Dies ist ein Beitrag zum Thema Reisekosten im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
nachdem ich endlich für einen Betreuten (er hängt noch an der Flasche) ein Heim gefunden hatte, bin ich mit ...
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11.10.2005, 21:53 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Reisekosten
Hallo,
nachdem ich endlich für einen Betreuten (er hängt noch an der Flasche) ein Heim gefunden hatte, bin ich mit ihm vom Wohnort Richtung Bremen gefahren, ich habe ihn zu seiner neuen Unterkunft gebracht (eigentlich waren wir zu Dritt, der Fahrer, der Betreute und ich). Hierfür habe ich dem Gericht gegenüber Fahrkosten in Höhe von ca. 200 Euro geltend gemacht. Die Entfernung Hin und Zurück betrug zusammen 300 km. Bei einer Fahrt mit der Bahn wäre ich auf ungefähr den gleichen Betrag gekommen, allerdings mit einem wesentlich höheren Zeitaufwand. Nun rief heute die Rechtspflegerin an und teilte mir mit, mir würden nur pro Kilometer 33 Cent zustehen, also um die 100 Euro. Ich finde, das ist wieder die typische Ver... der Betreuer. Dann hätte sich doch mal so jemand vom Gericht mit einem Betreuten in den Zug setzten sollen, bin gespannt, was der abgerechnet (und bekommen) hätte. Nun gut, ärgern bringt nichts. Was habe ich für rechtliche Möglichkeiten ? Wie sind die Erfahrungen anderer Betreuer ? Gruss Andreas |
12.10.2005, 17:36 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 16.07.2005
Ort: Hessen
Beiträge: 8
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Reisekosten
Hallo Andeas,
ich gehe davon aus das es um eine Abrechnung handelt die vor dem 01.07.05 greift. Für jeden Km 0,30 € und die Zeit die Du gebraucht hast in der jeweiligen Abrechnungsstufe. Ich habe das „Früher“ immer vorher durch einen Anruf bei Gericht geklärt, da die 100 Km Regelung greift. Heute besorge ich einen Transportschein, aus uns allen bekannten Gründen der Kürzungen. Rechtlich kannst Du wenn etwas nicht stimmt formlos Einspruch einlegen. Gruss Dieter |
13.10.2005, 10:15 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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hallo andreas,
der betreuer ist rechtlicher vertreter des betreuten, er hat vor allem hilfen zu organisieren. da stellt sich schon die frage, warum man selbst mit fahrer und betreutem 200 km fahren muss oder ob ein transport auch anders hätte organisiert werden können. bei uns wäre mit einem einspruch der bezirksrevision zu rechnen. ich halte es deswegen für ein entgegenkommen des gerichts, dass überhaupt die teilnahme an dem transport bezahlt wird. Auch ich habe in der vergangenheit einige meiner betreuten begleitet oder im auto tranportiert, diese hilfestellung aber nicht bei gericht in rechnung gestellt. jetzt, bei der pauschalen abrechnung, werden wir verstärkt und kritisch unsere tätigkeiten prüfen und hinsichtlich der gesetzgeberisch gewollten fokussierung auf die rechtliche vertretung der betreuten einrichten müssen. mfg arno |
13.10.2005, 18:46 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo ars,
erstmal: es waren 300 km hin und zurück. Und wie bitteschön soll man da einen Transport anders organisieren ? Einen Führerschein besitze ich nicht, und zum Heim musste der Betreute nun einmal. Die Bahnkosten (nur DB) hin 38,90 Euro pro Person, dazu noch Kosten in unbekannter Höhe (vielleicht 15 Euro) für eine private Eisenbahn. Dann noch die Kosten für 2 Busfahrten (insgesamt ca. 30-40 km) setzte ich mal mit 10 Euro an. Macht 38,9+15+10 = 63,90 für eine (!) Person, zu zweit = 127,80 Euro. Nur hin. Ich wollte aber auch wieder zurück, also 127,80 + 63,90 = 191,70 Euro. Mit dem Pkw habe ich allein Bezinkosten von ca. 55 Euro errechnet. Da finde ich es nur gerecht, wenn ich solche Mühen auf mich nehme und die Kosten zurückverlange. Der Zeitaufwand wird garnicht gewürdigt, das sind in jedem Fall über 6 Stunden mit Bus und Bahn oder 5 Stunden mit dem Kfz. Nun würde mich mal interessieren, wie ein Berufsbetreuer das abrechnet. Bei einem Stundensatz von 25 Euro würden ja zusätzlich noch 125 Euro hinzukommen ? Also, ich halte meine Forderung für gerechtfertigt, werde sie aber nicht mit Gewalt durchsetzen, da ich ja auch weiterhin mit der Rechtspflegerin auskommen muss. Gruss Andreas |
