Dies ist ein Beitrag zum Thema Pauschale Betreuervergütung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Juristische Antwort hierauf:
Es kommt darauf an.
Wenn Du nicht die Pauschale geltend machen willst, solltest Du beim Rechtspfleger nachfragen, ...
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Juristische Antwort hierauf:
Es kommt darauf an. Wenn Du nicht die Pauschale geltend machen willst, solltest Du beim Rechtspfleger nachfragen, wie viele Fahrten zum Betreuten genehmigt werden. Hier wird monatlich nur eine Fahrt zum Betreuten aus der Staatskasse gezahlt bzw. als erforderlich anerkannt. Porti und Telefonkosten sind nachzuweisen. Schreibst Du also an das Amtsgericht, brauchst Du für die Briefmarke einen Beleg. Telefongespräche kann man schlecht nachweisen, hier kommt es auf die Glaubwürdigkeit an. Telefonkosten sind 0,06 EUR pro Einheit. Eine Einheit sind 12 Sek. Frag mal bei Deinem Rechtspfleger nach, was sonst noch geltend gemacht werden kann. Dann bist Du gleich auf der sicheren Seite. |
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