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Umgang mit dem Girokonto

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Hallo Stephan, wahrscheinlich werde ich auch zur Sparkasse gehen, nachdem ich jetzt noch bei einer weiteren Bank eine Absage kassiert ...


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Alt 27.01.2010, 17:10   #21
Club 300
 
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 332
Standard

Hallo Stephan,
wahrscheinlich werde ich auch zur Sparkasse gehen, nachdem ich jetzt noch bei einer weiteren Bank eine Absage kassiert habe. Schon allein vom Zeitaufwand her kann ich keine weiteren Recherchen Richtung kostenloses Girokonto mehr betreiben. Normalerweise habe ich keine Hemmungen, notfalls auch einen längeren Schrift(streit)verkehr mit einem Unternehmen oder einer Behörde auf mich zu nehmen, wenn die mir blöd kommen bzw. dem Betreuten Rechte vorenthalten. Aber hier geht es ja dann doch um eine eher geringe Summe, da muss ich irgendwann vom Aufwand her mal den Schlussstrich ziehen. Die Sparkasse, bei der der Betreute schon ein Girokonto hat, würde uns auch ein zweites einrichten, wegen der zusätzlichen Kontogebühren frage ich vorsichtshalber noch bei der Betreuungsrichterin an, ob das für sie o.K. ist.
An Imre:
Die Pflegemutter war nicht die gesetzliche Betreuerin. Sie hat sich eher in praktischer Hinsicht viel um ihn gekümmert, ohne rechtliche Verpflichtung dazu. Mein Betreuter hat keinerlei Vorstellung davon, was eine Kapitallebensversicherung ist. Habe neulich eine Haftpflichtversicherung für ihn abgeschlossen und versucht, ihm den Sinn der Sache zu erklären. Ich bin mir aber nicht sicher, ob er es verstanden hat.
Grüße,
Anni
Anni ist offline  
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Alt 27.01.2010, 17:45   #22
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von Anni Beitrag anzeigen
... wegen der zusätzlichen Kontogebühren frage ich vorsichtshalber noch bei der Betreuungsrichterin an, ob das für sie o.K. ist.
Das hat die Richterin gar nicht zu bewerten - und selbst wenn sie Dir ihr "Okay" gibt, ist das für Dich weder haftungsbefreiend, noch sonst irgendwie hilfreich.
Wenn überhaupt, wäre das eher im Aufgabenbereich des zuständigen Rechtspflegers angesiedelt - aber auch der hat das nicht zu entscheiden und kann Dich hier ebenfalls nicht von Deiner Verantwortungspflicht entbinden. Die Entscheidung (und Verantwortung) liegt alleine bei Dir als Betreuerin.
Da Kontoführungsgebühren durchaus als "üblich" zu bezeichnen sind, stellt das aber wohl kaum ein Problem dar.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Stichworte
geldverwaltung, girokonto, konto, kontoführung, lebensversicherung, mietzahlungen, rückkaufwert


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