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Der sinnvollste Weg von 33,50€ auf 44,00€ /Std.

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Liebe Forumsteilnehmerinnen und -teilnehmer, ich suche nach einem sinnvollen Weg um auf 44,00€ die Stunde zu kommen. Momentan rechne ich ...


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Alt 12.11.2009, 19:48   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
Standard Der sinnvollste Weg von 33,50€ auf 44,00€ /Std.

Liebe Forumsteilnehmerinnen und -teilnehmer,

ich suche nach einem sinnvollen Weg um auf 44,00€ die Stunde zu kommen.
Momentan rechne ich in Vergütungsstufe 2 ab.

Informationen habe ich eingeholt bei der Steinbeis-Hochschule in Berlin.
Fernstudium mit Präsenz an (verlängerten) Wochenenden.
Für mich als kölsche Jung kein Katzensprung.

1. Kennt jemand einen anderen Weg um sich für die 44,00€ /Std. zu qualifizieren?
Dieser Weg sollte nebenberuflich zu machen sein, natürlich in der Nähe von Köln und gut mit der Tätigkeit eines selbstständigen Berufsbetreuers harmonieren….
„So viele Wünsche auf einmal….“

2. Hat jemand Erfahrungen mit der Steinbeis Hochschule in Berlin und mit dem Abschluss „Vormundschaft und Betreuung“.

3. Haltet Ihr einen solchen doch recht speziellen Abschluss für einen sinnvollen Weg oder würdet Ihr einen anderen Abschluss, der vielleicht nicht direkt mit der Praxis eines Betreuers zu tun hat, jedoch vielleicht (zusätzlich) für ein ähnliches Aufgabenfeld befähigt, diesem vorziehen.
Hamtace ist offline  
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Alt 12.11.2009, 20:17   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

köln-berlin....... fahr die strecke mal an nem freitag und stell dich in nen stau. oder fährst du bahn? es geht dir für an- und abreise jeweils ein tag verloren. fahrtkosten sind auch zu bedenken und auch übernachtungskosten. wenns näher dran ist, hast du u.u. ne übernachtung und stress weniger.
wie lange dauert das studium, wär für mich ein wichtiges kriterium. ich würd mir das kürzest mögliche aussuchen.

in koblenz gibs auch nen berufsbegleitendes studium, auch mit teilweise we-präsenz in soziale arbeit. gäbs dafür nicht auch 44,-? is bei dir um die ecke.

gruß, zeiten

ps. ob du in irgendeinem studium berufstaugliche quatifikationen erwirbst, möchte ich mal ketzerisch dabingestellt lassen.

Geändert von zeiten (12.11.2009 um 20:34 Uhr) Grund: koblenz natürlich nicht konstanz!!!
zeiten ist offline  
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Alt 12.11.2009, 20:28   #3
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Bei uns an der Hochschule (Mittweida) gibt es einige berufsbegleitende Studenten, die als Berufsbetreuer arbeiten. Studiengang Soziale Arbeit/Sozialpädagogik, das studiere ich auch noch (allerdings direkt) und bekomme damit nach meinem Abschluss Vergütungsstufe 3.

Das berufsbegleitende Studium dauert 4 Jahre und wird bestimmt auch bei euch in der Nähe irgendwo angeboten.

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 12.11.2009, 20:34   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 17.10.2009
Beiträge: 42
Standard

Vielen Dank schon einmal für eure raschen Antworten.

Hier nochmal dir Fakten für Berlin:

Bachelor Betreuung und Vormundschaft
Hamtace ist offline  
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Alt 12.11.2009, 20:38   #5
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

holla, die studiengebühren, schluck - wie finanzierst du das über dein einkommen..........
das is ja auch noch ein ziemlich heftiger punkt...... da würd ich erst mal weitersuchen.
is je nach bundesland und uni sehr unterschiedlich und geht deutlich billiger.
zeiten ist offline  
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Alt 12.11.2009, 21:18   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Mhm, die Kosten sind knackig...

