Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung einer Verfahrenspflege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
wie ich meine Betreuungen abrechne, weiß ich mittlerweile. Nun sind auch einige Verfahrenspflegschaften dazugekommen.
Diese möchte ich nun ...
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16.11.2009, 11:01 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Abrechnung einer Verfahrenspflege
Hallo zusammen,
wie ich meine Betreuungen abrechne, weiß ich mittlerweile. Nun sind auch einige Verfahrenspflegschaften dazugekommen. Diese möchte ich nun abrechnen. Ich weiß nur, daß exakt nach Zeit und eine Stufe niedriger als bei der Betreuervergütung abgerechnet wird. Könnt Ihr mir helfen, wie so eine Rechnung aussehen muß? Welche genauen Tätigkeiten können abgerechnet werden? Und wie sieht es mit der km-Pauschale aus? Gibt es da eventuell eine Software oder eine Excel-Datei im Forum? Habt vielen Dank! |
16.11.2009, 14:40 | #2 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo BBMArk, die grundsätzlichen Regelungen für Abrechnung der Verfahrenspflegschaft findest du im VBVG § 3 und im § 277 FamFG.
Zitat:
Zitat:
Ich habe ein Abrechnungsformular im At-Work welches ich nutze, daher weiß ich nicht ob es auch selbstgebasteltes im Netz gibt. Gruß, Andreas |
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08.12.2009, 08:20 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Danke agw,
hat gut geklappt mit dem at work (Demoversion). Die gefahrenen km konnte ich auch abrechnen. |
09.02.2014, 23:43 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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1. x als Verfahrenspflegerin
Hallo agw ,
ich bin nun das 1. mal als Verfahrenspflegerin bestellt worden mit der Aufgabe zu prüfen, ob eine von eine ehrenamtlichen Betreuerin geplante Festgeldanlage für 7 Jahre für eine 92 - Jährige die richtige Idee ist. Ich habe die Akten gelesen, recherchiert und 2 Seiten aufgeschrieben und alles mit der Gerichtsakte zurückgeschickt. Ist mein "Job" damit automatisch beendet, da Aufgabe erfüllt? Oder ergeht noch ein gesonderter Beschluss? Kann ich das gleich abrechnen? Danke für die Hilfe!!! |
10.02.2014, 17:43 | #5 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo,
wenn die Betreuerin eine Genehmigung beantragt hat muss ja noch ein Beschluss dazu erfolgen. dein Job ist damit erst beendet wenn du die Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk erhalten hast. Dann kannst du gleich abrechnen. Gruß, Andreas
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11.02.2014, 17:57 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Gut. Dann warte ich.
Danke! |
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verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft |
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