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Vergütung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin Du kannst gegen den Nachlass pfänden, nicht aber gegen den Nachlasspfleger. Der hat den Nachlass nur zu sichern ...


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Alt 03.11.2013, 11:55   #21
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
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Moin moin

Du kannst gegen den Nachlass pfänden, nicht aber gegen den Nachlasspfleger. Der hat den Nachlass nur zu sichern und zu verwalten.
Schließlich hast Du ja auch nur deine Betreute betreut und nicht den Nachlasspfleger.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 04.11.2013, 16:39   #22
Club 300
 
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Beiträge: 303
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Du kannst gegen den Nachlass pfänden, nicht aber gegen den Nachlasspfleger. Der hat den Nachlass nur zu sichern und zu verwalten.
Schließlich hast Du ja auch nur deine Betreute betreut und nicht den Nachlasspfleger.

MfG

Imre
Ja genau, zu verwalten. Bist du dir ganz sicher, dass er als Adressat für die Pfändung nicht in Betracht kommt? Hattest du schon einmal einen solchen Fall?

Gruß

Beschützer
Beschützer ist offline  
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Alt 04.11.2013, 21:21   #23
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Moin Beschützer

Ich hatte damit bisher noch nie Probleme, habe aber schon mehrere Betreuer erlebt, die reichlich abgenervt waren, wenn Pfändungen von Betreuten auf einmal zu Pfändungen gegen die Kollegen geworden sind.
Das ist ganz schön nervig derartigen Fehler der Gläubiger oder gelegentlich auch der Mahngerichte wieder wegzubekommen.

Mfg

Imre
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Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 05.11.2013, 19:49   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.03.2012
Beiträge: 253
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Ich habe mir bei Schreiben an Gläubiger angewöhnt ausdrücklich zu schreiben, dass ich für die Schulden des Betreuten in keinem Fall hafte. Bisher hat es funktioniert, sogar bei dem Inkassobüro, welches für die damalige GEZ arbeitete, auch wenn diese behaupteten, die Betreute wohne in meinem Postfach.

Gruß
Lotte
die_lotte ist offline  
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Alt 06.11.2013, 16:15   #25
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2013
Beiträge: 25
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Gibt es ein Girokonto/Sparbuch irgendwas? Dann mit dem vollstreckbaren Titel, also der vollstreckbaren Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellen. Am besten gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragen, dann macht die Sache richtig Spaß.

Schuldner ist der verstorbene Betreute, vertr. d. d. Nachlasspfleger. Dritschuldnerin ist halt die Bank.

Wenn das Konto dicht ist, wird sich der Nachlasspfleger schon rühren - oder die Bank zahlt halt aus.
DantesMuse ist offline  
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Alt 06.11.2013, 18:01   #26
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Zitat von DantesMuse Beitrag anzeigen
Schuldner ist der verstorbene Betreute, vertr. d. d. Nachlasspfleger. Dritschuldnerin ist halt die Bank.
Falsch. Der Verstorbene kann nihts mehr schulden.
Richtig ist: die unbekannten Erben des Betreuten, vertreten durch den Nachlasspfleger.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 06.11.2013, 22:31   #27
Club 300
 
Registriert seit: 15.08.2012
Beiträge: 303
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Zitat:
Zitat von DantesMuse Beitrag anzeigen
Gibt es ein Girokonto/Sparbuch irgendwas? Dann mit dem vollstreckbaren Titel, also der vollstreckbaren Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses stellen. Am besten gleichzeitig ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragen, dann macht die Sache richtig Spaß.

Schuldner ist der verstorbene Betreute, vertr. d. d. Nachlasspfleger. Dritschuldnerin ist halt die Bank.

Wenn das Konto dicht ist, wird sich der Nachlasspfleger schon rühren - oder die Bank zahlt halt aus.
Ich besorge mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Allerdings sind mir keine Kunden des Verstorbenen bekannt. Ich hatte nicht die Vermögenssorge. Wie könnte ich nun praktisch vorgehen?
Beschützer ist offline  
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Alt 08.11.2013, 14:19   #28
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2013
Beiträge: 25
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Zitat:
Zitat von Fara Beitrag anzeigen
Falsch. Der Verstorbene kann nihts mehr schulden.
Richtig ist: die unbekannten Erben des Betreuten, vertreten durch den Nachlasspfleger.
Stimmt! Mein Fehler.
DantesMuse ist offline  
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Alt 08.11.2013, 14:21   #29
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 22.08.2013
Beiträge: 25
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Zitat:
Zitat von Beschützer Beitrag anzeigen
Ich besorge mir eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses. Allerdings sind mir keine Kunden des Verstorbenen bekannt. Ich hatte nicht die Vermögenssorge. Wie könnte ich nun praktisch vorgehen?
Dann würde ich Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft stellen. Es gibt im Netz Vordrucke dazu auf der Gerichtsvollzieherverbandsseite NRW oder so ähnlich. Das geht dann an das Vollstreckungsgericht, die schicken das dem GVZ, der fragt dann, ob gezahlt werden soll, wenn nicht, wird die Vermögensauskunft abgenommen. Daraus ergeben sich dann Konten etc., damit man endlich pfänden kann.
DantesMuse ist offline  
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abrechnung, vergütung, vergütungsbeschluß

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