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Umgang mit dem Girokonto

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Hallo, herzlichen Dank für die vielen Antworten. An Imre: Die Kapitallebensversicherung hatte die Pflegemutter auf ihren eigenen Namen angelegt, sie ...


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Alt 20.01.2010, 12:33   #11
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
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Hallo,
herzlichen Dank für die vielen Antworten.

An Imre: Die Kapitallebensversicherung hatte die Pflegemutter auf ihren eigenen Namen angelegt, sie war also Versicherungsnehmerin, nur die "versicherte Person" war mein Betreuter. Falls die versicherte Person verstirbt, bekommt der Versicherungsnehmer die Summe. Der Betreute hatte überhaupt keine Rechte an dem Vertrag, der monatliche Beitrag wurde aber von seinem Konto eingezogen. Die Pflegemutter hat die Versicherung bereits vor meiner Bestellung aufgelöst, ich bekomme von der Versicherungsgesellschaft (ohne eine entsprechende Vollmacht durch die Pflegemutter) trotz Betreuerausweis keinerlei Auskünfte mehr zu diesem Vertrag, da der Betreute nicht Versicherungsnehmer war. Leider ist das sicher bereits ausgezahlte angesparte Geld bzw. der Rückkaufswert nicht wieder auf dem Konto gelandet, von dem es eingezogen wurde, da angeblich die Monatsbeiträge als Kostgeld verrechnet wurden.

Ein Einwilligungsvorbehalt wird derzeit noch geprüft, es findet sicher bald die richterliche Anhörung statt.

Habe bei der Norisbank angerufen, man hat mir das hier Gesagte bestätigt, ich werde also umgehend das zweite Girokonto eröffnen. Wenn ich dazu keine Genehmigung brauche, umso besser. Jetzt muß ich nur noch den Betreuten überzeugen, das es für ihn leichter wird dadurch. Er findet es nämlich überhaupt nicht gut, dass da jetzt jemand auf seinem Konto "rumschnüffelt" und ihm Vorschriften machen will.

Beste Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 25.01.2010, 12:28   #12
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Böse Norisbank erlaubt keine Betreuungskonten!

Hallo,
nachdem hier über positive Erfahrungen mit der Norisbank berichtet wurde und mir die Dame am Telefon der Norisbank-Hotline bestätigt hatte, dass ein Girokonto für den Betreuten einzurichten kein Problem sei, habe ich die Sache meinem Betreuten erklärt und wollte heute frohen Mutes in die nächstgelegene (d.h. 16 km entfernte) Norisbankfiliale fahren zwecks persönlicher Kontoeröffnung. Habe vorhin noch im Internet die Route herausgesucht und aus einem Bauchgefühl heraus lieber noch zusätzlich in der Filiale dort angerufen. Der Mitarbeiter am Telefon sagte mir dann auch gleich kurz und bündig, ein Girokonto als Betreuungskonto bekomme ich dort nicht, das wäre eine Anweisung des Managements... Da ändere auch nichts dran, dass der Betreute selbst faktisch gar nicht über das Konto hätte verfügen können. Bin ziemlich ärgerlich darüber, zum Einen über die Fehlinfo der Hotline (da hätte ich schön meine Zeit und Sprit verschwendet, wenn ich auf Grund der Auskunft zur Filiale gefahren wäre) und zum Anderen, weil ich es diskriminierend finde, dass ein unter Betreuung stehender Schwerbehinderter ungeachtet der genauen Umstände kein Girokonto bekommt! Warum bringt die Bank dann keinen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Website, etwa "Unter gesetzlicher Betreuung stehende Schwerbehinderte müssen leider draußen bleiben!" oder so ähnlich - wäre wohl nicht werbewirksam genug. Bin gespannt, ob ich überhaupt noch eine Bank finde, bei der ich ein kostengünstiges Zweitgirokonto eröffnen kann.

Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 25.01.2010, 18:02   #13
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
Bin gespannt, ob ich überhaupt noch eine Bank finde, bei der ich ein kostengünstiges Zweitgirokonto eröffnen kann.
Kurzer Zwischenruf:
Die Sparkassen müssen Girokonten auf Guthabenbasis einrichten, wenn das jemand dort beantragt (Vgl. SparkassenVO des jeweiligen Bundeslandes, z.B. für Sachsen-Anhalt § 5) - auch wenn andere Banken ablehnen, können das die Sparkassen nicht und sind daher oft einzig mögliche Anlaufstelle.

