja kein Öl ins Wassr giessen aber........

und es ist anscheinend so, dass es leichter ist eine betreuung durchzuwinken anstatt sie begründet abzulehnen.

davon habe ich noch nichts gemerkt. Wenn in "Fachkreisen" mal wieder das Stichwort Betreuungsvermeidung fällt dann merke ich das allerdings deutlich. In der Praxis nutzt jedes Gericht auch nur die kleinste Chance Betreuungen an andere Bezirke abzugeben - das macht nämlich die "eigene" Statistik schöner und lässt den Bezirk kostengünstiger dastehen- das wieder zur Freude des Sozialdezernenten usw.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.09.2009, 09:46   #25
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von nam Beitrag anzeigen
@carlos: da gebe ich dir recht, denn mit sicherheit liegt hier auch eine große verantwortung der richterInnen vor und es ist anscheinend so, dass es leichter ist eine betreuung durchzuwinken anstatt sie begründet abzulehnen...lösung wäre eine budgetierung der mittel bei den amtsgerichten, ob nun staatskasse oder die anderen quellen.....

bevor es aber thematisch zu weit abschweift ziehe ich mich hier mal diplomatisch aus dem thread, es ging ja um das problem berufsbetreuung unter zehn fällen.....soweit dürfte das ja geklärt sein.
Hallo,

auf jeden Fall ist die von Dir angesprochene Thematik schon interessant und - wie man sieht - durchaus diskussionswürdig.

Gruß
carlos
carlos ist offline  
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Alt 17.09.2009, 11:26   #26
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@heiner:

für die betreuer ist es ja schon budgetiert in form der pauschalen.....hier war gemeint den gürtel enger für die gerichte zu schnallen......ursache/wirkung.

lg nam
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Alt 17.09.2009, 11:37   #27
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Hallo nam
und natürlich alle anderen auch

Du hast von einer Richterin berichtet, der Angst und Bang wird bei Betreuungen? Waren die beruflich geführt? Das ist mir nicht so ganz klar geworden.

Egal wie, ob Betreuungen gut geführt werden oder nicht, das hängt nicht nur von der Qualität der BetreuerInnen ab (jetzt bitte keine Definitionsdebatte...). Die Zusammenarbeit mit und das Engagement von RichterInnen und RechtspflegerInnen sowie den MitarbeiterInnen der Betreuungsbehörde spielt mindestens eine ebenso große Rolle.

Ich kann doch nur gute Arbeit leisten, wenn ich Rückmeldungen von den anderen Professionalitäten im Betreuungswesen erhalte und wenn die anderen auch engagiert sind.
Wenn Richter kein Interesse an der eigenen Arbeit zeigen und nur auf die Pension warten kann einfach nixgutes bei rum kommen. Das gilt genauso für die anderen Berufsgruppen. Wie soll dann meine Arbeit gut werden, wenn mir keiner sagen will, ob meine Arbeit ok ist oder nicht?

Meine Kritik an der Richterin lautet in dem Fall: Was ist ihr Beitrag zu einem Umfeld, in dem die Beteiligten gut und konstruktiv zusammenarbeiten können - damit sie keine Angst mehr vor dem Betreut werden haben muss?

Mit freundlichen Grüßen

Imre

die richterin meinte ausdrücklich beruflichgeführte betreuungen.
bitte ich zu entschuldigen, habe ich nicht ausreichend klargestellt.

mit ehrenamtlichen betreuern hat sie eher bessere erfahrungen machen können......warum entzieht sich jetzt meiner kenntnis.
vermulich kann man sich besser auf die betreuung an sich konzentrieren, wenn einen gewinnerzielungsabsichten (die hier nicht in abrede gestellt werden sollen) nicht so sehr ablenken.

wie gesagt, die richterin sitzt heute einer zivilkammer bei einem olg vor und hat somit nicht mehr soviel mit vormundschaftsgerichtlichen entscheidungen zu tun.....

ich denke die aufgabenteilung gericht/betreuung ist ja klar umrissen.....

ich gebe dir recht, dass die betreuungsbehörden wie auch alle anderen beteiligten in einem besonderem verhältnis zu einander stehen......und das es hier noch verbesserungspotenziale gibt ist auch meinerseits unbestritten.

abschliessend noch ein zitat ( institut für freie berufe nürnberg/dr. oberlander/adler zur berufsbildentwicklung/qualität in der beruflichen betreuung):

" Das Konzept der Professionalisierung erhellt sowohl die Positionierung des Berufes in der sozialen Gesellschaft und im Kanon bestehender Berufssysteme als auch Strukturen und Perspektiven der Qualitätssicherung beruflichen Handelns zugunsten der Klientel, die im vorliegenden Fall als gesetzlich Vertretene weniger als jede andere die Qualität der Leistungserbringung beurteilen kann"

lg nam
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Geändert von nam (17.09.2009 um 11:41 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 17.09.2009, 22:08   #28
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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So, mein Gespräch mit dem Zuständigen im Gesundheitsamt ergab, ich würde, im Falle einer Einsetzung , sofort als Berufsbetreuer geführt, egal bei welcher Fallzahl.

Das war natürlich sehr erfreulich und ich hoffe jetzt auf ein paar Fälle.

Liebe Grüße
Oliveira
Oliveira ist offline  
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Alt 17.09.2009, 23:39   #29
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Oliveira

bei den guten Nachrichten kannst Du das Ganze jetzt etwas entspannter angehen.
Tina L. ist offline  
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Alt 18.09.2009, 06:53   #30
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Zitat:
Zitat von Oliveira Beitrag anzeigen
So, mein Gespräch mit dem Zuständigen im Gesundheitsamt ergab, ich würde, im Falle einer Einsetzung , sofort als Berufsbetreuer geführt, egal bei welcher Fallzahl.

Das war natürlich sehr erfreulich und ich hoffe jetzt auf ein paar Fälle.

Liebe Grüße
Oliveira
Hallo,

Gesundheitsamt?

Wird eine solche Entscheidung dort nicht vom Betreuungsgericht getroffen?

mfg
carlos ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, betreuungsbehörde, haftpflicht, haftpflichtversicherung, haftung, selbständigkeit, verpflichtungsgespräch


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