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Bericht des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bericht des Betreuers im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr die Betreuung einer alten Dame die im Seniorenheim lebt, übernommen. Nun muß ich einen ...


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Alt 06.10.2009, 08:48   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 1
Standard Bericht des Betreuers

Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr die Betreuung einer alten Dame die im Seniorenheim lebt, übernommen. Nun muß ich einen Bericht an das Vormundschaftsgericht abliefern. Meine Frage, wie sieht so ein Bericht ist, gibt es irgendwo einen Musterbericht. Im Internet habe ich nichts gefunden, obwohl es eigentlich sehr viele Seiten über das Betreuen gibt. Kann mir jemand weiterhelfen.
Herzlichen Dank im voraus.
Gruß Charly
charly1957 ist offline  
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Alt 06.10.2009, 10:04   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Hallo,

wenn es um den sogenannten Jahresbericht geht, siehe u.a. hier:

Jahresbericht ? Betreuungsrecht-Lexikon

speziell für Rechnungslegung hier:

Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon

mfg
carlos ist offline  
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Alt 06.10.2009, 11:16   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Guckst Du hier

http://www.rechtliche-betreuung.eu/1...uerbericht.pdf
Tina L. ist offline  
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Alt 29.10.2009, 00:40   #4
Einsteiger
 
Registriert seit: 15.11.2008
Beiträge: 12
Standard

Hallo

mir wurde ein Vordruck vom Vormundschaftsgericht zugesandt.
Den musste ich nur ausfüllen und zurück schicken.
Heidi ist offline  
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Alt 06.11.2009, 09:15   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.09.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 3
Standard

Hallo,

wir musten auch gerade letzte Woche den Bericht abgeben. Wir hatten keine Vorlage und haben es einfach aufgelistet. Anfangs - /Endbestand von Konto, Kopien vom Sparbuch und letzter Kontoauszug, sowie Mitteilungen über den Gesundheitszustand und die sonstigen Aufgaben. Gestern kam ein Schreiben vom Amtsgericht zurück das alles Ok ist und wir dann in einen Jahr erneut Mitteilung machen sollen.
kaanika ist offline  
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Alt 06.11.2009, 09:41   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

das wird von Gericht zu Gericht unterschiedlich gehandhabt.
Unser Gericht versendet manchmal ebenfalls Vordrucke für den Jahresbericht, den nutze ich nie und da die Jahresberichte in der Form nicht vorgeschrieben sind, gibts damit auch kein Problem.

Carlos hat ja schon so nett die Vorgaben eingestellt.
Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2009, 16:32   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.11.2009
Beiträge: 5
Standard Jahresbericht

In der Regel wird man jährlich (ist wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich) zur Abgabe (meist mit einer Frist von zwei Wochen) des jährlichen Berichtes aufgefordert. Ist nichts schlimmes dran, Aufenthalt und Gesundheitsstatus des Betreuten, Kontostände, letztes Besuchsdatum, Einkommensnachweise (Rente, ALG II usw.). Der Berichtsvordruck kann, wenn nicht schon mit der Aufforderung vom Gericht zugesandt, dort angefordert werden. Muster gibts auch im Betreuerhandbuch.
Nickl0808 ist offline  
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Alt 13.11.2009, 18:47   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
Standard

Schreibt ihr denn Eure Berichte ausschließlich mit dem Vordruck?
Ich benutze diesen nie, da ich mal von einem Kollegen erfahren habe, dass sein Bericht mittels Vordruck vom Gericht als "zu mager" tituliert wurde. (In die freien Stellen sollte man was schreiben, soweit klar... )
Mit meinen handschriftlichen Berichten habe ich noch nie Probleme gehabt.

Ist der Vordruck denn in jedem Fall ausreichend, oder sollte man den Vordruck nur benutzen, wenn man diesen vom Amtsgericht zugesandt bekommt?
__________________
Das einzig Beständige ist die Veränderung.
Hamtace ist offline  
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Alt 13.11.2009, 19:04   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,643
Standard

Zitat:
Zitat von Hamtace Beitrag anzeigen
Schreibt ihr denn Eure Berichte ausschließlich mit dem Vordruck?
Ich benutze diesen nie, da ich mal von einem Kollegen erfahren habe, dass sein Bericht mittels Vordruck vom Gericht als "zu mager" tituliert wurde. (In die freien Stellen sollte man was schreiben, soweit klar... )
Mit meinen handschriftlichen Berichten habe ich noch nie Probleme gehabt.

Ist der Vordruck denn in jedem Fall ausreichend, oder sollte man den Vordruck nur benutzen, wenn man diesen vom Amtsgericht zugesandt bekommt?
Hallo,

meine Gerichte sind mit dem (ökonomischen) Vordruck zufrieden, wobei ich aus "ethischen Gründen" (wenn ich mehr Zeit habe ) auch schon "normale Berichte" (wirken sauberer, allerdings nicht handschriftlich) verfasst habe.

mfg
carlos ist offline  
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jahresbericht, rechnungslegung


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