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Rentabilität der Selbstständigkeit als Berufsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rentabilität der Selbstständigkeit als Berufsbetreuer im Unterforum Situation der Betreuer/innen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle ! ich möchte mich als Berufsbetreuerin selbstständig machen. Da ich arbeitslos bin kann ich nun Einstiegsgeld beantragen. ...


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Alt 19.02.2010, 15:08   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
Standard Rentabilität der Selbstständigkeit als Berufsbetreuer

Hallo an alle !

ich möchte mich als Berufsbetreuerin selbstständig machen.

Da ich arbeitslos bin kann ich nun Einstiegsgeld beantragen.
Leider kennt sich das Arbeitsamt mit dem Berufsbild des Betreuers nicht aus und bittet mich um eine Rentabilitätsbescheinigung vom einem Berufsbetreuer. Ebenso soll ich ein Gewerbe anmelden.

Um dieses Einstiegsgeld zu erhalten muss ich nachweisen dass eine Selbstständigkeit als Berufsbetreuerin finanziell rentabel ist.

Ich kann lediglich die Vergütungstabelle und einen Berechnungsvorschlag liefern.

Habt ihr einen Vorschlag für mich oder gibt es jemanden mit ähnlichem Vorhaben?

Wäre euch sehr dankbar für Unterstützung.

Danke udn Gruß
Marion
MarionS27 ist offline  
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Alt 19.02.2010, 17:07   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 648
Standard

Hallo,

wende dich an die zuständige Betreuungsbehörde beim Landratsamt.

Die wissen auch, ob Bedarf besteht.

Viel Glück und Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 20.02.2010, 07:33   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Marion,

puh, das ist schwierig und mir teilweise auch unverständlich.

Dir ist schon klar, dass Rentabilität eine dehnbarere bzw. auslegungsbedürftige "Grösse" darstellt- vor allem im Zusammenhang mit Berufsbetreuungen?

Diese Rentabilität hängt ja in erster Linie von Deiner Auslastung ab, d.h wieviele Fälle Du bekommen kannst bzw. wie viele Neufälle man tatsächlich schlagartig annnehmen kann. Du wirst mit 3-5 Fällen anfangen vermute ich und die Steigerungsmöglichkeit hängt dann auch noch vom örtlichen Bedarf ab.

Ich halte es bei bisheriger "normaler" Auslastung z.B. für unmöglich gleichzeitig mehr wie drei neue Fälle anzunehmen- und ich mache den Job schon einige Jahre. Hier bei uns bekommen Betreuer nie irgendwelche "easy going" Fälle sondern da steckt echt vom ersten Tag an viel Arbeit drin.

Du kannst an Hand der Vergütungstabelle leicht ausrechnen was Du dann circa nach 4-5 Monaten- früher kann man nicht abrechnen- in der Kasse vorfinden wirst. Diese Anfangszeit müsstest Du auf jeden Fall selbst erst mal überbrücken können.

Letztendlich musst Du anfänglich doch einiges an Geld mitbringen um das Ganze ans Laufen zu kriegen, was ja aber auch wieder vom eigenen Lebensstil, den Arbeitsmöglichkeiten- und vielleicht vorhandenen Arbeitsmitteln (Fax, Kopierer, Telefone, Büro-raum, Auto uw.) abhängt. Dazu kommen noch die nötigen
Versicherungen, vor allem die Vermögensschadenshaftpflicht. (Die ist unheimlich wichtig, schon ab dem ersten Tag aber auch relativ teuer)

Vielleicht erkundigst Du Dich bei der Betreuungsstelle, wie Heiner schon vorgeschlagen hat, erst mal nach den Anfangsmodalitäten und der herrschenden Praxis und lässt Dir dann vielleicht die Adresse eines Kollegen geben der mit Dir Deine Möglichkeiten, genau auf Euren Bezirk zugeschnitten, durchsprechen könnte.

Viel Glück bei deinem Unterfangen, ich wollte Dich jetzt aber nicht einfach abschrecken. Vieles hängt von Deinen persönlichen Bedingungen dabei ab und dann sind da noch viele unberechenbare Grössen enthalten aber frag Dich einfach hier immer weiter dazu durch.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.02.2010, 12:09   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,031
Standard

Hallo Marion

Wg.der Rentabilitätstabelle oder -Bescheinigung ist auch ein Steuerberater behilflich. Landratsamt und Betreuungsbehörde können Dir wahrscheinlich nichts brauchbares dazu sagen (hier in der Gegend zumindest...). Die Betreuungsbehörde kann Dir vielleicht sagen, dass sie Dich gerne als Berufsbetreuerin sehen und vorschlagen werden. Aber wie schnell Du genügend Betreuungen bekommen wirst, kann Dir dort auch keiner bescheinigen.

