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Berufsbetreuer

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Hallo zusammen, Ich bin Mitte 30 und suche ein neues Betätigungsfeld. Ich bin zur Zeit Bürokfm. und wollte mir ein ...


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Alt 22.09.2009, 10:37   #1
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Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Bad Soden Salmünster (6362)
Beiträge: 8
Standard Berufsbetreuer

Hallo zusammen,

Ich bin Mitte 30 und suche ein neues Betätigungsfeld. Ich bin zur Zeit Bürokfm. und wollte mir ein 2tes Standbein aufbauen um später meinen Lebensunterhalt komplett als Betreuer zu bestreiten. Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung und habe schon einigen Mitmenschen geholfen ihre Wege wieder in die richtige Bahnen zu lenken.

Ich habe bisher versucht (hier im Forum) rauszufinden wie man Berufsbetreuer wird - das scheint allerdings nicht allzu leicht zu sein.

Es gibt hier zwar viel zu lesen allerdings würde ich gerne einmal den Beitrag Wie werde ich BerufsbetreuerIn? durchstöbern aber für den Bereich bin ich noch nicht freigeschaltet. Was kann man machen damit einem dieser Bereich bzw. dieser Thread zugänglich gemacht wird?

Da ich noch kein Betreuer bin kann ich im Forum "Rechtsfragen" und " Situation der Betreuer/innen" nur lesen da ich selber noch keine Erfahrungen in dieser Richtung gemacht habe.

Mich würde einfach mal interessieren ob es sich lohnt (liegt im Sinne des Betrachters) wie viele Fälle man so in etwa im Durchschnitt hat und vor allem wohin man sich in Hessen MKK wenden kann.
Gibt es Probleme mit dem AG usw usw.

Geändert von ascona (22.09.2009 um 10:46 Uhr)
ascona ist offline  
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Alt 22.09.2009, 12:16   #2
nam
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Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

das wäre ein zur zeit freier zugang...zu ersten infos:

Berufsbetreuer mit unter 10 Fällen?


verdienst wäre einfache mathematik (faktor mal faktor= produkt) und ein blick ins VBVG (Eingruppierung, Heim/Haus, Zeitfenster,etc)

VBVG - Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

Ob es sich "lohnt" ist immer eine persönliche meinung....die berufsbetreuung....

ich würde es aus ökonomischen (und den damit in verbindung stehenden moralischen) erwägungen nicht machen.
(rechnet es sich, schläft man schlecht......schläft man gut, rechnet es sich nicht......vorausgesetzt man hat ein gewissen)
ehrenamt vielleicht.......wenn man irgendwann zeit und geld hat ist das bestimmt eine zwischenmenschlich bereichernde sache.
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (22.09.2009 um 12:20 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 22.09.2009, 14:15   #3
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Registriert seit: 09.09.2009
Ort: Bad Soden Salmünster (6362)
Beiträge: 8
Standard

hi nam,

danke für deine antwort

wenn ich im forum threads wie " Einstieg als Berufsbetreuer " nicht einmal lesen kann finde ich es schade.

ein gewissen habe ich und wenn ich lese, dass man nur 7,5h am anfang im monat (und später 3h) für eine betreuung hat ist mir persönlich auch klar, dass das niemals hinhauen kann und wird. ich dachte daran in anderen threads zu finden wie man z.b. als bürokfm. im altenheim eingestuft werden würde. wie es aussieht wenn meine frau (altenpflegerin) und ich zusammen so etwas nebenbei machen würden...... fragen über fragen

wie dem auch sei - ich geh mal ein bißchen weiter googeln
ascona ist offline  
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Alt 22.09.2009, 14:24   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo ascona,

die Zugangsbedingungen für die einzelnen Foren stehen klar und deutlich auf der Startseite. Wir sind primär ein Diskussions- und kein Informationsforum. Deine Fragen kannst Du problemlos im offenen Bereich posten, Du kannst Dich auch für das Forum der angehenden Berufsbetreuer freischalten lassen. Wie Du da reinkommst und welche Informationen Du an uns weitergeben muß steht alles auf der Startseite bzw. im Anmeldethread.

Was eine Einstufung als Bürokaufmann im Altenheim mit Berufsbetreuung zu tun hat, ist mir allerdings nicht klar.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 22.09.2009, 16:10   #5
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

hier war wahrscheinlich die einstufung als bürokaufmann, der in einem altenheim (hinweis:akquise ist da nicht!!! von wegen aufträge generieren und so.....interessenkonflikt...macht das gericht nicht mit) arbeitet, gemeint.....also vermutlich die gruppe II....also "fette" € 33,50 inkl. allem vor steuer!

mehr auch dort:

Was verdient ein Berufsbetreuer?: Weinsberger Forum

manchmal frage ich mich......ach ich lass das lieber...
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nam ist offline  
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Alt 26.09.2009, 15:34   #6
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard info zu heim/betreuung/ "no go"

§ 1897 BGB Bestellung einer natürlichen Person


.....

(3) Wer zu einer Anstalt, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung, in welcher der Volljährige untergebracht ist oder wohnt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden.

......
__________________
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nam ist offline  
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Alt 02.10.2009, 12:17   #7
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Ort: Bad Soden Salmünster (6362)
Beiträge: 8
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Ich bin Mitte 30 und suche ein neues Betätigungsfeld. Ich bin zur Zeit Bürokfm. und wollte mir ein 2tes Standbein aufbauen um später meinen Lebensunterhalt komplett als Betreuer zu bestreiten. Ich arbeite in einer sozialen Einrichtung und habe schon einigen Mitmenschen geholfen ihre Wege wieder in die richtige Bahnen zu lenken.

Ich glaube, dass da etwas falsch verstanden wurde.
Danke für die netten Antworten und die links. Mit ging es um die Eingruppierung als Bürokfm. (Stufe2)

Weiterhin möchte ich gerne anmerken, dass ich mit meiner momentanen Arbeit unzufrieden bin und deshalb eine Veränderung suche. Ich möchte einen Schlußstrich unter meine jetzige Arbeit setzen.
Das ist leider nicht unbedingt von Vorteil für mich da unsere Einrichtungen stark mit dem örtlichen Betreuungsverein zusammenarbeiten. Ist man an die örtlichen Betreuungsvereine gebunden?
ascona ist offline  
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Alt 02.10.2009, 12:36   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,923
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Zitat:
Zitat von ascona Beitrag anzeigen
Ist man an die örtlichen Betreuungsvereine gebunden?
Hallo Ascona,
die Frage verstehe ich nicht. Ein Betreuungsverein ist in erster Linie zur Unterstützung der ehrenamtlichen Betreuer verpflichtet da er hierfür Landesmittel erhält.
Links zu Grundlagen einer beruflichen Betreuertätigkeit findest du auf der Seite des BdB oder beim betreuungslexikon von Deinert bei Wiki.

Ob es bei euch einen regionalen Bedarf an Betreuern gibt kannst du über die Betreuungsstelle oder das Amtsgericht erfragen, je nachdem wie die Zulassung neuer Betreuer bei euch organisiert ist.


Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, selbständigkeit, vbvg, vergütung

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