In der Kurzbeschreibung ist der letzte Satz wohl der entscheidende: "Der Hochschulabschluss Bachelor of Arts kann Ihnen den Zugang zur Vergütungsgruppe 3 ermöglichen, in Abhängigkeit von der jeweiligen Entscheidung der Behörde."
Auf das "Kann" kommt's an.

Mittlerweile ploppen immer mehr entsprechende Fortbildungsangebote auf - aber letztlich ist es Entscheidung des bestellenden Gerichts, ob man als höchstqualifiziert gilt.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 13.11.2009, 18:51   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
In der Kurzbeschreibung ist der letzte Satz wohl der entscheidende: "Der Hochschulabschluss Bachelor of Arts kann Ihnen den Zugang zur Vergütungsgruppe 3 ermöglichen, in Abhängigkeit von der jeweiligen Entscheidung der Behörde."
Auf das "Kann" kommt's an.
Hallo,

es wäre schon paradox (um nicht zu sagen schwachsinnig), wenn ausgerechnet dieser Bachelor - immerhin ein akademischer Grad, der auch für den gehobenen Staatsdienst qualifiziert - nicht der Stufe 3 zugeordnet würde.

Angesichts der horrenden Gebühren würde ich es da aber lieber mit einem kostengünstigen berufsbegleitenden Bachelor-Studium der sozialen Arbeit versuchen, zumal die beruflichen Perspektiven dann wohl auch etwas breiter gestreut sind.

mfg

Geändert von carlos (13.11.2009 um 18:58 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 13.11.2009, 22:10   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
es wäre schon paradox (um nicht zu sagen schwachsinnig), wenn ausgerechnet dieser Bachelor - immerhin ein akademischer Grad, der auch für den gehobenen Staatsdienst qualifiziert - nicht der Stufe 3 zugeordnet würde.
An sich: Ja, natürlich.
Aber jeder, der länger als 6 Monate im Betreuungsgeschäft tätig ist, weiß, dass Paradoxien hier nicht ungewöhnlich sind.
Lass mal meinethalben ein Gericht auf die Idee kommen, dass man jetzt nur noch Leuten mit Master-Abschluss die höchste Stufe zubilligt... Nicht unbedingt wahrscheinlich - aber auch nicht undenkbar, oder...?
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 13.11.2009, 22:56   #9
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Chesterfield Beitrag anzeigen
An sich: Ja, natürlich.
Aber jeder, der länger als 6 Monate im Betreuungsgeschäft tätig ist, weiß, dass Paradoxien hier nicht ungewöhnlich sind.
Lass mal meinethalben ein Gericht auf die Idee kommen, dass man jetzt nur noch Leuten mit Master-Abschluss die höchste Stufe zubilligt... Nicht unbedingt wahrscheinlich - aber auch nicht undenkbar, oder...?
Die Gedanken sind bekanntlich frei - in diesem Fall müsste man dann sagen: Leider

Solange sich Gerichte an Gesetze halten - davon gehe ich mal aus - stellt sich diese Frage auch nicht, da ja nicht ein Gericht sondern der Gesetzgeber die Stundensätze bestimmt.
Und der denkt hoffentlich - auch im Sinne der Wertschätzung dieser Tätigkeit - eher über eine Erhöhung der Stundensätze nach.

Ich denke in der Stufe 3 arbeiten - neben Juristen - überwiegend Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und andere FHler.

Ich vertraue mal den Entscheidern, dass sie wissen, welche Studiengänge die bestmögliche Qualifikation für den Betreuerjob vermitteln.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 14.11.2009, 12:25   #10
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

wer zu diesem Thema verbindliche und allumfassende Auskunft erlangen will, dem sei folgende Literatur empfohlen:

HK-BUR, Betreuungs und Unterbringungsrecht, Band 3, Nr.: 3655 Seite 30-32, Nr.: 3655 Rechtsprechungsübersicht, Anlage zu §4 VBVG Seite 1 ff.

Sehr informativ, gut gegliedert und vor allem lesbar.

Ist aber zu umfangreich, um dies hier zu veröffentlichen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
fortbildung, vergütung, vergütungsstufe, weiterbildung


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