Wenn Du bisher von ALG 1 oder 2 leben solltest: Sprich mit Deinem Arbeitsvermittler über Deine Pläne und bitte ihn, Dich vorerst nicht mit Angeboten zu belästigen. Das Einstiegsgeld würde ich so lange nicht beantragen, bis ich die ersten Vergütungsanträge stelle - und selbst damit würde ich mir auch Zeit lassen und nicht gleich nach dem ersten Quartal loslegen.
Als ich angefangen habe waren meine Reserven gerade ziemlich aufgebraucht. Für meinen Start habe ich mir etwa 40.000,00 DM zusammengeliehen und erst nach einem halben Jahr das damalige Übergangsgeld beantragt. Nach ca. 2,5 Jahren Arbeit und hartem Knausern war ich mit dem Zurückzahlen durch. Die ersten Vergütungsanträge habe ich nach über einem halben Jahr erst gestellt.
Das ging aber auch nur, weil ich keine Familie ernähren mußte. Sonst wäre das nicht so schnell gegangen.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 23.02.2010, 12:37   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 10.01.2010
Beiträge: 25
Standard

Hallo,
vielen Dank für Eure Hilfe, Tips und Ratschläge.

Habe nun mit der Betreuungsstelle gesprochen, welche mir meine Betreuungsfälle zuweist. Leider ist es nicht möglich von dort etwas zu erhalten. Ich bin dort lediglich als ehrenamtliche Betreuerin vermerkt und bekomme pö a pö neue Betreuungsfälle.
Den ersten Klienten bekam ich im Januar und in kürze erhalte ich meinen zweiten Betreuungsfall, wurde mir gerade eben in einem Telefonat bestätigt.
Es besteht also Bedarf, jedoch unterschreibt mir das keiner.

Die zuständige Dame von der Betreuungsstelle sagte mir auch, dass ich 10 Betreuungen als ehrenamtliche erhalte und ab der 11. Betreuung alle ehrenamtlichen beruflich geführt werden.
Ich hinterfrage dies nochmal, weil das ja überall anders gehandhabt wird, aber sie sagte - so habe sie das verstanden und es würden alle bisherigen ehrenamtlichen Betreuungen ab dem Zeitpunkt der 11. Betreuung beruflich geführt werden können.

Meine AGRE-Fallmanagerin hat mir nun eine Eingliederungsvereinbarung zur Unterschrift gegeben, in der steht wie folgt:
"Sie bemühen sich um die gelpante Selbstständigkeit als Berufsbetreuerin. Entsprechende Nachweise sind von Ihnen vom Betreuungsgericht vorzulegen. Vorlage der Gewerbeanmeldung."

Das Amtsgericht werde ich sicherlich nicht dazu befragen, das ist mir irgendwie zu blöd.

Bewerbungen muss ich keine mehr nachweisen und auch sonst wurden Vermittlungsvorschläge sofort eingestellt.

Mir bleibt also nichts anderes übrig als das Material -welches bzgl. des Verdienstes eines Berufsbetreuers- im Internet zu finden ist aufzubereiten und meiner Fallmanagerin zu übergeben.
Sie ist eine ganz nette, jedoch gerade mal knapp 28 Jahre alt und kennt den Beruf des Betreuers überhaupt nicht. Sie ist jedesmal sehr interessiert, wenn ich ihr wieder Material dazu liefere.

Sicher kann ich jeden Euro auch in der Anfangsphase der Berufsbetreuung gebrauchen, aber ich glaube dass es im Zuge der derzeitigen politischen Diskussionen um Hartz, dieses Einstiegsgeld evtl. nicht mehr geben wird.
Und derzeitig reicht das Geld sowieso vorne und hinten nicht.
Bei weiteren ehrenamtlichen Betreuungen steigen meine Benzinkosten und alle anderen Ausgaben immens.

Ich möchte daher dieses Einstiegsgeld möglichst gleich beantragen, um wenigstens nicht noch in eine Schuldenfalle zu geraten, was dann dazu führen könnte dass ich all meine Vorhaben übern Haufen werfen kann.

Wenn ich wenigstens von einigen Berufsbetreuern eine Aussage bekäme, dass man mit diesem Job durchaus eine Zukunft hat.

Liebe Grüße
Marion
MarionS27 ist offline  
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Alt 23.02.2010, 13:00   #6
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Guten Tag!

Zitat:
Zitat von MarionS27 Beitrag anzeigen
Es besteht also Bedarf, jedoch unterschreibt mir das keiner.
Das wird auch nicht passieren - und ist sogar verständlich. Solche Bedarfe können sich kurzfristig radikal ändern, eben je nachdem, wie viele Anfragen vorliegen und wie viele Betreuungen an Familienangehörige gehen, etc.

Die Betreuungsbehörde darf Dir übrigens gar nicht versprechen, dass Du binnen 6 Monaten soundsoviele Fälle bekommst - sie hat neutral zu bleiben.

Zitat:
Die zuständige Dame von der Betreuungsstelle sagte mir auch, dass ich 10 Betreuungen als ehrenamtliche erhalte und ab der 11. Betreuung alle ehrenamtlichen beruflich geführt werden.
Das würde ich mir gut überlegen, ob man da nicht irgendwie rauskommt... Diese Praxis ist bekannt, aber m. E. nur begrenzt zulässig (Vgl. z. B. § 1 Abs. 1 Nr. 2 VBVG).


