Dies ist ein Beitrag zum Thema Beihilfe-Orga- Lösungen gesucht im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Guten Morgen zusammen,
meine erste Beihilfeberechtigte, privat versichert, ehemalige Beamtin, Zusatzversicherungen, monatlich ca. 15-20 Rechnungen.
Hat jemand einen guten Organisationstip ...
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11.02.2010, 08:29 | #1 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Beihilfe-Orga- Lösungen gesucht
Guten Morgen zusammen,
meine erste Beihilfeberechtigte, privat versichert, ehemalige Beamtin, Zusatzversicherungen, monatlich ca. 15-20 Rechnungen. Hat jemand einen guten Organisationstip für diese monatliche Papierflut? Inzwischen habe ich dafür drei Ordnerkästen und alles "wandert" nach Erledigung- der Gerichtsordner läuft noch separat. Funktioniert zwar aber ist platzraubend und ich habe immer noch Panik etwas zu übersehen. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
11.02.2010, 10:59 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo Michaela,
geht wohl auch nicht anders. Ich habe einige Beihilfeberechtigte. Bin selber ebenfalls Beihilfeberechtigt. Ich sammele die Rechnungen immer in der Anzahl, wie Spalten im Abrechnungformular der Beihilfe vorhanden sind. Nummeriere sie durch und sende sie zur Beihilfestelle bzw. Kopien zur priv. Versicherung. Nach Rückgabe, hefte ich die Belege an den Beihilfebescheid und hefte diesen ab. Bei der jährlichen Rechnungslegung, lege ich dann Bescheide mit angehefteten Belegen dem Gericht vor. Nach der Prüfung wandert alles in die Altregistratur. Herzliche Grüße Heiner |
11.02.2010, 19:46 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Michaela!
Ich kann gut nachvollziehen, was da gerade auf Dich zurollt - ich selbst habe (für meine Eltern) im Schnitt pro Monat 20 Medikamentenrezepte und den Rest (Arztrechnungen, Physiotherapierechnungen, Transportkosten etc.) noch extra.... Eine große Arbeitserleichterung war es für mich, dass die PKV/Beihilfe die Daten gleich selbst an die Restkostenversicherung weiterleitet. Das spart den zweiten Erstattungsantrag für jede Rechnung. Erkundige Dich bei der Restkostenversicherung, ob so etwas möglich ist. An die PKV selbst schicke ich grundsätzlich nur Dinge, die ich mir vorher kopiert habe (private Arztrechnungen kommen ohnehin meist in doppelter Ausführung), und ich lasse mir die Originalbelege auch wieder zurückschicken, weil ich die gegebenenfalls noch einmal für die Restkostenversicherung benötige (manchmal muss man die Belege trotz allem noch dorthin schicken, und die akzeptieren bei uns nur Originale). Da der PKV oft Fehler passieren, habe ich mir ein Excel-Sheet gebastelt, in das ich alle Beträge einklimpere, sodass ich immer recht schnell sehen kann, ob alles in Ordnung ist. Dieses ExcelSheet und die ganzen Belege/Erstattungen gehen dann zusammen mit den anderen Unterlagen auch immer zum Steuerberater, da in der Einkommenssteuererklärung größere Rückzahlungen zu erwarten sind. Viele Grüße Elinor |
11.02.2010, 21:41 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2010
Beiträge: 77
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Hallo Michaela
es wird Dir nichts anderes übrigbleiben, es so zu machen wie Heiner. Habe auch schon oft überlegt, wie man es einfacher gestalten kann; mir ist aber nix eingefallen. Es ist halt alles sehr mühsam und man braucht unglaublich viel Papier und Platz. Bei der Rechnungslegung reicht aber bei mir nur die Gesamtrechnung - ohne Belege. Wie verwaltest Du die Finanzen des Betreuten? Grüße Stephan |
11.02.2010, 22:07 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo Tina
Ich habe auch Betreute,die beihilfeberechtigt sind. Grauslich hoch drei. Glücklicherweise habe ich aber auch eine Schreibkraft, an die diese Arbeit delegiert ist, ich würde mich sonst freiwillig in der Klapse unterbringen. Die nötigen Arbeitsvorgänge sind schon on den anderen beschrieben. (Mir wurde schon vom lesen ganz mulmig...) LG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
12.02.2010, 10:36 | #6 |
Gast
Beiträge: n/a
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Und ich würde in jedem Fall empfehlen, die zurückkommenden Beihilfebescheide "zu prüfen" - wenn denen nämlich irgendwelche Belege fehlen, steht da ganz schnell in der Spalte "Erstattung" 0,00 €. Und ich habe es erlebt, daß soetwas monate- bzw. jahrelang übersehen wurde! Und nachreichen kann man immer nur für 12 Monate rückwirkend.
