Dies ist ein Beitrag zum Thema Bericht des Betreuers im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr die Betreuung einer alten Dame die im Seniorenheim lebt, übernommen. Nun muß ich einen ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 1
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Hallo zusammen,
ich habe letztes Jahr die Betreuung einer alten Dame die im Seniorenheim lebt, übernommen. Nun muß ich einen Bericht an das Vormundschaftsgericht abliefern. Meine Frage, wie sieht so ein Bericht ist, gibt es irgendwo einen Musterbericht. Im Internet habe ich nichts gefunden, obwohl es eigentlich sehr viele Seiten über das Betreuen gibt. Kann mir jemand weiterhelfen. Herzlichen Dank im voraus. Gruß Charly ![]() |
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#2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,724
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Hallo,
wenn es um den sogenannten Jahresbericht geht, siehe u.a. hier: Jahresbericht ? Betreuungsrecht-Lexikon speziell für Rechnungslegung hier: Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon mfg |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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#4 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 12
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Hallo
mir wurde ein Vordruck vom Vormundschaftsgericht zugesandt. Den musste ich nur ausfüllen und zurück schicken. |
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 10.09.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 3
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Hallo,
wir musten auch gerade letzte Woche den Bericht abgeben. Wir hatten keine Vorlage und haben es einfach aufgelistet. Anfangs - /Endbestand von Konto, Kopien vom Sparbuch und letzter Kontoauszug, sowie Mitteilungen über den Gesundheitszustand und die sonstigen Aufgaben. Gestern kam ein Schreiben vom Amtsgericht zurück das alles Ok ist und wir dann in einen Jahr erneut Mitteilung machen sollen. ![]() |
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#6 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
das wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt. Unser Gericht versendet manchmal ebenfalls Vordrucke für den Jahresbericht, den nutze ich nie und da die Jahresberichte in der Form nicht vorgeschrieben sind, gibts damit auch kein Problem. Carlos hat ja schon so nett die Vorgaben eingestellt. Gruss Michaela |
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#7 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 5
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In der Regel wird man jährlich (ist wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich) zur Abgabe (meist mit einer Frist von zwei Wochen) des jährlichen Berichtes aufgefordert. Ist nichts schlimmes dran, Aufenthalt und Gesundheitsstatus des Betreuten, Kontostände, letztes Besuchsdatum, Einkommensnachweise (Rente, ALG II usw.). Der Berichtsvordruck kann, wenn nicht schon mit der Aufforderung vom Gericht zugesandt, dort angefordert werden. Muster gibts auch im Betreuerhandbuch.
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#8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
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Schreibt ihr denn Eure Berichte ausschließlich mit dem Vordruck?
Ich benutze diesen nie, da ich mal von einem Kollegen erfahren habe, dass sein Bericht mittels Vordruck vom Gericht als "zu mager" tituliert wurde. (In die freien Stellen sollte man was schreiben, soweit klar... ![]() Mit meinen handschriftlichen Berichten habe ich noch nie Probleme gehabt. Ist der Vordruck denn in jedem Fall ausreichend, oder sollte man den Vordruck nur benutzen, wenn man diesen vom Amtsgericht zugesandt bekommt?
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung. |
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#9 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,724
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![]() Zitat:
meine Gerichte sind mit dem (ökonomischen) Vordruck zufrieden, wobei ich aus "ethischen Gründen" (wenn ich mehr Zeit habe ![]() mfg |
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jahresbericht, rechnungslegung |
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