Zitat:
"Sie bemühen sich um die gelpante Selbstständigkeit als Berufsbetreuerin. Entsprechende Nachweise sind von Ihnen vom Betreuungsgericht vorzulegen. Vorlage der Gewerbeanmeldung."
Gewerbeanmeldung ist klar - kommt man nicht drumrum.
Nachweise... naja... Ich habe mich seinerzeit schriftlich bei den Gerichten hier in der Region vorgestellt (auch mit Lebenslauf, etc.) - sowas könnte man in Kopie als Nachweis einreichen.


Zitat:
Das Amtsgericht werde ich sicherlich nicht dazu befragen, das ist mir irgendwie zu blöd.
Da würde mir auch nichts einfallen, was die Dir bestätigen könnten - außer, dass Du bereits ehrenamtlich als Betreuerin tätig bist.


Zitat:
Mir bleibt also nichts anderes übrig als das Material -welches bzgl. des Verdienstes eines Berufsbetreuers- im Internet zu finden ist aufzubereiten und meiner Fallmanagerin zu übergeben.
Das geht ganz einfach: VBVG ausdrucken. Fertig.


Zitat:
Und derzeitig reicht das Geld sowieso vorne und hinten nicht.
Bei weiteren ehrenamtlichen Betreuungen steigen meine Benzinkosten und alle anderen Ausgaben immens.
Naja, gut - Du bekommst ja noch ALG II offenbar. Und das geht sicherlich auch noch so lange, bis Du die ersten Vergütungen bekommst. Ich halte es für kaum machbar, mit dieser "10 Fälle ehrenamtlich" Regelung den beruflichen Einstieg zu schaffen, ohne ein beachtliches Darlehen aufnehmen zu müssen oder irgendwelche Übergangsgeld- / Existenzgründungsleistungen zu erhalten. Selbst wenn man von Anfang an als Berufsbetreuer bestellt wird, ist das (Pauschale sei Dank!) eine schwierige Sache.


Zitat:
Wenn ich wenigstens von einigen Berufsbetreuern eine Aussage bekäme, dass man mit diesem Job durchaus eine Zukunft hat.
Diese Aussage macht so pauschal derzeit wohl kein Kollege mehr, der auch nur im Ansatz seriös ist...
Da bist Du etwa 4 - 6 Jahre zu spät dran.

Wobei... es kommt vielleicht darauf an, wie viel Du verdienen möchtest (oder musst) - als "Halbtags-Betreuer" (mit maximal 25 Fällen und von Zuhause aus arbeitend) kann man sich wohl auch noch die nächsten Jahre gut halten, glaube ich.
__________________

Chesterfield ist offline  
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Alt 23.02.2010, 13:14   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Marion,

die Bestätigung dass, Zitat:
Wenn ich wenigstens von einigen Berufsbetreuern eine Aussage bekäme, dass man mit diesem Job durchaus eine Zukunft hat.

.....hast Du von uns schon bekommen, wir arbeiten ja alle- allerdings mit den realistischen Einschränkungen die es dabei gibt.

Wenn Du anfänglich auf Sicherheit und das feste monatliche Einkommen verzichten kannst dann geht das sicher. Imre hat Dir geschrieben, dass er sich für seinen Berufsstart eine relativ hohe Summe geliehen hat, ich habe das ähnlich gemacht und auch in den Anfangsjahren auf vieles verzichten müssen.

Ob Du das auch kannst und möchtest kann Dir keiner beantworten. Von dem Job kann man leben aber es ist wahrlich, gerade wegen der Anfangsbedingungen, kein Zuckerschlecken und kein leicht verdientes Geld.

Weiter schreibst Du:
Und derzeitig reicht das Geld sowieso vorne und hinten nicht.
Bei weiteren ehrenamtlichen Betreuungen steigen meine Benzinkosten und alle anderen Ausgaben immens.

Das ist absolut richtig. Kannst Du ungefähr absehen wann Du die 11 vollhaben wirst? Diesen Zeitraum und weitere drei Monate (bis zur ersten möglichen Abrechnung) musst Du überbrücken, und die Kosten der Arbeit tragen können. Klingt irgendwie irre aber anfangs muss man echt noch Geld fürs Arbeiten mitbringen.

Keiner kann Dir garantieren, dass es auf Dauer gut gehen wird. Viel, nämlich deine zukünftige Auslastung mit Fällen, hängt auch von der Qualität Deiner Arbeit ab.
Aber Du solltest jetzt nicht nur schwarz sehen. Rechne Dir das nach deinen persönlichen Grundbedingungen durch und dann kannst Du entscheiden.

Viel Glück, Grüsse.
Michaela
michaela mohr ist offline  
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berufsbetreuer, berufsbetreuung, selbständigkeit, übergangsgeld

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