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Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@ nam Was schlägst Du vor, wie man die Qualität der Betreuungen spürbar verbessern könnte? Was sollte seitens der Politik ...


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Alt 20.09.2009, 16:29   #41
Berufsbetreuer
 
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@ nam

Was schlägst Du vor, wie man die Qualität der Betreuungen spürbar verbessern könnte?

Was sollte seitens der Politik rasch unternommen werden?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 20.09.2009, 16:42   #42
nam
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Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
@ nam

Was schlägst Du vor, wie man die Qualität der Betreuungen spürbar verbessern könnte?

Was sollte seitens der Politik rasch unternommen werden?

mfg

ein erster schritt wäre auf alle fälle eine zugangsqualifikation in form einer gesetzlich vorgeschriebenen ausbildung, wobei ich hier aus meiner persönlichen sicht ganz klar eine ausbildung auf dem niveau eines studiums (mit einem großen anteil der rechtskunde!!!) andenke.

wohlgemerkt.....alles im hinblick auf den bereich der beruflichen betreuung!

ehrenamtler bewerte zumindest ich anders in diesem zusammenhang.....was ja aber auch die rechtsprechung z.b. in fällen der haftung auch macht.

ich persönlich finde es erschreckend wer theoretisch alles zugang zu einer beruflichen betreuung haben kann, gerade weil es ein so komplexes gebiet ist.

was mir auch fehlt: das "vier-augen prinzip" bei wichtigen rechtlichen dingen in der ausübung der betreuungsarbeit.

ich gebe zu.....wenn man hier über qualität reden will, muss man auch über das vergütungssystem reden....sprich: gute arbeit, gutes geld.

wenn ich mir das VBVG angucke......dann komme ich zu meiner (ja, ich gebe es vorsorglich zu) persönlichen entscheidung, dass das ganze in einem krassen missverhältnis steht (verantwortung/know-how/vergütung) und somit eine ausübung zu den bedingungen für mich wirtschaftlich nicht tragbar wäre.

dabei darf nicht vergessen werden, dass das ganze den normalen abläufen wie in anderen berufszweigen unterliegt......also erst die ausbildung.....dann die tätigkeit (inklusive dem verdienst).

lg

nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 21.09.2009, 08:01   #43
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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Guten Morgen zusammen,

ein Studium und ein Studienabschluss gewährleitet nicht unbedingt Qualität.
In jahrelanger Berufstätigkeit habe ich erfahren, es gibt in allen Bereichen immer gute Sozialarbeiter, schlechte Sozialarbeiter, gute Anwälte, schlechte Anwälte usw.

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzgebers bei der Änderung des Betreuungsrechts war der Schwerpunkt der persönlichen Betreuung, und damit auch persönliche Eignung- das lernt sich in keinem Studium.

Vielleicht wäre als nächster Schritt eine inhaltliche Selbstverpflichtung denkbar, aber die sollte aus den Reihen der Betreuer kommen.

Schöne Woche allen
Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 21.09.2009, 12:07   #44
nam
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Guten Morgen zusammen,

ein Studium und ein Studienabschluss gewährleitet nicht unbedingt Qualität.
In jahrelanger Berufstätigkeit habe ich erfahren, es gibt in allen Bereichen immer gute Sozialarbeiter, schlechte Sozialarbeiter, gute Anwälte, schlechte Anwälte usw.

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzgebers bei der Änderung des Betreuungsrechts war der Schwerpunkt der persönlichen Betreuung, und damit auch persönliche Eignung- das lernt sich in keinem Studium.

Vielleicht wäre als nächster Schritt eine inhaltliche Selbstverpflichtung denkbar, aber die sollte aus den Reihen der Betreuer kommen.

Schöne Woche allen
Grüsse Michaela

aber eine gesetzlich geregelte berufsausbildung würde schon mal kräftig selektieren......( auch modelle als kürzeres aufbaustudium für z.B. juristen oder diplomierte Verwaltungswissenschaftler)

wenn mit selbstverpflichtung z.b. sowas gemeint ist:

http://www.bdb-ev.de/downloads/Berufsordnung.pdf

kann ich hier zu anmerken, absolut brauchbarer inhalt (würde ich voll unterstützen und wenn meine betreuung (trotz bdb e.v. plus qualitätsregister) so laufen würde....summa cum laude....leider nur sub omni canone)

das eine sind worte (in der form noch nicht mal ausreichend im aussenverhältnis justiziabel...) und nicht zwingend auch gleich kongruente taten.....