13.10.2005, 20:32 | #5 |
Gast
Beiträge: n/a
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hallo andreas,
bei deinem durchaus verständlichen ärger nur soviel: bei uns (das ist bei den vielen gerichten in unserer BRD durchaus nicht einheitlich) hätte ein berufsbetreuer die von dir geschilderte fahrt nicht abrechnen können, weil dies nicht zu seinen aufgaben gehört. allenfalls hätte ich mir, je nach übertragenem aufgabenkreis, zuvor ein schreiben besorgt (vom heim, vom arzt usw.), aus dem hervorgeht, dass meine anwesenheit bei dem einzug im heim zur regelung von verträgen, der anmeldung oder aus medizinischen gründen notwendig ist. mit diesem schreiben hätte ich dann vorab eine klärung mit dem zuständigen rechtspfleger herbeigeführt und bei positivem ausgang die fahrt angetreten und nach zeit und entfernung (km) abgerechnet. Ohne diese zusage hätte trotz möglicher risiken der betreute auf eigene Kosten allein oder in begleitung reisen müssen. je nach sachverhalt hätte er möglicherweise einen erstattungsanspruch gegen den leistungsträger geltend machen können. Für rechtliche betreuer ist das aber alles nicht mehr relevant, denn seit 01.07.2005 ist der fahrtkostenanteil in der monatlichen betreuungspauschale eingerechnet und wird nicht mehr separat vergütet. da ist es eher unwahrscheinlich, dass bei diesen bedingungen jemand in einer einzelnen betreuungsangelegenheit 300 km fährt. mfg arno |
13.10.2005, 20:41 | #6 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
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Zitat:
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24.05.2019, 23:07 | #7 |
Ich bin neu hier
Registriert seit: 11.04.2019
Beiträge: 7
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Ich habe grade auch solches Problem gehabt? Was kann man richtig dagegen tun? Wie soll es ablaufen?
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25.05.2019, 00:06 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 06.03.2018
Ort: Bürstadt, Hessen
Beiträge: 698
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25.05.2019, 06:00 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Ich/wir bitten jetzt letztmalig darum, dass auf völlig absurde Fragen und Feststellungen nicht mehr geantwortet wird.
Antworten auf uralte Threads, hier aus 2005!, die wir behalten damit auch Entwicklungen nachvollzogen werden können zerschiessen sinnloserweise die aktuellen Threads.
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
25.05.2019, 17:38 | #10 |
Moderator
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,782
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Hallo, die Erstanfrage aus 2005 war von einem ehrenamtlichen Betreuer. Da gibts nicht den Inklusivstundensatz (wie bei Berufsbetreuern) nach § 4 Abs 2 VBVG, auch jetzt weiter nicht. Sondern er kann, anstelle der Aufwandspauschale nach § 1835a BGB Aufwendungsersatz nach Einzelabrechnung (§ 1835 Abs 1 BGB) verlangen, und zwar weiterhin in der Höhe wie in der Ursprungsfrage: 0,30 € je gefahrenen KM (also Hin- und Rückfahrt). Zuzüglich 0,03 € Mitnahmeentschädigung für eine weitere Person (den Betreuten). Das sind die Reisekostensätze, wie sie im JVEG stehen (und übrigens auch im Steuerrecht). Wie der Erstanfrager damals bei einer Fahrtstrecke (Hin und Rückweg zusammen) von 300 km auf 200 € Reisekosten kam, ist mir immer noch schleierhaft. Müsste ja ein Auto gewesen sein, das 50 Liter auf 100 km verbraucht (Leopard-Panzer?).
__________________
Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
fahrtkosten, fahrtkostenersatz, pauschale |
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