Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Es war die Betreuungsgstelle beim zuständigen Gesundheitsamt.
Dort sagt man mir, es würde bei Betreuern, die glaubhaft diese Tätigkeit beruflich ...
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#31 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 142
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Es war die Betreuungsgstelle beim zuständigen Gesundheitsamt.
Dort sagt man mir, es würde bei Betreuern, die glaubhaft diese Tätigkeit beruflich ausführen wollen, immer so verfahren. Ob das jetzt der zuständige Richter entscheidet, das habe ich nicht so dezidiert nachgefragt. Liebe Grüße |
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#32 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Oliveira,
die Betreuungsbehörde führt Dich künftig in ihrer Liste als Berufsbetreuerin und schlägt Dich als solche auch dem Gericht vor. Du solltest nur darauf achten, dass die berufsmäßige Betreuung anschließend auch in den Beschlüssen angegeben ist. Bei Deinem ersten Verpflichtungsgespräch wird man Dich wohlmöglich ohnehin ein paar Dinge fragen. Ich weiß gar nicht mehr genau was alles, aber ich musste bei den Gerichten z.B. die Vermögenshaftpflichtversicherung einreichen, ich wurde in der EDV erfasst (Beruf, Telefonnr. usw.) |
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#33 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
die Verpflichtungsgespräche wird es durch die Änderung des FamFG nicht mehr geben. Hier wird an Berufsbetreuer der Ausweis nur noch übersandt. Finde ich schade da dies auch immer schon eine gute Gelegenheit war schon bekannte Probleme schnell zu besprechen. Gruß, Andreas |
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#34 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Andreas,
diese Änderung kannte ich noch gar nicht. Ich habe am 31.08. per e - mail eine Verpflichtung für September bekommen, aber der Ausweis wurde mir schon zugeschickt. Wohlmöglich kommt es noch dazu, weil die Einladung vor dem 1.9. kam? Das finde ich aber auch schade! Ich bin da immer gerne hingegangen. So wie Du schon beschreibst, es war eine gute Gelegenheit einmal alles durchzusprechen und, bei neuen Rechtspfleger, sich auch persönlich kennenzulernen. |
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#35 |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Ich habe direkt mal nachgefragt.
![]() Es ist wohl so, dass diese Verpflichtungsgespräche nicht mehr zwingend erforderlich sind, aber die Rechtspfleger trotzdem einladen können. Gerade bei neuen Berufsbetreuern wird man das auch aller Wahrscheinlichkeit nach so halten. Man kann sich natürlich auch einen Termin geben lassen, um etwas zu besprechen.
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#36 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Moin ,
ich denke auch das neue (Berufs)Betreuer erst mal noch geladen werden denn wie sonst sollten sie erfahren zu was sie alles verpflichtet sind? Bei uns sind glücklicherweise keine großartigen Terminabsprachen notwendig wenn ich wegen einer dringenden Angelegenheit zum Rechtspfleger will, das geht ganz unkompliziert. Gruß, Andreas |
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#37 |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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also ich finde es eher logisch das hier eine "aufklärung" bei berufsbetreuern unterbleibt......
ich denke über berufliche pflichten könnte man wochenlang referieren......es ist doch eher der ansatz, dass man beruflichen betreuern ein professionelles handeln unterstellen kann....zu dem handeln gehören auch ganz klar kenntnisse im bereich der pflichten....zumal das ja beispielsweise im § 1901 BGB (allgemeine pflichten des betreuers) eigentlich übersichtlich steht....wer lesen kann (und auch will) ist hier klar im vorteil..... ausserdem besteht ja bei unklarheiten die möglichkeit z.b. die berufsverbände oder eine(n) rechtsanwalt/rechtsanwältin zu fragen.......hier muss keiner im wissens-vakuum stehen bleiben wenn ich einen handwerker bestelle, dann erzähle ich ihm ja auch nicht wie er seine arbeit zumachen hat.....oder?
