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Voraussetztungen für Gesetzliche Betreuer ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Voraussetztungen für Gesetzliche Betreuer ? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich arbeite als Erzieherin für geistig und psychisch behinderte Erwachsene. Welche Voraussetztungen müsste ich erfüllen um als Gesetzliche Betreuerin tätig ...


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Alt 10.04.2005, 12:50   #1
Cäcilia
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Voraussetztungen für Gesetzliche Betreuer ?

Ich arbeite als Erzieherin für geistig und psychisch behinderte Erwachsene.
Welche Voraussetztungen müsste ich erfüllen um als Gesetzliche Betreuerin tätig zu werden.

Kann mir in diesem Forum mit Ratschlägen weiter geholfen werde?

Cäcilia
 
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Alt 10.04.2005, 17:08   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Geeignetheit

Hallo Cäcilia,

ich darf erst einmal vorausschicken, dass nach dem HeimG ausgeschlossen ist, BewohnerInnen gesetzlich durch Bedienstete zu betreuen. Es wird ein Interessenkonflikt unterstellt.

Also nehme ich an, dass du andere Personen gesetzlich betreuen willst, als die, die dir beruflich anvertraut sind, auch wenn du nicht in einem Wohnheim oder einer WfB als Erzieherin arbeitest, denn auch dann besteht ein Interessenkonflikt.

Personen werden gesetzlich betreut entweder ehrenamtlich oder beruflich. Ehrenamtliche werden gesucht. Hierzu erhälst du Rat und Hilfe bei Betreuungsvereinen oder caritativen Verbänden wie Diakonie oder Caritas vor Ort. Die schulen dich und begleiten dich, wenn es problematisch wird.

BerufsbetreuerInnen haben es zukünftig recht schwer. Zum einen sollen keine mehr benannt werden, da es schon zu viele gibt und die Landeskasse bekanntlich leer ist. Auch sollen weniger Betreuungen vergeben werden. Und schließlich sollen die, die den Job bisher gemacht haben und trotz allem weiter machen wollen oder wegen fehlender Alternative weiter machen müssen, weniger bekommen, so dass ein(e) BetreuerIn schon ca. 40-50 Betreutungen führen muss, um davon leben zu können. Zukünftig sehr schwierig, da manche Städte auch den tätigen Berufsbetreuern nicht mehr als 30 zubilligen.

Und dann werden die Anforderungen an Berufsbetreuern noch erschwert von wegen Registrierung, Zertifizierung und Qualitätssicherung.

Da haben es Ehrenamtliche schon leichter. Denen dankt das Gericht mit einer Pauschale. Und geeignet ist hierfür fast jede(r).

In diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 24.08.2005, 01:40   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Heinz, sollte sich der/diejenige nicht mit dem Betreuungsrecht und PSychG schon etwas auskennen? Würdest du bei jüngeren Menschen davon abraten, dass Verwandte die Betreuung übernehmen sozusagen bei nicht kooperativer Betreuten, Interessenkonflikten, Nähe?
Werden gewisse Berufsgruppen gerne genommen z.B., welche die im rechtlichen Bereich sowieso arbeiten, meine keine RAe. Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn die Betreute Verwandte ablehnt, dass Berufsbetreuer grundsätzlich genommen werden, wenn niemand anderes zur Verfügung steht.

Wie wäre es, wenn Betreute von Berufsbetreuern (nachdem sie betreut haben), Verwandte wieder vorschlagen und dem Wohle der Betreuung nichts entgegen stünde? Wie sieht das Gericht das? Der Betreute kann doch selbst bestimmen, gruss mary
mary ist offline  
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Alt 27.11.2006, 13:28   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.06.2006
Ort: Bayern
Beiträge: 12
Standard

Hallo!

