Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspflegschaft im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich bin Krankenschwester und arbeite seit vielen Jahren in der Psychiatrie.
Ich interessiere mich jetzt als Nebenjob für die ...
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#1 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Hallo,
ich bin Krankenschwester und arbeite seit vielen Jahren in der Psychiatrie. Ich interessiere mich jetzt als Nebenjob für die Verfahrenspflege. Wer von Euch macht das und kann mir evtl. Tips geben. Z.B. interessiert mich, ob ich eine spezielle Haftpflichtversicherung brauche. Und wer kann mir Literatur empfehlen. Ich wäre sehr dankbar.. Liebe Grüße SchwesterAstrid |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
hast Du schon Kontakt zu dem Gericht aufgenommen und mal nachfragt bzgl. Deiner Chancen? Für diese Aufgabe muss man umfangreiche Kenntnisse, nicht nur aus dem Betreuungsrecht, haben. Es geht dazu ja auch darum evtl. Alternativen aufzeigen zu können, deshalb muss man sich auf vielen verschiedenen Gebieten gut auskennen. Deine Arbeit in der Psychiatrie kann sicherlich hilfreich sein, z.B. bei Unterbringungsverfahren, aber es ist wirklich nur eine Grundlage. Ich wurde irgendwann einfach zur Verfahrenspflegerin bestellt und bin erst einmal aus allen Wolken gefallen. Nach der ersten Unsicherheit bin ich mittlerweile mit Freude dabei, jedoch hätte ich das ohne mein Wissen durch die Berufsbetreuung gar nicht schaffen können. Was ich damit sagen möchte ist, dass Kenntnisse über die Verfahrenspflege nicht ausreichen, weil man unheimlich viel berücksichtigen muss. Ich habe meine Zweifel, dass man das durch Lektüren auffangen kann. Auch ich bin immer auf der Suche nach guten Lektüren in der Verfahrenspflege, die Ausbeute ist eher gering. Alles greift irgendwie ineinander und es gibt keine einzige Lektüre, die alles zusammenfassen kann. Speziell für die Verfahrenspflege im Betreuungsrecht gibt es z.B. dieses Buch ![]() ![]() |
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#3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
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Hallo,
das Weinsberger Forum bietet ein Seminar an. Verfahrenspfleger mit anschließender Prüfung und Zertifikat. Kosten 485,-€. Das Zertifkat kann u.U. bei der Bewerbung bei Gericht behilflich sein. Seminarort sind Bad Honnef und Kloster Schöntal (Baden-Würtemberg) Aber wie Tina schon sagte, check erst mal den Bedarf bei euch aus. Viel Glück ![]() Heiner |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
hier mal der Link zu diesem Seminar. Details: Weinsberger Forum Zu den Kosten von 485,00 € kommt allerdings noch eine Tagungspauschale i.H.v. 185,00 € und für die Übernachtungen 139,00 € zzgl. MwSt. Bevor Du diese Kosten ggf. auf Dich nimmst, solltest Du wirklich zunächst beim Gericht nachfragen, ob überhaupt Bedarf besteht. Ich höre immer wieder wie vorwiegend Rechtsanwälte für Verfahrenspflegschaften Schlange stehen. Das muss in Deinem Umkreis aber nicht zwangsläufig genauso sein und vielleicht hast Du ja Glück. ![]() |
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 13.11.2009
Beiträge: 9
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Hallo und vielen Dank schon mal.
Bei uns war es eher so, dass das Gericht dringend Verfahrenspfleger sucht. Durch die Gesetzesänderung ist es ja nicht mehr ein Kann sondern ein Muss, Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren einzusetzen und da schien es in unserer Gegend wohl eher rar bestückt. Die Richter wollen uns selbst Anleiten - ob das gut oder schlecht ist weiß ich nicht. Ich und meine Kollegen wollen auch NICHT in Sorgerechtsverfahren, sondern nur in Betreuungs- und Freiheitsentziehenden Massnahmen tätig werden. Ich werde mir am Donnerstag bei Gericht einen Einführungsvortrag dazu anhören. Aber noch zu einen wichtigen Frage: Haben Sie dazu eine spezielle Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Wäre über eine Antwort sehr dankbar. SchwesterAstrid P.S. Das Buch hört sich sehr gut an. Danke! |
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#6 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Naja...
Wenn es nach einem jungen Urteil des BGH (ein exorbitant wichtiges Urteil übrigens, das jeder Betreuer und Verfahrenspfleger auswendig können sollte...)geht, dann ist diese ganze Verfahrenspflegersache eh in den meisten Fälle nur Kokolores was die Dimension möglicher Haftungsrisiken und auch faktische Bedeutung im Verfahren betrifft... Besondere Kenntnisse oder sowas sind dem Urteil nach eigentlich nicht mehr unbedingt erforderlich - außer ein gesundes Hörvermögen und die Fähigkeit, Gehörtes aufzuschreiben... ![]() Aber eine passende Haftpflichtversicherung zu haben, ist natürlich immer eine gute Sache - Berufsbetreuer können wohl zumeist die Risiken als Verfahrenspfleger in der bereits bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unkompliziert mitversichern lassen. Neueinsteiger tun sich da wohl eher schwer, eine geeignete Versicherung zu finden.
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#7 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hi,
mich würd erst mal interessieren, wofür denn eine verfahrenspflegerin so haftet überhaupt? weil wer für nix haftet, braucht auch keine versicherung..... gruß, zeiten |
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Stichworte |
verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft |
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