jelka @elinor Was ist eine Restkostenversicherung? Ich kenne das nur so, daß die Beihilfe einen bestimmten %satz zahlt, und der Rest durch einen angepaßten Tarif der privaten KV abgedeckt ist ... |
12.02.2010, 17:48 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Jelka!
Restkostenversicherung: Der Begriff stammt nicht von mir, sondern von der Versicherung selbst. Die Beihilfe/PKV ist bei Versicherung A und übernimmt 80% (in bestimmten Fällen auch 100% und in bestimmten Fällen auch weniger oder nichts) der angefallenen Kosten. Die Restkostenversicherung ist bei Versicherung B und trägt, falls eine Vorleistung der ersten Versicherung erfolgte, die restlichen 20% oder auch weniger oder auch nichts der angefallenen Kosten. Es bleiben oft Kosten an meinen Eltern hängen. Auch ich prüfe die Erstattungsmitteilungen genau. Wenn 0 Euro dasteht, bemerkt man ja ziemlich schnell, dass etwas nicht geklappt hat. Schlimm ist es aber, wenn zu wenig erstattet wurde, insbesondere bei den Dingen, bei denen sowieso ein Rest bleibt. Da wird dann schon mal eine Anwendung übersehen, oder es wird eine andere Anwendung bezahlt, als verordnet und auch durchgeführt wurde - natürlich finanziell zugunsten der Versicherung. Viele Grüße Elinor |
12.02.2010, 17:57 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Sorry, jetzt muß ich doch nochmal nachfragen:
den Begriff "Beihilfe" kenne ich nur aus dem öffentlichen Dienst, d.h., im allgemeinen ist das eine staatliche Zahlung und hat nichts mit einer Versicherung zu tun ..... Gruß - jelka |
12.02.2010, 20:10 | #9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo Jelka,
ganz einfach. Die Beihilfe übernimmt für Beamten des öffentlichen Dienstes die Funktion der Krankenversicherung. Sie zahlt, mittlerweile, auch nur nach den Bedingungen der allgemeinen Krankenversicherung. Obwohl der Versicherte als Privatversicherter gilt und dadurch höhere Rechnungen und Gebühren durch die Ärzte entstehen. (Gebührensatzverordnung) Sie übernimmt aber nie die vollen Kosten, nur einen prozentualen Anteil. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich auch nach den unterschiedlichen Bundesländern bei Landesbeamten. Er geht z. B bei Lehren hier in BW von 50% bis zu 80% bei Bundesbeamten. Den Rest der Kosten trägt der Beamte selbst. Diese restlichen, offenen Kosten kann man, muss aber nicht, privat versichern. Die Versicherungsgebühren zahlt man selbst, ohne Ausgleich durch den Staat. Bei diesen privaten Versicherungen kann man dann alles oder nichts versichern, je nach Geldbeutel. So hatte mein Vater, Lokführer bei der Bundesbahn, nach dem Krieg kein Geld übrig und hatte keine private Zusatzversicherung. Dies rächte sich später, denn er musste enorme Zuzahlungen im Alter aus der eigenen Tasche leisten. So habe ich daraus gelernt und habe eine so genannte 100% Versicherung. Ich habe keinerlei Zuzahlung weder beim Arzt noch beim Zahnarzt oder Krankenhaus. Aber frage lieber nicht, was mich diese Versicherung monatlich kostet. Ich hoffe einwenig zu deinem Wirrwar beigetragen zu haben. Gruß Heiner |
13.02.2010, 06:59 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
na gut, ich sehe- es bleibt bei meinem System. @stephan: "Wie verwaltest Du die Finanzen des Betreuten?" Was meinst Du damit? Ich verstehe die Frage irgendwie nicht. Gruss Michaela
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