Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Rapunzel
Hat denn jemand von euch schon mal direkt mit den Erben abgerechnet oder ist sowas doch ...
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#11 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Hallo rapunzel, ich denke das ist eine Unmöglichkeit. Das Gericht setzt per Beschluss die Vergütung für die Betreuungszeit fest, nicht die Erben. U. U. müssen die Erben auszahlen- aber das ist etwas anderes. Gruss Michaela |
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#12 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
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Hallo,
ich habe es ein paarmal so gemacht: als vermögende Betreute verstorben waren, habe ich -als ehemaliger Betreuer ja wissend, wo wieviel Geld herumlag-das Gericht um Beschluss gebeten, die Vergütung direkt vom Konto mit der Nummer soundso bei der Soundso-Bank ausgezahlt zu bekommen. Die Beschlüsse bekam ich und habe sie direkt bei den betreffenden Banken eingereicht. Das Geld kam ohne weitere Rückfragen. Grüße, Flafluff. |
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#13 | |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Zitat:
Hat jemand schon mal unter Vorlage des Vergütungsbeschlusses beim Familiengericht einen vollstreckbaren Titel erwirkt und diesen dann auch mit einem Pfändungsüberweisungsbeschluss gegen den Nachlasspfleger vollstreckt? |
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#14 | |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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#15 | |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,420
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Zitat:
Es sind Beschlüsse des Betreuungsgerichts zur Festsetzung der Vergütung. Die reichen eigentlich aus, um die Vergütung aus dem Nachlass ausgezahlt zu bekommen. In die Vollstreckung/Pfändung musste ich damit nie gehen. Aber soweit ich weiss, sollte der Festsetzungbeschluss wohl auch dafür ggf. ausreichen. |
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#16 | |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Zitat:
Ich habe heute Morgen den Nachlasspfleger, einen zugelassenen RA angeschrieben und Termin für den 15.11.2013 gesetzt. Wenn er nicht zahlt, müsste ich in die Vollstreckung gehen. Mich hätte halt interessiert, ob hier jemand Erfahrung damit gemacht hat? |
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#17 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Der Vergütungsbeschluss allein nicht. Aber Du kannst eine vollstreckbare Ausfertigung beim Betreuungsgericht beantragen. DANN hast Du nämlich einen Titel.
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#18 | |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Zitat:
Danke, das werde ich tun. Ist der Antrag dreifach zu stellen, oder reicht er per Telefax? Hattest du schon einmal einen solchen Fall? Würdest du dann einen Pfändungsüberweisungsbeschluss beantragen, oder besser den zust. GV mit der Vollstreckung beauftragen |
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#19 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Hauptsache schriftlich. Per Fax reicht eigentlich.
Mit eunem PfÜB kannst Du mehrere Sachen zeitgleich pfänden: Konten, Lohn, Bausparverträge - am besten weißt Du, was vorhanden ist. Gepfändet wird immer der angebliche Anspruch. Ist bei der Bank X kein Konto für den Schuldner vorhanden, geht die Pfändung ins Leere. Der GV macht Sach- und Taschenpfändung und nimmt die e.V. ab. Du musst entscheiden, was Du für sinnvoller erachtest. Kostet alles Geld (mit Ausnahme der vollstreckbaren Ausfertigung).
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#20 | |
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Club 300
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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