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Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Rapunzel Hat denn jemand von euch schon mal direkt mit den Erben abgerechnet oder ist sowas doch ...


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Alt 27.10.2009, 04:16   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zitat von Rapunzel Beitrag anzeigen

Hat denn jemand von euch schon mal direkt mit den Erben abgerechnet oder ist sowas doch eher ins Reich der Legenden zu verbannen?

Hallo rapunzel,

ich denke das ist eine Unmöglichkeit. Das Gericht setzt per Beschluss die Vergütung für die Betreuungszeit fest, nicht die Erben.
U. U. müssen die Erben auszahlen- aber das ist etwas anderes.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 27.10.2009, 09:02   #12
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
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Hallo,

ich habe es ein paarmal so gemacht: als vermögende Betreute verstorben waren, habe ich -als ehemaliger Betreuer ja wissend, wo wieviel Geld herumlag-das Gericht um Beschluss gebeten, die Vergütung direkt vom Konto mit der Nummer soundso bei der Soundso-Bank ausgezahlt zu bekommen. Die Beschlüsse bekam ich und habe sie direkt bei den betreffenden Banken eingereicht. Das Geld kam ohne weitere Rückfragen.

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 02.11.2013, 10:14   #13
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
Standard Hat jemand Erfahrung mit der Vollstreckung

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
Na, Moment mal - da muss man genau bleiben.

Die Vergütung ist eine zivilrechtliche Forderung. Das Betreuungsgericht stellt fest, dass die Vergütung angemessen ist. Die Durchsetzung der Forderung gegen die Erben ist Sache des ehem. Betreuers - notfalls kann er in die Vollstreckung gehen.
Das Betreuungsgericht kann da niemanden zu irgendwas "verdonnern".



Hmmmm...... Hä...?
Hat jemand Erfahrung mit der Vollstreckung des Vergütungsbeschlusses gegen die Erben? In meinem Fall zahlt der Nachlasspfleger, ein zugelassener RA, einfach nicht.
Hat jemand schon mal unter Vorlage des Vergütungsbeschlusses beim Familiengericht einen vollstreckbaren Titel erwirkt und diesen dann auch mit einem Pfändungsüberweisungsbeschluss gegen den Nachlasspfleger vollstreckt?
Beschützer ist offline  
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Alt 02.11.2013, 10:16   #14
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
Standard

Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe es ein paarmal so gemacht: als vermögende Betreute verstorben waren, habe ich -als ehemaliger Betreuer ja wissend, wo wieviel Geld herumlag-das Gericht um Beschluss gebeten, die Vergütung direkt vom Konto mit der Nummer soundso bei der Soundso-Bank ausgezahlt zu bekommen. Die Beschlüsse bekam ich und habe sie direkt bei den betreffenden Banken eingereicht. Das Geld kam ohne weitere Rückfragen.

Grüße,
Flafluff.
Hast du vorher einen vollstreckbaren Titel beim Familiengericht unter Vorlage des Vergütungsbeschlusses beantragt? Hast du einen Pfändungsüberweisungsbeschluss bekommen? Wie genau lauteten deine Beschlüsse?
Beschützer ist offline  
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Alt 02.11.2013, 10:46   #15
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
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Zitat:
Zitat von Beschützer Beitrag anzeigen
Hast du vorher einen vollstreckbaren Titel beim Familiengericht unter Vorlage des Vergütungsbeschlusses beantragt? Hast du einen Pfändungsüberweisungsbeschluss bekommen? Wie genau lauteten deine Beschlüsse?

Es sind Beschlüsse des Betreuungsgerichts zur Festsetzung der Vergütung. Die reichen eigentlich aus, um die Vergütung aus dem Nachlass ausgezahlt zu bekommen.
In die Vollstreckung/Pfändung musste ich damit nie gehen. Aber soweit ich weiss, sollte der Festsetzungbeschluss wohl auch dafür ggf. ausreichen.
Flafluff ist offline  
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Alt 02.11.2013, 13:17   #16
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Zitat:
Zitat von Flafluff Beitrag anzeigen
Es sind Beschlüsse des Betreuungsgerichts zur Festsetzung der Vergütung. Die reichen eigentlich aus, um die Vergütung aus dem Nachlass ausgezahlt zu bekommen.
In die Vollstreckung/Pfändung musste ich damit nie gehen. Aber soweit ich weiss, sollte der Festsetzungbeschluss wohl auch dafür ggf. ausreichen.
Das ist gar genau das Problem. Der Festsetzungsbeschluss bzgl. der Vergütung ist eben kein vollstreckbarer Titel i. S. d. ZPO. §§ 86 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 95 Abs. 1 Nr. 1 FamFG.



Ich habe heute Morgen den Nachlasspfleger, einen zugelassenen RA angeschrieben und Termin für den 15.11.2013 gesetzt. Wenn er nicht zahlt, müsste ich in die Vollstreckung gehen. Mich hätte halt interessiert, ob hier jemand Erfahrung damit gemacht hat?
Beschützer ist offline  
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Alt 02.11.2013, 15:02   #17
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Der Vergütungsbeschluss allein nicht. Aber Du kannst eine vollstreckbare Ausfertigung beim Betreuungsgericht beantragen. DANN hast Du nämlich einen Titel.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 03.11.2013, 09:04   #18
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Beiträge: 303
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Der Vergütungsbeschluss allein nicht. Aber Du kannst eine vollstreckbare Ausfertigung beim Betreuungsgericht beantragen. DANN hast Du nämlich einen Titel.

Danke, das werde ich tun. Ist der Antrag dreifach zu stellen, oder reicht er per Telefax? Hattest du schon einmal einen solchen Fall?
Würdest du dann einen Pfändungsüberweisungsbeschluss beantragen, oder besser den zust. GV mit der Vollstreckung beauftragen
Beschützer ist offline  
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Alt 03.11.2013, 10:42   #19
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Hauptsache schriftlich. Per Fax reicht eigentlich.
Mit eunem PfÜB kannst Du mehrere Sachen zeitgleich pfänden: Konten, Lohn, Bausparverträge - am besten weißt Du, was vorhanden ist. Gepfändet wird immer der angebliche Anspruch. Ist bei der Bank X kein Konto für den Schuldner vorhanden, geht die Pfändung ins Leere.
Der GV macht Sach- und Taschenpfändung und nimmt die e.V. ab.
Du musst entscheiden, was Du für sinnvoller erachtest. Kostet alles Geld (mit Ausnahme der vollstreckbaren Ausfertigung).
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Fara ist offline  
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Alt 03.11.2013, 10:58   #20
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Beiträge: 303
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Hauptsache schriftlich. Per Fax reicht eigentlich.
Mit eunem PfÜB kannst Du mehrere Sachen zeitgleich pfänden: Konten, Lohn, Bausparverträge - am besten weißt Du, was vorhanden ist. Gepfändet wird immer der angebliche Anspruch. Ist bei der Bank X kein Konto für den Schuldner vorhanden, geht die Pfändung ins Leere.
Der GV macht Sach- und Taschenpfändung und nimmt die e.V. ab.
Du musst entscheiden, was Du für sinnvoller erachtest. Kostet alles Geld (mit Ausnahme der vollstreckbaren Ausfertigung).
Danke für den Hinweis. Ich dachte eigentlich an eine Pfändung gegen den Nachlasspfleger, den eingesetzten RA. Er ist ja derzeit Adressat meiner Forderung. Die Erbengemeinschaft steht ja noch nicht fest. Vermögen ist aber vorhanden. Wie siehst du die Sache?
Beschützer ist offline  
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abrechnung, vergütung, vergütungsbeschluß

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