als erste maßnahme würde m.E. wirklich nur eine klar definierte zugangsqualifikation helfen, die situation zu verbessern.....

obiter dictum: hat sich jemand eigentlich mal gefragt warum die haftpflichtprämien im bereich der betreuung so relativ gering sind (andere berufsgruppen zahlen wesentlich mehr....RA/Ärzteschaft)?

das kann vielleicht auch darn liegen, dass die meisten betroffenen betreuten wohl kaum in der lage sind, sich hier zur wehr zu setzen. wo kein kläger, da bekanntlich kein richter.......das darf einen aber nicht dazu verleiten zu der aussage zu kommen im bereich der beruflichen betreuung sei alles was die qualität angeht in bester ordnung.......

im übrigen ist es durchaus von vorteil wenn man seine grenzen kennt. so hat mir meine vormundschaftsrichterin mal in einem gespräch gesagt: "wenn bei mir zu hause ein handwerker pfusch baut und man den rechtsweg einschlagen muss, dann nehme ich mir auch eine anwaltliche vertretung, weil ich in dem rechtsgebiet nicht bewandert bin."

habe ich ihr hoch angerechnet.....meine betreuung sieht das eher nicht so in der alltäglichen arbeit.....kann und weiß alles, aber wenn was daneben geht ist das geschrei groß......so macht man sich lächerlich und unglaubwürdig.

gezielte lobby-arbeit für betreute würde hier auch heilsam sein.....alles andere regelt dann der markt (nämlich dann, wenn versicherungen nicht jeden x-beliebigen berufsbetreuer "für kleingeld" in deckung nehmen....)

nachdenkliche grüße

nam
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Geändert von nam (21.09.2009 um 12:21 Uhr)
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Alt 21.09.2009, 15:09   #45
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
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nur kurz, bin auf dem Sprung.....


Die Haftpflichtprämien für BB`s seien niedrig?????? Bin/war mir einer Anwältin in einem Büro...diese Erkenntnisse sind bis zu uns so leider noch nicht vorgedrungen sorry.
Und die Versicherung die ihren Kunden für "Kleingeld" in Deckung nimmt sollte man mir mal nennne, würde sofort wechseln denn das wäre in dem sektor mal ja was ganz neues.

Wenn ich ehrlich bin, nix für ungut, mir ist das zu platt und zu sehr geprägt von Einseitigkeit. Warum auch immer.......

Gruss Michaela
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Alt 21.09.2009, 16:39   #46
nam
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
nur kurz, bin auf dem Sprung.....


Die Haftpflichtprämien für BB`s seien niedrig?????? Bin/war mir einer Anwältin in einem Büro...diese Erkenntnisse sind bis zu uns so leider noch nicht vorgedrungen sorry.
Und die Versicherung die ihren Kunden für "Kleingeld" in Deckung nimmt sollte man mir mal nennne, würde sofort wechseln denn das wäre in dem sektor mal ja was ganz neues.

Wenn ich ehrlich bin, nix für ungut, mir ist das zu platt und zu sehr geprägt von Einseitigkeit. Warum auch immer.......

Gruss Michaela
ich beiße ausnahmsweise mal auf die polemik an....

als erstes ein (plattes/einseitiges??) zitat aus "Die Haftung des Betreuers" (Deinert,Lütgens,Meyer) :

....Die Versicherungen lassen sich im übrigen nicht in ihre Taschen schauen, geben keine Zahlen abgewickelter Haftungsfälle von Betreuern bekannt; lediglich aus den vergleichsweise moderaten Versicherungsbeiträgen ist erkennbar, dass sich die Zahl der Schadensabwicklungen in Grenzen halten dürfte."

woran das wohl liegen mag..........

ich rudere auch mal zurück, denn über versicherungsmathematische dinge sollen sich die aktuare der jeweiligen assekuranzen den kopf zerbrechen......

im übrigen ist für den fall der fälle eher das detail in den vertragsgrundlagen eines versicherungsvertrages von entscheidener bedeutung......wer lesen kann ist hier klar im vorteil!

und wer als rechtsanwalt/rechtsanwältin oder auch andere freie berufsangehörige sich für 100-300 € p.a. haftpflicht versichert kocht aber auf ganz kleiner flamme in der absicherung......

lg nam
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Stichworte
berufsbetreuer, betreuungsbehörde, haftpflicht, haftpflichtversicherung, haftung, selbständigkeit, verpflichtungsgespräch


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