Dies ist ein Beitrag zum Thema Vergütungsstufe? im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger, zurzeit rechne ich 33,50€ ab. Im April habe ich die Weiterbildung nach § ...
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#1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.07.2009
Ort: Rheine
Beiträge: 38
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Hallo zusammen,
ich bin Gesundheits- und Krankenpfleger, zurzeit rechne ich 33,50€ ab. Im April habe ich die Weiterbildung nach §80 SGB XI zur Pflegedienstleitung abgeschlossen. Die Weiterbildung hat einen Umfang von 520Std. Kann ich dann 44€ die Stunde abrechnen? Danke Schön Jan |
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#2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
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Hallo,
ich bin mir nicht sicher aber die höchste Vergütungsstufe legt doch einen Hochschulabschluss zugrunde. Ist der PDL diesem gleich gesetzt? Viele Grüße Nadine |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo wolle83
die PDL Ausbildung ist nicht mit einem Hochschulabschluss vergleichbar, ich befürchte es wird also bei den 33 Euro bleiben. Der Stundenumfang der Ausbildung ist für die Anerkennung einer höheren Vergütungsstufe leider nicht relevant. (soweit ich weiss, aber wenn man sich mal überlegt wieviele Stunden ein Studium hat....?) Grüsse Michaela |
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Stichworte |
fortbildung, vergütungsstufe |
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