Ich hab als HEP in einem Wohnheim gearbeitet. Als ich die Arbeitsstelle gewechselt habe, stand zufällig eine Betreuungswechsel bei einem Bewohner an. Da hab ich die Betreuung dann übernommen.
Kenne ja seine Geschichte und kenne mich ja auch mit einigen Abläufen gut aus.
Allerdings wird es mir doch manchmal zu viel Er ist Türke und ständig muss ich da was machen beim Ausländeramt :roll: Und das ist 45 min. von mir entfernt!
Ich werde die Betreuung jetzt aufgeben.

LG
SASi
Sasi ist offline  
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Alt 04.03.2007, 01:42   #5
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Voraussetztungen für Gesetzliche Betreuer ?

Zitat:
Zitat von Cäcilia
Ich arbeite als Erzieherin für geistig und psychisch behinderte Erwachsene.
Welche Voraussetztungen müsste ich erfüllen um als Gesetzliche Betreuerin tätig zu werden.
Ausführlich wird das in diesem Thread erläutert:
http://www.forum-betreuung.de/forum/...euer-t881.html
Roy ist offline  
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Alt 16.12.2009, 13:00   #6
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.12.2009
Beiträge: 2
Standard

Sehr nützlicher Link zum Thema:

http://www.forum-betreuung.de/situation-betreuer-innen/1718-berufsbetreuerin.html

Gruß,
Olli
OlliS ist offline  
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Alt 21.03.2013, 09:52   #7
SCo
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von SCo
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Hamburg
Beiträge: 9
Daumen hoch Berufsbetreuung

Hey C.,
erstmal ahoi im Portal.
Habe mich selbst erst kürzlich entschlossen von der gerontopsych in die Berufsbetreuung zu wechseln, empfehle
1. zuständige Behörde um Details Anfragen, z.B.Nachfrage,
Vorraussetzungen
2. Förderungen/ Finanzplan (Schulungskosten/ Büroequipment/ Versicherungen etc)
3. Businessplan
Tip nicht gleich ganz auf die Berufsbetreuung setzen, es dauert mindestens 6-9 Monate, bis du einen Kundenstamm hast und nach der Aufnahme Deiner Betreuten, noch 3 Monate bis zur Abrechnung warten, dann zähle noch 8 Wochen bis zur Zahlung hinzu! Wenn Du das überlebst-dann mal los-
Lass dich nicht abschrecken, besondere Berufe erhalten oftmals eine Bevorzugung, die Politik will zwar seit jeher die Berufsbetreuung eindämmen, aber es gibt auch immer mehr Tendenzen in eine Spezilisierung in diesen Bereich- ein Indiz dafür, die Fortbildungsinstitute, die nicht ohne Grund so viele Seminare anbieten und Hochschulen würden nicht die Kurse per Hochschulabschluss anbieten, wenn hier keine langfristige Bedarfssituation entstehen würde.
LG SCo
SCo ist offline  
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Alt 01.04.2013, 22:53   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 15.03.2012
Ort: Nordharz
Beiträge: 61
Standard

Im April 2012 habe ich per Zufall mit ehrenamtlichen Betreuungen begonnen. Ich verstand schnell, dass mir das Spaß macht und schickte dem Landkreis meine komplette Bewerbung, dass ich diesen Job ausüben möchte. Nach fast 40 Jahren Direktionssekretariat/Personalarbeit gibt es wohl nur noch Weniges, was ich nicht bewältige.
Insgesamt möchte ich mit ca. 15 Betreuungen auf maximal einen Halbtags-Job kommen. Bis jetzt konnte ich alle Probleme mit normalem Alltagswissen, diesem Forum und dem unersetzlichen Google lösen. Was haben wir vor 10 Jahren gemacht, als Google in den Kinderschuhen steckte?
Betreuung ist ein Job, bei dem man finanziell erst mal eine langen Atem braucht. Ich sehe mich derzeit als "Azubi".
__________________
Der glücklichste Tag meines Lebens ist HEUTE; meine Lieblingsfarbe ist BUNT.
NinaD ist offline  
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Alt 02.04.2013, 08:59   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

neues zur Vergütung bei bestimmten Abschlüssen:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27. Februar 2013 – XII ZB 492/12
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, berufsbetreuung, selbständigkeit


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