Dies ist ein Beitrag zum Thema Regress Staatskasse 1836e BGB im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle,
habe eine Betreuung übernommen, nachdem der vorherige (ebenfalls Berufs-)betreuer verstorben war.
Ich mache nun zum ersten mal ...
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07.10.2009, 12:55 | #1 |
Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Regress Staatskasse 1836e BGB
Hallo an alle,
habe eine Betreuung übernommen, nachdem der vorherige (ebenfalls Berufs-)betreuer verstorben war. Ich mache nun zum ersten mal die Vergütung für diese Betreuung geltend, da Vermögen über dem Schonbetrag für die Zahlung ausreicht als Nicht-Mittellosen-Vergütung. Nun schreibt der Rechtspfleger, dass wegen früherer Mittellosigkeit Betreuervergütungen aus der Staatskasse geleistet wurden und man diese nun, da Vermögen über dem Schonbetrag liegt, zurückfordern wird. Ich möge meinen Vergütungsantrag entsprechend auf mittellos korrigieren. § 1836e BGB sagt mir, dass es ein gesetzlicher Forderungsübergang ist und folglich die Regressansprüche der Staatskasse tatsächlich bereits vor meinem Antrag bestanden und somit vorrangig sind. Bevor ich aber in den sauren Apfel beiße, wollte ich doch nochmals nachfragen, ob jemandem entgegenstehende Rechtsansichten, Urteile etc bekannt sind, so dass ich doch auf der Basis für Nicht-Mittellose abrechnen könnte? Bin für jeden Tip dankbar; wenn Ihr / Sie meine derzeitige Auffassung nur bestätigen könnt/können: auch recht, dann weiß ich wenigstens sicher, dass ich durch eine Korrektur der Abrechnung kein Geld verschenke. Danke fürs Mitdenken rorikae |
07.10.2009, 18:56 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo rorikae,
irgendwie ist zwar eine sinnlose Antwort denn ich glaube der Rpf liegt richtig. Mir ist weit und breit noch nichts anderes dazu untergekommen oder bekannt geworden. Schade für Dich, Grüsse Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.10.2009, 09:37 | #3 |
Behördenmitarbeiterin
Registriert seit: 25.07.2008
Beiträge: 224
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Hallo Michaela,
nein, die Antwort war gar nicht sinnlos. Ich meine ja auch, dass er recht hat, wollte nur eben sicher sein, damit ich nicht völlig unnötig auf Geld verzichte. Hätte mich einfach geärgert, wenn ich jetzt meinen Antrag geändert hätte und dann irgendwann erfahren muss, dass es nicht notwendig gewesen wäre. Danke also für Deine Hilfe. Viele Grüße rorikae |
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Stichworte |
mittellosigkeit, vergütung, vergütungsantrag |
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