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Regress Staatskasse 1836e BGB

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Hallo an alle, habe eine Betreuung übernommen, nachdem der vorherige (ebenfalls Berufs-)betreuer verstorben war. Ich mache nun zum ersten mal ...


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Alt 07.10.2009, 12:55   #1
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
Standard Regress Staatskasse 1836e BGB

Hallo an alle,

habe eine Betreuung übernommen, nachdem der vorherige (ebenfalls Berufs-)betreuer verstorben war.

Ich mache nun zum ersten mal die Vergütung für diese Betreuung geltend, da Vermögen über dem Schonbetrag für die Zahlung ausreicht als Nicht-Mittellosen-Vergütung.
Nun schreibt der Rechtspfleger, dass wegen früherer Mittellosigkeit Betreuervergütungen aus der Staatskasse geleistet wurden und man diese nun, da Vermögen über dem Schonbetrag liegt, zurückfordern wird. Ich möge meinen Vergütungsantrag entsprechend auf mittellos korrigieren.

§ 1836e BGB sagt mir, dass es ein gesetzlicher Forderungsübergang ist und folglich die Regressansprüche der Staatskasse tatsächlich bereits vor meinem Antrag bestanden und somit vorrangig sind.

Bevor ich aber in den sauren Apfel beiße, wollte ich doch nochmals nachfragen, ob jemandem entgegenstehende Rechtsansichten, Urteile etc bekannt sind, so dass ich doch auf der Basis für Nicht-Mittellose abrechnen könnte?

Bin für jeden Tip dankbar; wenn Ihr / Sie meine derzeitige Auffassung nur bestätigen könnt/können: auch recht, dann weiß ich wenigstens sicher, dass ich durch eine Korrektur der Abrechnung kein Geld verschenke.

Danke fürs Mitdenken
rorikae
rorikae ist offline  
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Alt 07.10.2009, 18:56   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo rorikae,

irgendwie ist zwar eine sinnlose Antwort denn ich glaube der Rpf liegt richtig. Mir ist weit und breit noch nichts anderes dazu untergekommen oder bekannt geworden.

Schade für Dich, Grüsse
Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.10.2009, 09:37   #3
Behördenmitarbeiterin
 
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
Standard

Hallo Michaela,

nein, die Antwort war gar nicht sinnlos. Ich meine ja auch, dass er recht hat, wollte nur eben sicher sein, damit ich nicht völlig unnötig auf Geld verzichte. Hätte mich einfach geärgert, wenn ich jetzt meinen Antrag geändert hätte und dann irgendwann erfahren muss, dass es nicht notwendig gewesen wäre.

Danke also für Deine Hilfe.

Viele Grüße
rorikae
rorikae ist offline  
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Stichworte
mittellosigkeit, vergütung, vergütungsantrag


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