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (18.09.2009 um 17:42 Uhr) |
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#38 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo nam,
also meine Rolle sehe ich nicht vergleichbar mit der eines Handwerkers der wegen ner Rohrverstopfung geholt wird und dem ich natürlich seine Arbeit nicht erklären muss. Bei der Verpflichtung (bei mir) wird nicht wirklich über die Pflichten geredet sondern mehr über den jeweiligen Fall. Ab und an haben die Rpf ja auch schon einen Eindruck bekommen, oft entwickeln wir einen groben Fahrplan. Austausch und Beratung finde ich immer gut, das kann nie schaden . Einen Anwalt würde ich dafür nicht bemühen können und bei konkreten Dingen innerhalb einer Betreuung nützen die Berufsverbände herzlich wenig, da besteht ja kein Einblick. Ich bin z. B. sehr froh über mein Gerichtsfach in der Geschäftsstelle. Da sause ich wöchentlich mindestens zwei Mal vorbei, hole und bringe meine Post, erfahre alle Neuigkeiten, kann ganz fix mal bei diesem Rpf und Richter reinschauen usw. Klingt vielleicht unglaubhaft aber ich habe das Gefühl, dass bei uns gerade auch das Gericht noch wirklich Interesse am Verlauf der Betreuung hat und nicht nur auf den formalen Jahresbericht wartet. Imre hat in einem anderen Zusammenhang -als es um Qualität der Betreuung -ging gesagt, dass diese auch von der guten Zusammenarbeit zwischen Gericht und Betreuer abhängt und ich kann das nur bestätigen. Insofern ist es wirklich schade, dass die meisten ohne die Verpflichtung den zuständigen Rpf kaum persönlich kennlernen werden. Das ist dann in meinen Augen teilweise vergleichbar mit der Situation früher, als Betreuungen bzw. damals Vormundschaften, rein vom Schreibtisch aus und ohne persönlichen Kontakt geführt wurden. Grüsse Michaela |
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#39 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Michaela,
Zitat:
Hallo nam, es ist noch kein Berufsbetreuer vom Himmel gefallen, es handelt sich auch nicht um einen Ausbildungsberuf. Diese Verpflichtungstermine sind gerade für neue Betreuer wichtig, denn Theorie und Praxis gehen doch weit auseinander. Bisher wurde jeder Betreuer nach Bestellung eingeladen und über seine Aufgaben informiert. Wobei das bei den erfahrenen Betreuern reine Formsache war. Die Rpf fragten z.B. wo sich Probleme ergeben könnten, wie meine Einschätzung ist und machten sich Notizen. Michaela hat es schon gut beschrieben, ganz genauso habe ich das bisher auch erlebt. Ich habe nun in einer neuen Sache die Bestellung bekommen, mit Bitte um einen Einleitungsbericht. Finde ich einfach schade... |
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#40 | |
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Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Zitat:
Im Jahre 2002 hat sich der damalige Justizminister NRW Dieckmann im Landtag dazu geäußert: "1992 ist das neue Recht in Kraft getreten....Dennoch ist.....die Hoffnung nicht erfüllt worden, dass man zu einer wesentlichen Verbesserung kommen würde. Ich will es nicht in die pathetische Formulierung der früheren 90er Jahre kleiden, dass es weniger entrechtete Menschen gäbe. Aber wenn ich mir manche Beschwerde anschaue, ..... und wenn ich die Medienberichte richtig würdige, komme ich sehr wohl zu dem Eindruck, dass wir hier Qualitätseinbußen haben. Und ich will es ganz deutlich sagen: Diese Qualitätsmängel waren es, die die Diskussion im Kreis der Justiminister ausgelöst haben. ....Darüber hinaus sind die Zahlen gestiegen. Das wäre für sich genommen ja noch zu diskutieren. Das Problem ist aber, dass den gestiegenen Kosten kein Anstieg in der Qualität entspricht." (Landtag NRW Plenarprotokoll 13/57 24.04.2002, S.5840) Wenn schon Politiker (die ja sonst in der Regel fast alles "schönreden" zu so einer Erkenntnis kommen) zu so einer Stellungnahme kommen, ist es schon der Sache wert, dass man mal darüber nachdenkt wie man die Situation verbessern kann. Zur aktuellen Sitaution verweise ich hier an dieser Stelle auf den von kohlenklau eingerichteten thread zum Thema Evaluation des 2. Betreuungsrechtänderungsgesetzes ISG Endbericht Ich denke die Evaluation ist kein Grund in euphorische Zustände zu verfallen...... Ein japanisches Sprichwort schliesst das jetzt passend in aller Kürze erstmal ab: " Es gibt nichts, was man nicht verbessern kann." Im Übrigen finde ich es natürlich auch sehr konstruktiv und begrüßenswert, wenn alle Beteiligten (Gericht,BetreuerIn, Bertroffne(r), GutachterIn) zusammen- und nicht nebeneinander her arbeiten. lg nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (19.09.2009 um 15:57 Uhr) |
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