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Einstieg als Berufsbetreuer?

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Hallo liebe Forumsteilnehmer/innen, wie viele andere hier im Forum denke ich darüber nach, mir mit Berufsbetreuungen ein neues Tätigkeitsfeld zu ...


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Alt 20.12.2009, 21:36   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 2
Standard Einstieg als Berufsbetreuer?

Hallo liebe Forumsteilnehmer/innen,


wie viele andere hier im Forum denke ich darüber nach, mir mit Berufsbetreuungen ein neues Tätigkeitsfeld zu erschließen.


Zu meinem Hintergrund: nach einem sozialwissenschaftlichen Studium und einiger Zeit auf Universitätsstellen bin ich seit einer Reihe von Jahren als Wohnbetreuer für geistig behinderte Erwachsene tätig. Bei meinem gegenwärtigen Arbeitgeber habe ich allerdings nur wenig Entwicklungsmöglichkeiten. Außerdem muss ich für meine halbe Stelle mit ungünstigen Arbeitszeiten fernpendeln, so dass ich mir die Selbständigkeit als Berufsbetreuer durchaus als Alternative vorstellen kann.


Prinzipiell könnte ich zunächst noch im alten Job bleiben, mit wenigen Betreuungen anfangen, bei steigender Zahl der Betreuten aber irgendwann einen Hauptberuf daraus machen. So wäre ein Einstieg ohne hohe finanzielle Risiken möglich.


Die einschlägigen Broschüren der Berufsverbände habe ich mir bereits beschafft.


Nun würde mich interessieren, ob im Raum Bremen / Niedersachsen überhaupt noch realistische Chancen auf die Bestellung zum Berufsbetreuer bestehen oder ob der Markt hier bereits gesättigt ist.


Weitere Fragen in diesem Zusammenhang: Welche Lehrgänge oder Zertifikate sind heute faktisch für einen Einstieg erforderlich? Müssen es unbedingt Lehrgänge für 2 bis 3TEUR sein, wenn man bei den Gerichten akzeptiert werden will? Oder könnte ich mir aus Hochschulabschluss, praktischer Berufserfahrung und einigen enger gefassten, gezielten Kursen nicht auch ein aussichtsreiches Profil zusammenstellen?


Und wie kann man sich Möglichkeiten zu Hospitationen erschließen?


Würde mich über ein paar Anregungen freuen.


LG

Uwe
UweHB2 ist offline  
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Alt 20.12.2009, 21:45   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Uwe,

erst mal herzlich Willkommen hier

zu Deinen Fragen.......:
Weitere Fragen in diesem Zusammenhang: Welche Lehrgänge oder Zertifikate sind heute faktisch für einen Einstieg erforderlich? Müssen es unbedingt Lehrgänge für 2 bis 3TEUR sein, wenn man bei den Gerichten akzeptiert werden will? Oder könnte ich mir aus Hochschulabschluss, praktischer Berufserfahrung und einigen enger gefassten, gezielten Kursen nicht auch ein aussichtsreiches Profil zusammenstellen?

.........kann ich leider nur für Hessen antworten (da hast Du also nicht viel von). Hier bräuchtest Du keine Lehrgänge nachweisen, Du müsstest Dich bei der Betreuungsstelle vorstellen und Deine Qualifikation nachweisen, das wäre alles.

Meinem Empfinden nach stellen die Anbieter dieser Lehrgänge das etwas fälschlich dar- man denke sich seinen Teil. Der Gesetzgeber geht ganz und gar nicht von der Notwendigkeit eines speziellen Berufsbetreuerlehrgangs aus.
Aber ich bin sicher, dass jemand aus dem "Norden" Dir noch praktischere Antworten geben kann.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.12.2009, 22:30   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

hallo uwe....

wie die vorposterin angemerkt hat, bedarf es per gesetz keiner beruflichen voraussetzung zur ausübung der berufsbetreuung....

eine berufsbildung wird eher relevant wenn es um die "eingruppierung" in eine vergütungsstufe nach dem VBVG geht...

die einstiegschancen lassen sich z.B. in einem (vorstellungs-)gespräch beim betreuungsgericht sondieren.....als sozial vorgebildeter mensch dürftest du ja schnell merken, ob dein gegenüber interesse zeigt oder auf "durchzug schaltet"...

(vor ort ist es fast eh immer eine "ortstypische mischung" aus richterInnen, der betreuungsbehörde und vielleicht auch noch den vereinen, die sich um betreuungen kümmern.....jedes gericht gewichtet es anders.....eher jede(r) richterIn....)

da aber in betreuungsrechtlichen sachen die eigentliche entscheidung bei dem gericht liegt.......würde ich dort ansetzen...

also: wer nicht fragt, erfährt auch nichts......

viel erfolg!

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 04.01.2010, 12:18   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 20.12.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Michaela und nam,

danke für Eure Antworten. Wahrscheinlich werde ich es tatsächlich so machen und mich zunächst unverbindlich bei den Gerichten hier in der Region informieren.

Nach allem was ich hier gelesen habe ist es für einen ersten Kontakt ratsam, einfach bei den entsprechenden Stellen anzurufen in der Hoffnung, auf konstruktive Personen zu treffen.

Wenn jemand aus dem Bremer Raum (Stadt oder nieders. Umland) hier mitliest und mir Tipps geben kann, würde ich mich auch freuen.

Allen hier ein gutes neues Jahr und Grüße

Uwe
UweHB2 ist offline  
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Alt 04.01.2010, 17:59   #5
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Moin Uwe

Zitat:
Zitat von UweHB2 Beitrag anzeigen
Wahrscheinlich werde ich es tatsächlich so machen und mich zunächst unverbindlich bei den Gerichten hier in der Region informieren.

Uwe

Vergiß die Betreuungsstellen nicht.
In Bremen werden die Dir wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen können, aber im Umland schon.

Viel Glück wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, berufsbetreuung, nebenberuf, nebentätigkeit, selbständigkeit

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