Dies ist ein Beitrag zum Thema Praxisausfallversicherung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
( BFH , Urt. v. 20. 5. 2009 – VIII R 6/07 )
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Ehrenamtlicher Betreuer
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NVwZ - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
(BFH, Urt. v. 20. 5. 2009 – VIII R 6/07) Leistungen einer Praxisausfallversicherung nach einem Unfall sind nicht zu versteuern Eine so genannte Praxisausfallversicherung, die fortlaufende Betriebskosten im Falle einer Erkrankung des Betriebsinhabers erstattet, stellt im Wesentlichen eine private Versicherung dar. Die Versicherungsleistung ist nicht zu versteuern. Umgekehrt sind insoweit die an die Versicherung gezahlten Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Hat jemand hier solch eine Versicherung?
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Stichworte |
praxisausfallversicherung, selbständigkeit, steuern, versicherung |
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