Bei den Sparkassen isses halt wie mit allen anderen Banken: die Qualität hängt oft von den Sachbearbeitern ab. Hierzulande läuft die Zusammenarbeit z. B. ausgesprochen gut.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 25.01.2010, 18:38   #14
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Das ist natürlich nicht schön! Bei uns ist das kein Problem.
Ich hoffe, du findest trotzdem eine zufriedenstellende Lösung!
Nadine ist offline  
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Alt 25.01.2010, 22:18   #15
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Hallo Anni

Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
Die Kapitallebensversicherung hatte die Pflegemutter auf ihren eigenen Namen angelegt, sie war also Versicherungsnehmerin, nur die "versicherte Person" war mein Betreuter. Falls die versicherte Person verstirbt, bekommt der Versicherungsnehmer die Summe. Der Betreute hatte überhaupt keine Rechte an dem Vertrag, der monatliche Beitrag wurde aber von seinem Konto eingezogen. Die Pflegemutter hat die Versicherung bereits vor meiner Bestellung aufgelöst, ich bekomme von der Versicherungsgesellschaft (ohne eine entsprechende Vollmacht durch die Pflegemutter) trotz Betreuerausweis keinerlei Auskünfte mehr zu diesem Vertrag, da der Betreute nicht Versicherungsnehmer war. Leider ist das sicher bereits ausgezahlte angesparte Geld bzw. der Rückkaufswert nicht wieder auf dem Konto gelandet, von dem es eingezogen wurde, da angeblich die Monatsbeiträge als Kostgeld verrechnet wurden.
Beste Grüße,
Anni
Holla, die Waldfee!!!
War die Pflegemutter zufällig auch mal die Betreuerin Deines Betreuten? Das gäbe dann ein mittleres Schlachtfest!
Also: Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat die Pflegemutter eine KLV abgeschlossen, bei der sie selber die Begünstigte ist und ihr Pflegling für die Kosten aufkommen muß.
Wenn ich eine KLV abschließe um eine von mir abhängige Person für den Fall abzusichern, wenn ich ins Gras beiße, dann ist das OK.
Aber hier hat ja jemand sich selbst zu bereichern beabsichtigt, für den Fall, dass eine von ihr abhängige Person das zeitliche segnet - und die letztere soll das auch noch selber bezahlen. Das stinkt gewaltig.
Wenn die Pflegemutter das auch noch als Betreuerin gemacht hat, dann ist das eine der Todsünden im Betreuerleben schlechthin und strafbar bis zum Augenstillstand!

Aber auch wenn sie nicht die Betreuerin und nur die Pflegemutter war:
Der Pflegling muss schon sehr damit einverstanden gewesen sein und gut begriffen haben, worum es bei der KLV ging, wenn es nichts zu beanstanden geben soll.
Besprich die Angelegenheit mit dem Rechtspfleger und frage nach einem Rechtsberatungsschein, damit ein Anwalt noch einmal ein Auge auf die Sachlage wirft. Und dann vor den (Zivil-)Kadi mit der Lady!:komm malherfreundche
Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 26.01.2010, 01:06   #16
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Anni,

wenn es dir die Sache wert ist, ruf nochmal in der Filiale der Norisbank an und "erinnere" die Herrschaften dort freundlich aber bestimmt an deren eigene Werbeaussage : Für alle Privatkunden - ohne Wenn und Aber
Sollte es dort dennoch nicht gehen, bitte um eine schriftliche Ablehnung und lege diese dem Verbraucherschutz vor. Damit kannste denen bei Unwillen "in die Parade" fahren.

Ich selbst habe mein Konto bei der Norisbank (online eröffnet) und danach hat meine Betreuerin sich dort "angemeldet" und bis zum heutigen Tag gabs nicht 1 Problem, im Gegenteil, ich kann nur gutes über die berichten.
Mich hat die Aussage, die du bekamst echt überrascht!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 26.01.2010, 11:22   #17
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
wenn es dir die Sache wert ist, ruf nochmal in der Filiale der Norisbank an und "erinnere" die Herrschaften dort freundlich aber bestimmt an deren eigene Werbeaussage : Für alle Privatkunden - ohne Wenn und Aber
Sollte es dort dennoch nicht gehen, bitte um eine schriftliche Ablehnung und lege diese dem Verbraucherschutz vor. Damit kannste denen bei Unwillen "in die Parade" fahren.
Made my day...
Das ist ein ziemlich unsinniger Rat - was soll der Verbraucherschutz denn da machen...?
Lässt Du Dir auch von Aldi eine schriftliche Erklärung geben, wenn das Sauerkraut aus der Werbung nicht mehr verfügbar ist und gehst damit zum Verbraucherschutz...?
__________________


Geändert von Chesterfield (26.01.2010 um 11:24 Uhr)
Chesterfield ist offline  
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Alt 26.01.2010, 12:44   #18
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Chesterfield,

na, aufm Weg zum ewigen Studenten?

