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Bescheid Tod einer Verfahrenspflegschaft?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bescheid Tod einer Verfahrenspflegschaft? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, bekomme ich Bescheid, wenn eine Betroffene, für die ich mal als Verfahrenspfleger bestellt worden bin, verstorben ist? Vielen Dank ...


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Alt 13.01.2010, 18:33   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard Bescheid Tod einer Verfahrenspflegschaft?

Hallo,

bekomme ich Bescheid, wenn eine Betroffene, für die ich mal als Verfahrenspfleger bestellt worden bin, verstorben ist?

Vielen Dank
Jan
wolle83 ist offline  
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Alt 13.01.2010, 18:48   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo wolle83,

Du bekommst keinen Bescheid, ausser die Sache in der Du Verfahrenspfleger warst wäre noch offen und am laufen.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2010, 19:43   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard

Also der Beschluss ist noch gültig. Er wurde im November 09 auf 5 Jahre gesetzt. Ich habe meine erste Stellungnahme gemacht. Also müsste ich Bescheid bekommen?
wolle83 ist offline  
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Alt 13.01.2010, 20:02   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Sorry, da bin ich gerade überfragt. Was heisst erste Stellungnahme? Zu was?

Ich kenne Verfahrenspflegschaften immer nur für eine bestimmte Sache.
Sicher, bzw. hoffentlich weiss ein anderer mehr.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2010, 20:07   #5
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard

Hallo,

in dem Beschluss wird man zum Verfahrenspfleger bestellt, weil z.B. freiheitsenziehende Maßnahmen, und der Beschluß ist für 5 Jahre gültig. Die Richterin wünscht eine Stellungnahme innerhalb der 4 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses. Ob die Interessen der Betroffenen gewahrt werden.

Also ich möchte das wissen, um Ihnen zum Geburtstag zu gratulieren. Schicke ich eine Karte und Sie sind schon länger Tod, ist das peinlich.
wolle83 ist offline  
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Alt 13.01.2010, 20:29   #6
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

Verfahrenspfleger bis Du nur für das Verfahren bis zum Beschluss. In fünf jahren kann durchaus ein anderer Verfahrenspfleger eingesetzt werden.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 13.01.2010, 20:40   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
Standard

Die 5 Jahre sind noch nicht rum. Ich bin noch bestellt. Will nur wissen, ob ich Bescheid bekomme ob der Betroffene Tod ist und ob ich Bescheid darüber bekomme.
wolle83 ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:04   #8
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von wolle83 Beitrag anzeigen
Die 5 Jahre sind noch nicht rum. Ich bin noch bestellt. Will nur wissen, ob ich Bescheid bekomme ob der Betroffene Tod ist und ob ich Bescheid darüber bekomme.
Ja - denn wenn's ein Dauerbeschluss ist, wird der logischerweise aufgehoben, wenn die Betreute verstorben ist.

Aber mal nix für ungut - ich glaube, Du musst Dich noch ein wenig besser in die Materie einlesen... Da ergeben sich dann derartige basale Antworten von alleine.
Auch eine Verfahrenspflegschaft ist nichts, was man so aus dem Stand heraus machen sollte...
__________________


Geändert von Chesterfield (13.01.2010 um 21:07 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:23   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Also halt, der Beschluss gilt nur zur Überprüfung ob die Unterbringung rechtmässig ist.

Wenn man das bejaht und die Unterbringung dann bestätigt wird ist der Verfahrenspfleger überflüssig, es gibt ja dann auch keine "Verfahren" mehr(das meinte ich mit der einen Sache).

In Unterbringungssachen gibts doch nicht 5 Jahre lang einen Verfahrenspfleger. Wozu sollte hier ein Dauerbeschluss nötig sein?

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.01.2010, 21:50   #10
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
In Unterbringungssachen gibts doch nicht 5 Jahre lang einen Verfahrenspfleger. Wozu sollte hier ein Dauerbeschluss nötig sein?
Ich kenne durchaus Dauerbeschlüsse - in (dauerhaften) Unterbringungssachen oder wenn es um besondere Vergütungsangelegenheiten geht beispielsweise. Das macht durchaus Sinn, wenn man die Funktion eines Verfahrenspflegers anguckt.

In so einer Vergütungssache bin ich z. B. als "Dauerverfahrenspfleger" bestellt, d.h. es geht nicht mit jedem "Prüfungsauftrag" (und der steht etwa einmal monatlich an) ein separater Beschluss zur Bestellung einher.

Abgesehen davon habe ich bislang stets auch einen Beschluss erhalten, dass die Verfahrenspflegschaft zu einem gewissen Zeitpunkt X beendet ist.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Stichworte
ende der betreuung, verfahrenspfleger, verfahrenspflegschaft

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