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Abrechnung einer Verfahrenspflege

Dies ist ein Beitrag zum Thema Abrechnung einer Verfahrenspflege im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, wie ich meine Betreuungen abrechne, weiß ich mittlerweile. Nun sind auch einige Verfahrenspflegschaften dazugekommen. Diese möchte ich nun ...


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Alt 16.11.2009, 11:01   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard Abrechnung einer Verfahrenspflege

Hallo zusammen,
wie ich meine Betreuungen abrechne, weiß ich mittlerweile. Nun sind auch einige Verfahrenspflegschaften dazugekommen.
Diese möchte ich nun abrechnen. Ich weiß nur, daß exakt nach Zeit und eine Stufe niedriger als bei der Betreuervergütung abgerechnet wird.

Könnt Ihr mir helfen, wie so eine Rechnung aussehen muß?
Welche genauen Tätigkeiten können abgerechnet werden?
Und wie sieht es mit der km-Pauschale aus?

Gibt es da eventuell eine Software oder eine Excel-Datei im Forum?

Habt vielen Dank!
BBMark ist offline  
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Alt 16.11.2009, 14:40   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo BBMArk, die grundsätzlichen Regelungen für Abrechnung der Verfahrenspflegschaft findest du im VBVG § 3 und im § 277 FamFG.

Zitat:
Zitat von BBMark Beitrag anzeigen
Diese möchte ich nun abrechnen. Ich weiß nur, daß exakt nach Zeit und eine Stufe niedriger als bei der Betreuervergütung abgerechnet wird.
Das stimmt so nicht denn die Beträge für Verfahrenspfleger sind exklusiv der Ust. und der Auslagen, daher handelt es sich nicht um eine niedrigere Einstufung. Aber mit der minutengenauen Abrechnung liegst du richtig.

Zitat:
Welche genauen Tätigkeiten können abgerechnet werden?
Und wie sieht es mit der km-Pauschale aus?
Es können alle notwendigen Tätigkeiten abgerechnet werden. Eine km-Pauschale gibt es nicht, es wird wie früher alles genau abgerechnet.


Ich habe ein Abrechnungsformular im At-Work welches ich nutze, daher weiß ich nicht ob es auch selbstgebasteltes im Netz gibt.
Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 08.12.2009, 08:20   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Danke agw,
hat gut geklappt mit dem at work (Demoversion). Die gefahrenen km konnte ich auch abrechnen.
BBMark ist offline  
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Alt 09.02.2014, 23:43   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
Standard 1. x als Verfahrenspflegerin

Hallo agw ,

ich bin nun das 1. mal als Verfahrenspflegerin bestellt worden mit der Aufgabe zu prüfen, ob eine von eine ehrenamtlichen Betreuerin geplante Festgeldanlage für 7 Jahre für eine 92 - Jährige die richtige Idee ist.

Ich habe die Akten gelesen, recherchiert und 2 Seiten aufgeschrieben und alles mit der Gerichtsakte zurückgeschickt.

Ist mein "Job" damit automatisch beendet, da Aufgabe erfüllt?
Oder ergeht noch ein gesonderter Beschluss?

Kann ich das gleich abrechnen?

Danke für die Hilfe!!!
HKersten ist offline  
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Alt 10.02.2014, 17:43   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo,

wenn die Betreuerin eine Genehmigung beantragt hat muss ja noch ein Beschluss dazu erfolgen. dein Job ist damit erst beendet wenn du die Ausfertigung mit Rechtskraftvermerk erhalten hast.

Dann kannst du gleich abrechnen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 11.02.2014, 17:57   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
Standard

Gut. Dann warte ich.

Danke!
HKersten ist offline  
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Stichworte
verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft


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