Was soll daran unsinnig sein? Wenn z.B. die Elektronikriesen ihre tollen Werbeangebote nur für 2 std. halten, rennen die Kunden reihenweise zum Verbraucherschutz, um sich gegen diese unlautere Werbung zu wehren. Mit Erfolg! S*t*rn und M*d*a Markt mussten schon mehrfach empfindliche Strafen zahlen!
Im Übrigen, es soll wohl ein Witz sein, deine Analogie mit dem ausverkauften Sauerkraut! Zeig mir eine Bank, deren Girokonten "ausverkauft"/"vergriffen" sind....

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 26.01.2010, 14:24   #19
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
na, aufm Weg zum ewigen Studenten?
Ja, irgendwie... vielleicht bekomme ich ja doch noch 'nen "Prof. Dr. Dr." vor dem Namen, bevor ich umfalle...


Zitat:
Was soll daran unsinnig sein?
Zu viel Aufwand für zu wenig Erfolg.
Da kann man sicherlich auch mit anderen Argumenten streiten, aber macht es denn Sinn...?

Die Privatbank hat m. E. immer noch genügend Möglichkeiten zu erklären, warum sie jemandem kein Konto geben möchte. Und dazu ist sie im Regelfall auch nicht verpflichtet.
Selbst bei Verpflichtung würde sie sich winden und wenden und auf Zeit spielen.

Natürlich ist die Werbekampagne der Norisbank "gewagt" formuliert - aber nicht vergleichbar mit den Aktionen der beiden Elektromärkte und in einem ganz anderen Kontext.

Selbst wenn man die Bank aufgrund der Werbung zwingen könnte, für die betreute Person ein Konto zu eröffnen - wie lange würde das dann wohl dauern? Wie glaubst Du wohl wird der Umgang der Bank mit der betreuten Person und insbesondere dem Betreuer sein? Und welchen Nutzen hätte so ein Aufstand für die betreute Person.......?

Warum nicht schlichtweg ein Konto bei der Sparkasse eröffnen, die - regional allerdings unterschiedlich - ggf. gar nicht ablehnen kann? Oder bei den Volks- / Raiffeisenbanken die (sofern vorhanden) meiner Erfahrung nach ebenfalls sehr kulant sind. Ggf. bei kleineren Regionalbanken fragen... Gibt doch viele Möglichkeiten...


Zitat:
Im Übrigen, es soll wohl ein Witz sein, deine Analogie mit dem ausverkauften Sauerkraut!
Ja. Natürlich soll es das sein...!


Zitat:
Zeig mir eine Bank, deren Girokonten "ausverkauft"/"vergriffen" sind....
Es geht doch um den Grundgedanken.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 26.01.2010, 20:37   #20
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
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Hallo Anni

Ich geh auch meist zur Spakasse, is bei mir recht unproblematisch Ich richte für meinen Betreuten ein zweites Girokonto (Guthabenkonto) ein; selbst wenn es Gebühren kosten. Auf dieses Konto kommen die Einnahmen (Rente, Lohn etc.), hiervon werden auch Miete etc gezahlt; der Betreute hat keinen Zugriff. Von diesem Konto kommt ein TAschengeld auf ein Girokonto, auf das nur der Betreute Zugriff hat. Die Höhe mache ich mit dem Betreuten gemeinsam aus.
Wenn die Betreuten mal zusätzlich was brauchen, rufen sie mich an und ich überweise ihnen dann was zusätzlich. klappt eigentlich ganz gut so.

Ich habe dieses Vorgehen immer dem Amtsgericht mitgeteilt und habe nie Beanstandungen bekommen.

Geändert von Stephan (26.01.2010 um 20:44 Uhr)
Stephan ist offline  
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geldverwaltung, girokonto, konto, kontoführung, lebensversicherung, mietzahlungen, rückkaufwert

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