Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechnunglegung im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich sitze hier vor meinen ersten Rechnungslegungen und frage mich,
ob ich alle Kontoauszüge etc. extra kopieren muß , oder ...
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25.01.2010, 22:30 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Rechnunglegung
Ich sitze hier vor meinen ersten Rechnungslegungen und frage mich,
ob ich alle Kontoauszüge etc. extra kopieren muß , oder ob ich die Originale einreichen kann ? Viele Grüße Dora |
25.01.2010, 23:17 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
von den Girokonten kannst du einfach die Originale abgeben. Lediglich die Sparbücher und sonstiges Anlagevermögen kopiere ich immer. Gruß, Andreas |
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26.01.2010, 16:10 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 22.12.2009
Beiträge: 15
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ähm bekommt man die Original Kontoauszüge den auch wieder ??
Wenn ich Kontoauszüge beim Amtsgericht und beim Sozialamt abgeben muß und einem meine Originale gebe ,was gebe ich dann dem anderen ?? |
26.01.2010, 16:49 | #4 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
Zitat:
Wenn die Kontoauszüge beim Gericht liegen, dann gebe ich das so an, falls ich genau für diesen Zeitraum Auszüge brauchen sollte. Bisher habe ich aber nirgendwo einen Kontoauszug im Original vorlegen müssen, ich kann mich jedenfalls nicht erinnern... aber selbst die Kopien hätte ich ja nicht. Also muss man halt abwarten. Notfalls könnte man ggf. von einer freundlichen Bank kostenlos einen DIN A 4 Auszug bekommen. |
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26.01.2010, 17:27 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
das Sozialamt bekommt von mir immer eine Mail mit den Kontoumsätzen als PDF Anhang oder einen Ausdruck aus meinen S-Firm Online Umsätzen. Das gab noch nie Diskussion. Gruß, Andreas |
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26.01.2010, 18:33 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
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Das ist von Rechtspfleger zu Rechtspfleger unterschiedlich. Manchen genügt der Ausdruck von Starmoney, andere wollen die Kontoauszüge. Meistens reicht aber der Ausdruck der Software in Verbindung mit einer Kontostandsbestätigung von der Bank. Du musst ja nur Ein- und Ausgaben gegenüberstellen, woraus ersichtlich wird welche Ab- und Zugänge es vom bzw. zum Vermögen gegeben hat. Soweit es Belege gibt, mit dazu und fertig.... Die EDV kann hier die Arbeit sehr erleichtern. Fürs Sozialamt reichen meiner Meinung nach Kopien (als PDF) völlig aus.
Grüße Stephan Geändert von Stephan (26.01.2010 um 18:35 Uhr) |
26.01.2010, 21:32 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Moin
Das mit den Originaluszügen ist immer so eine Sache, ob man dem Laden traut, an den man sie herausgibt. Dem für meine Betreuten zuständigen Gericht gebe ich die Originale raus und bekomme sie immer brav wieder. Das hat noch nie ein Problem gegeben. Sozialämter oder ARGE bekommen nur Kopien. Und die GEZ erst recht!!!!! Die sind so belämmert, dass sie Originale grundsätzlich schreddern, selbst, wenn man riesengroß dazuschreibt, dass sie die Originale wieder zurücksenden sollen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
26.01.2010, 23:27 | #8 | ||
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Zitat:
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27.01.2010, 09:59 | #9 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Bei mir wollen die Rechtspfleger gleich Kopien, sparen sich damit die Arbeit es selbst zu kopieren.
Hat den Vorteil das ich immer die Original habe. LG Conny
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Jede Minute die man Lacht, verlängert das Leben um eine Stunde |
27.01.2010, 15:53 | #10 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
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... hab erst heute(Original) Kontoauszüge vom Amtsgericht zurückbekommen. Das Doofe war, den Kontoinhaber betreue ich gar nicht. AG hat die Kontoauszüge vertauscht und die meines Betreuten an den anderen Betreuer verschickt. Das AG sagt, das das sehr schade ist... Ich muss nun den Kontoauszügen hinterher laufen; nie wieder.... in Zukunft nur noch Kopien!!!!
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Stichworte |
kontoauszüge, rechnungslegung, rechtspfleger |
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